eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 08:40 Uhr
21.03.2025
Zu langen untätig bei Schutzgebietsschildern

Vorwürfe gegen Untere Naturschutzbehörde

Dieses Naturschutzgebietsschild, aufgenommen im Herbst 2020 im NSG Rüdigsdorfer Schweiz, ist, wie viele andere auch, nicht, wie im Beitrag des Landkreises Nordhausen vom 14.03. u.a. beklagt, Vandalismus zum Opfer gefallen, sondern einer Nichtumsetzung geltenden Naturschutzrechts durch verantwortliche Institutionen.  (Foto: B.Schwarzberg) Dieses Naturschutzgebietsschild, aufgenommen im Herbst 2020 im NSG Rüdigsdorfer Schweiz, ist, wie viele andere auch, nicht, wie im Beitrag des Landkreises Nordhausen vom 14.03. u.a. beklagt, Vandalismus zum Opfer gefallen, sondern einer Nichtumsetzung geltenden Naturschutzrechts durch verantwortliche Institutionen. (Foto: B.Schwarzberg)
Am 14. März erschien in der nnz ein Beitrag über die Aufstellung von 125 Naturschutzgebietsschildern in den vergangenen drei Jahren durch die Untere Naturschutzbehörde. Das Eigenlob der Behörde ergänzt Bodo Schwarzberg mit weiteren Fakten...

Am 17. März, also kurioserweise fast auf den Tag genau vor drei Jahren, schrieb ich eine Pressemitteilung zum Thema fehlende NSG(Naturschutzgebiet)-Beschilderung, die in der nnz unter dem Titel „Wo ist das Naturschutzgebiet?“ erschien.

Zu diesem Zeitpunkt lagen die ersten Fotos, die ich von alten, teilweise beschädigten oder unleserlichen NSG-Schildern, mitunter noch aus DDR-Zeiten stammend, bereits zehn und mehr Jahre zurück.
Unter dem Druck der Realität hier im Landkreis Nordhausen und im Vergleich zur Situation in den benachbarten Landkreisen Harz, Kyffhäuserkreis, Mansfeld-Südharz und Osterode schrieb ich schon am 15. April 2022 einen weiteren Pressebeitrag unter der Überschrift: „Andere machen es besser“, in dem ich auf die hohe Dichte von NSG-Schildern im östlich benachbarten sachsen-anhaltischen Landkreis Mansfeld-Südharz verwies, die uns Langstreckenwanderern stets auf unseren 100 km-Nonstop-Wanderungen von Nordhausen nach Halle auffielen.

Welche Probleme die fehlenden Naturschutzgebietsschilder begünstigen können, stellte ich aus damals gegebenem Anlass zudem in einem weiteren Beitrag unter dem Titel Erst Schilder aufstellen, dann abkassieren : 03.08.2022, 07.34 Uhr am 3.8.22 dar.
Darin wurde auf die verbotene Befahrung des NSG Alter Stolberg zwischen Steigerthal und Iberg-Talsperre Bezug genommen, die seinerzeit wegen Wasserbauarbeiten gesperrten Landstraße Bucholz-Stempeda faktisch eine illegale Umleitung mitten durch das Naturschutzgebiet bedeutete. - Naturschutzgebietsschilder, die letzlich eine Befahrung verboten hätten, suchte man an den Zufahrten jedoch vergeblich.
Zum Vergleich: Im benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz stehen im Gebiet zwischen Breitungen und Wettelrode an zahlreichen Feldwegseinmündungen NSG-Schilder.

Artikel nnz

Anzeige symplr (4)
Offensichtlich waren Emails und Artikel und auch eigene Telefonate mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nicht umsonst, denn sogar der Umweltausschuss des Kreistages beschäftigte sich mit dem Thema, wie ich im Herbst 2022 von Dagmar Becker (SPD) erfuhr.

