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Mo, 09:18 Uhr
20.11.2006

Richter Kropp: Fallende Hüllen

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Wenn die Blätter fallen, dann ist es für viele Zeit, ihrer Verstorbener an den Gräbern zu gedenken. Gerade der Monat November mit seinen Gedenktagen lädt nicht nur religiös eingestellte Mitbürger zum Gräbergang ein. Doch bei diesen Gängen kann man manche böse Überraschung erleben...


So haben gerade ältere Damen im Unstrut-Hainich-Kreis oder im Nordhäuser Raum das „Glück“ auf Mario D. (41, Name geändert) zu treffen. Mario D. ist ein geradezu klassischer Exhibitionist, der sich darauf spezialisiert hat, älteren Damen bei ihrem Gräbergang aufzulauern, die Hosen herunterzulassen und zu aller Freude an seinem Geschlechtsteil herumzumanipulieren. Das Gesetz sieht für solche Taten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Vor dem Amtsgericht Göttingen war er bereits 2003 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden.

Jetzt hatte Mario D. sein Tätigkeitsfeld ausgeweitet. Am 4. und 19. Februar.2006 hatte er sein Unwesen auf dem Sondershäuser Zentralfriedhof getrieben. In den Mittagsstunden präsentierte er sich in der oben beschriebenen Weise zwei Rentnerinnen, die auf dem Wege zu den Gräbern waren. Sein Pech war, dass er nun auf Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht traf. Dieser zeigte für die Tat des D. kein Verständnis.

Immerhin stelle der Tatbestand der exhibitionistischen Handlungen ein klassisches Einstiegsdelikt zu erheblicheren Taten aus dem Sexualstrafrecht. D. zeigte sich zwar vorm Amtsrichter geständig, wenn er Ärger mit seiner Frau habe, müsse er jedoch seinen „Druck“ auf diese Weise loswerden.

Auch hierfür hatte Kropp kein Einsehen und verurteilte D. zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Monaten. Diese ist noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden, der Angeklagte hat 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen und sich im übrigen straffrei zu führen. Der Richter gab D. noch auf den Weg, seine Probleme durch eine Therapie anzugehen und sich nicht mehr nackt in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Man kann nur hoffen, dass der berühmte Rechtsfrieden auch im Kyffhäuserkreis eingetreten ist und auch auf den dortigen Friedhöfen nur die Blätter und nicht die Hüllen fallen. Das Urteil ist jedenfalls noch im Gerichtssaal rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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