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Mi, 09:01 Uhr
05.03.2008

Richter Kropp: Kinderschänder?

Der umstrittene Fall eines 17jährigen Förderschülers aus Sondershausen hat jetzt wieder einmal aktuell die Schwierigkeiten des deutschen Sexualstrafrechts aufgezeigt. Wie Amtsrichter Christian Kropp letztlich entschieden hat, das erfahren Sie mit einem einzigen Klick.


Der junge Mann war am 14.04.2007 zufällig auf dem Spielplatz in der Weizenstraße in Sondershausen auf drei Jungs im Alter von acht Jahren getroffen. Als er sie sah, forderte er sie spontan auf, mit ihm den Oralverkehr in der Öffentlichkeit durchzuführen. Dafür würden sie 20 Euro erhalten. Zusätzlich sollte einer der Jungs die ganze Schweinerei mit einem Handy aufnehmen. Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern so nennt das deutsche Sexualstrafrecht so etwas, und so lautete auch der Vorwurf in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

So schwerwiegend die Tat klingt, zur Tat gehört aber auch ein Täter. Der Förderschüler zeigte sich vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht, der in seiner Form als Jugendschutzrichter verhandelte, geständig und reumütig. Er wisse nicht, was ihn da geritten habe. Er habe nur einen lockeren Spruch machen wollen und die Folgen des Ganzen nicht bedacht. Er habe sexuelle Kontakte zu den Jungs nicht gesucht und gewollt. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe schilderte den Angeklagten als einen problematischen jungen Menschen, der in seinem Leben nicht die Tragweite seines Handelns einschätzen könne. Die Tat sei eine Dummheit gewesen.

Das Gericht hatte bei seiner Entscheidung die Folgen für die Kinder und auch die Person des Angeklagten zu berücksichtigen. Hierbei war für den Jugendrichter entscheidend, dass es bei den Geschädigten keine psychischen Folgen gegeben hatte. Der Angeklagte entspreche auch nicht der landläufigen Vorstellung des fetten und schwieligen Kinderschänders, so Amtsrichter Christian Kropp gegenüber der Presse.

Vor Gericht erschien auch zweifelhaft, ob der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hatte, wenn man seiner Einlassung folgte. Für eine Beleidigung, welche an sich auch mitgegeben ist, hatten die Geschädigten keinen Strafantrag gestellt. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten ein, er hat in kurzer Frist Arbeitsstunden abzuleisten und an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Sichtbar erleichtert verließ der junge Mann den Sitzungssaal, er hatte wohl schon um seine Freiheit gefürchtet.
Autor: nnz

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