Nein, nicht all der persönliche Aufwand einzelner Personen, war in der ganzen Konstellation das Entscheidende, sondern die eigentlich schon damals seit Jahren bestehende gesetzliche Verpflichtung der Unteren Naturschutzbehörde, die Schilder für die Kennzeichnung der Naturschutzgebiete aufzustellen. Denn:

„Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind mittels amtlicher Schilder durch die untere Naturschutzbehörde, im Bereich von Waldflächen durch die untere Forstbehörde in Amtshilfe, kenntlich zu machen; die Auslagen trägt die jeweils für den Erlass der Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5 zuständige Naturschutzbehörde.“

Vor dem Hintergrund dieses Gesetzestextes, den Jahren offensichtlicher Untätigkeit und den vorstehenden Artikellinks sollte man eigentlich das in den vergangenen drei Jahren nun endlich erfolgte Aufstellen erster neuer Schilder durch die Untere Naturschutzbehörde betrachten, mit der sich selbige gemäß dem nnz-Artikel vom 14. März lobte. Jahrelange Versäumnisse zu einer großen Behördenleistung umzudeuten, und das dann noch der Öffentlchkeit als Erfolg verkaufen zu wollen, das verwundert.

Nicht zuletzt wurde ja der Landkreis durch die Schilder finanziell noch nicht einmal belastet. Die im Beitrag vom 14. März genannten 37.500 Euro trägt die Obere Naturschutzbehörde, was die jahrelangen Versäumnisse noch unverständlicher erscheinen lässt. Die ständige, über Jahre immer wieder zu hörende Bemerkung der Unteren Naturschutzbehörde, sie habe kein Geld für verschiedene Naturschutzmaßnahmen, die es aber außerhalb des Landkreises oft gibt, lösen sich zumindest bezüglich NSG-Schilder damit in Wohlgefallen auf.
Zudem hat das Land Thüringen, betrachtet man die über viele Jahre ausgebliebene Beschilderung zum Beispiel auch neuer NSG wie Hundegrube-Katzenschwanz, trotz gesetzlicher Pflicht, viel Geld gespart.

Vor diesem Hintergrund muss auch der im Artikel beklagte Vandalismus Einzelner gegenüber den aufgestellten Schildern hinterfragt werden. Der Vandalismus ist schlimm und verurteilungswürdig, aber erstens gab es jahrelang kaum Schilder zu beschädigen, da so wenige noch vorhanden waren und zweitens können zerstörte Schilder schnell ersetzt werden:
Denn von der Oberen Naturschutzbehörde (dem TLUBN) erfuhr ich 2023 in diesem Zusammenhang per Mail:

„Darüber hinaus hat sich die ONB einen Vorrat an Schildern angelegt, der insbesondere für das kurzfristige Ersetzen von beschädigten Schildern (für alle 22 UNB`n in Thüringen) vorgesehen ist und den UNB`n kurzfristig bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.“

Vergessen werden sollte überdies nicht, dass die Beschilderung unserer Naturschutzgebiete nichts über ihren Zustand aussagt. Und um diesen ist es vielerorts nicht gut bestellt: Nicht nur klimabedingte Waldschäden, sondern auch Pflegedefizite oder mit der NSG-Verordnung bzw. der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unvereinbare Bewirtschaftungsformen sind nicht selten Realität.

Dabei ist die Erhaltung des Arteninventars eine Pflicht der Behörden, die sich u.a. aus den Naturschutzgebietsverordnungen ergibt.
Ohne die oft unentgeltlichen und vor allem kontinuierlichen Einsätze von uns ehrenamtlich tätigen Artenschützern, wären an die 150 Teilpopulationen oft deutschlandweit stark bedrohter Pflanzenarten auf den zahlreichen von uns im Landkreis betreuten Flächen recht sicher nicht mehr vorhanden: Von Schmalblättriger Miere, über Borstiger Glockenblume, Alpen-Gänsekresse bis hin zu Feld-Enzian, Zwerg-Steppenkresse und Abbiss-Pippau, um nur einige wenige zu nennen.
Der EuGH verurteilte Deutschland mehrfach wegen unzureichender Umsetzung geltenden europäischen Naturschutzrechts, was sich auch im Landkreis Nordhausen betrachten lässt.

Unabhängig von bestehenden Pflegedefiziten: Nach wie vor fehlen im Landkreis Nordhausen nach Jahren des Unterlassens weiterhin wohl Dutzende NSG-Schilder. Und diese sowie die bereits stehenden sollten auch mit den in anderen Landkreisen meist üblichen kleinen Hinweisschildchen versehen werden, aus denen wesentliche Verbote hervorgehen. Vielleicht würden diese den von der UNB beklagten Vandalismus dämpfen helfen und alles zusammen einen Zustand herstellen, wie er in anderen mitteldeutschen Landkreisen schon immer zur Normalität gehörte.

Bodo Schwarzberg
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (1)
Anzeige symplr (3)