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Fr, 12:15 Uhr
30.11.2007

Immer wieder Missverständnisse

Seit einigen Wochen ist das städtische Ordnungsamt nun auch in Gebieten präsent, die bisher wegen der geringen Anzahl an Außendienstmitarbeitern nicht kontrolliert werden konnten. Also: Vorsicht mit der Unordnung der Ordnung. Die Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz.


„Neben der Einhaltung der Stadtordnung werden verstärkt die Kleinabfallbeseitigung, die Einhaltung der Pflichten bzgl. der Haltung und des Führens von Hunden, die Einhaltung der Anliegerpflichten und der ruhende Verkehr kontrolliert. Neu sind seit August bzw. November u. a. das Aufstellen von für Dritte frei zugängliche Briefkästen und Klingelanlagen sowie deren Beschriftung mit den Familiennamen der Bewohner“, sagte Ordnungsamtsleiter Holger Wengler.

325 (Foto: nnz) 325 (Foto: nnz) Bei der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr gebe es aktuell jedoch verstärkt Anfragen bzw. Unverständnis zur Interpretation von Verkehrsschildern, „die eigentlich zur Grundkenntnis eines jeden Verkehrsteilnehmers gehören sollten“. „Insbesondere das Zeichen 325 für den Verkehrsberuhigten Bereich sorgt für Diskussionsbedarf. Der Verkehrsberuhigte Bereich mit den Zeichen 325 (siehe Foto) ist die klassische Art der Verkehrsberuhigung nach der StVO

Von vielen wird dieses Zeichen allerdings gedanklich mit einer `Spielstraße´verwechselt. Die `Spielstraße´wird jedoch beschildert mit dem StVO-Zeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit einem Zusatzzeichen, auf dem ein spielendes Kind symbolisiert ist. Hier herrscht ein absolutes Verkehrsverbot, auch für Bewohner“, sagte der Ordnungsamtsleiter.

Ein Verkehrsberuhigter Bereich dagegen sei besonders in Wohnquartieren mit überwiegender Aufenthalts- und Erschließungsfunktion anzutreffen. „Grundsätzlich ist hier ein niveaugleicher Ausbau der Straße, ohne Fuß- und Radwege vorgegeben, dadurch wird die Trennung der Verkehrsarten aufgehoben. Gehen und Spielen ist auf allen Flächen erlaubt, der Kfz-Verkehr spielt hier eine untergeordnete Rolle.

Häufig sind flankierende Einbauten anzutreffen, wie Bewuchs, Poller, Laternen, gelegentlich auch Schwellen und Einengungen“, sagte Wengler. Hier gelten besondere Vorschriften: Schrittgeschwindigkeit (4 ...7 km/h) fahren, Parkverbot außerhalb markierter Flächen sowie bei der Ausfahrt immer Vorfahrt beachten.
Beispiele von Verkehrsberuhigten Bereichen in Nordhausen seien u.a. die Erschließungsstraßen nördlich der Bet-Shemesh-Straße (Ost), der Eichenweg, der Tannenweg, die Ahornstraße (Salza) und die sogenannte Blumensiedlung.
Autor: nnz

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