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Do, 07:59 Uhr
17.03.2022
Fehlende Beschilderung

Wo ist das Naturschutzgebiet?

Welcher Spaziergänger im Landkreis Nordhausen soll diese Frage auch richtig beantworten können, wenn mangels Beschilderung oftmals nicht erkennbar ist, wann er ein Naturschutzgebiet betritt? Bodo Schwarzberg mit einer Einschätzung...

In den Naturschutzregelungen Deutschlands und des Landes Thüringen ist so Manches festgelegt, was in der Praxis Fragen aufwirft. Ein Beispiel ist die mangelnde Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, wegen der Deutschland durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wurde.

Aber auch bei der Beschilderung von Schutzgebieten klaffen Anspruch und Wirklichkeit wie so oft auseinander: So heißt es im § 12 Abs 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes:

„Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind mittels amtlicher Schilder durch die untere Naturschutzbehörde, im Bereich von Waldflächen durch die untere Forstbehörde in Amtshilfe, kenntlich zu machen; die Auslagen trägt die jeweils für den Erlass der Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5 zuständige Naturschutzbehörde.“

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Wann, liebe Leserinnen und Leser, haben Sie während der vergangenen Jahre ein intaktes NSG-Schild im Landkreis Nordhausen gesehen? - Davon gibt es nicht mehr allzu viele. „NSG“ ist die Abkürzung für „Naturschutzgebiet“, was landläufig als höchste gesetzliche Schutzkategorie im Natur- und Landschaftsschutz gilt. Der Freistaat legte sich in den 90er Jahren auf die Waldohreule, dargestellt auf einem fünfeckigen Schild als Maskottchen für seine Naturschutzgebiete fest. Sie diente bereits in der DDR zur Kennzeichung der NSG. Der Vogel ist glücklicherweise nicht selten, sein Abbild in der Natur jedoch steht im Landkreis Nordhausen, zumindest bis jetzt, trotz der gestiegenen Zahl von Naturschutzgebieten, kurz vor dem Aussterben.

Dieser umgestürzte Pfahl mit einem NSG-Schild ist exemplarisch für die jahrelange Ausschilderungssituation im Landkreis Nordhausen. Es befindet sich im Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz. (Foto: Bodo Schwarzberg) Dieser umgestürzte Pfahl mit einem NSG-Schild ist exemplarisch für die jahrelange Ausschilderungssituation im Landkreis Nordhausen. Es befindet sich im Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz. (Foto: Bodo Schwarzberg)


Am hartnäckigsten wiedersetzen sich noch einige massive Schutzgebietsschilder aus DDR-Zeiten der Verwitterung und der behördlichen Vernachlässigung. Einige von ihnen dürften bereits mehr als 30 Jahre überlebt haben.

Irgendwann, es mag zehn oder 20 Jahre her sein, wurden im Landkreis Nordhausen neue Plastikschildern mit dem Konterfei der Waldohreule an Bäume oder extra eingeschlagene Pfähle genagelt. Seitdem gab es wohl keine Überprüfung und keine Erneuerung: So mancher Pfahl wurde morsch und fiel irgendwann um, die Plastikeulen bekamen Risse, wurden zerstört oder entwendet.

Spaziergänger, die beispielsweise die Naturschutzgebiete Alter Stolberg, Rüdigsdorfer Schweiz oder Sattelköpfe betreten, sind sich mangels der vom Gesetzgeber geforderten Ausschilderung vielerorts nicht bewusst, wo sie sich befinden. Im noch relativ jungen NSG Hundegrube-Katzenschwanz sah ich persönlich bisher noch nie eine dem Schutzstatus entsprechende Kennzeichnung an den Hauptwegen.

Demzufolge können Passanten aber auch nicht wissen, dass sie Ordnungswidrigkeiten begehen, wenn sie Tiere und Pfanzen stören, schädigen oder aber die Wege verlassen. Dabei soll die Bevölkerung laut § 27, Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz sogar „auf die Bedeutung des Schutzgebiets und auf die wichtigsten Bestimmungen der Rechtsverordnung hingewiesen werden“.

Mir selbst ist kein Landkreis östlich, westlich, nördlich oder südlich des Landkreises Nordhausen bekannt, in dem es eine so nachlässige Kennzeichnung der Naturschutzgebiete gibt. Für mich als aktiven Artenschützer ist diese Vernachlässigung eine Art Respektlosigkeit des Staates gegenüber den Schutzgütern, um die wir uns vom BUND-Kreiverband Nordhausen sowie andere ehrenamtliche Naturschützer in zahllosen Einsätzen bemühen.

Ich fordere die Stadt Nordhausen und den Landkreis Nordhausen auf, sich der Problematik anzunehmen, auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel hinzuwirken und die zuständigen Behörden wirkungsvoll an ihre Kennzeichnungspflichten zu erinnern. Es ist schwer vermittelbar, dass im Landkreis ein millionenschweres schweres so genanntes Hotspotprojekt zugunsten der Biodiversität umgesetzt wird, andererseits aber nicht einmal DIE Hotspots der Artenvielfalt, also die Naturschutzgebiete, ausreichend zu erkennen sind.

Ich selbst spende der Unteren Naturschutzbehörde gern 100 Euro für einige Naturschutzschilder zur schnellen Aufstellung an einigen besonders sensiblen Bereichen mit den Vorkommen vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten.

Zudem werden wir vom BUND-Kreisverband darüber beraten, ob diese Spende im Falle der weiteren Untätigkeit von Stadt und Landkreis noch mit dem Ziel erhöht werden müsste, mögliche, durch Unwissenheit angerichtete Schäden in besonders schutzwürdigen Bereichen unserer NSG zu verhindern.
Bodo Schwarzberg
Autor: red

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Kommentare
Bebo
17.03.2022, 17:42 Uhr
Ich befürchte
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