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Do, 12:01 Uhr
05.06.2008

Attraktive Schule

Die Stadträte beschäftigten sich gestern nicht nur mit der Situation der Rolandstadt im Jahr 2020, sondern auch mit anderen „Problemen“. Unter anderen mit mehr Schülern in einer Nordhäuser Schule als geplant...


Für das neue Schuljahr gibt es für die Grund- und die Regelschule „Käthe-Kollwitz“ eine Ausnahmengenehmigung für eine zusätzliche 1. und zusätzliche 5. Klasse. Das beschlossen die Stadträte in ihrer gestrigen Sitzung.

In der Schulnetzplanung sei für die Staatliche Grundschule „Käthe Kollwitz“ (KKS) eine Dreizügigkeit und für die Regelschule eine Zweizügigkeit festgelegt. Dies bedeute, dass je Klassenstufe nur drei bzw. nur zwei Klassen eingerichtet werden können und bei einem höheren Bedarf nun die Stadträte darüber beschließen müssten, erklärte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD).

Für das Schuljahr 2008/09 gebe es 91 Anmeldungen, die nicht mehr in nur drei Klassen aufgeteilt werden könnten, da eine Klassenstärke von 30 bis 31 Schülern räumlich und pädagogisch nicht zu vertreten sei. Das verböte auch die gültige Schulbaurichtlinie, die pro Schüler einen Raumbedarf von 2 m² vorschreibe. Die Klassenraumgrößen in der KKS betragen im Durchschnitt 54 m².

Für die zukünftigen fünften Klassen gebe es 50 reguläre Anmeldungen aus dem Stadtgebiet bzw. mit Gastschulantrag auch aus dem Kreisgebiet.

Zusätzlich dazu wurden aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz 10 Gastschulanträge gestellt. Die Eltern haben ihre Anträge vor allem mit einer für sie nicht tragbaren Schulsituation in Roßla begründet und sind der Überzeugung, in der Regelschule „Käthe Kollwitz“ die für ihre Kinder optimalen Lernbedingungen vorzufinden. Die Genehmigung dieser Gastschulanträge liegt beim Landesverwaltungsamt Halle bzw. beim Schulträger der zuständigen Schule Roßla.

Um diese Schüler im Fall der Genehmigung der Gastschulanträge aufnehmen zu können, sei auch hier die Einrichtung einer zusätzlichen fünften Klasse notwendig. Und da es in den Klassenstufen 7 und 8 im Schuljahr 2008/09 jeweils nur eine Klasse geben werde, komme es nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Gesamtzahl an Klassen und Schülern, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Autor: nnz

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