Fr, 12:12 Uhr
13.10.2006
Ab in den Stall!
Nordhausen (nnz). Der Vogelzug hat eingesetzt und damit steigen die Gefahren einer Infektion mit der Geflügelpest deutlich. Deshalb müssen jetzt die Viecher wieder in den Stall. Nicht alle...
Mit veröffentlichter Allgemeinverfügung zur Geflügelpest vom 11. Mai 2006 wurde gemäß der Geflügel-Aufstallungsverordnung das besondere Risikogebiet Auleber Fischteiche/Helmestausee für den Landkreis Nordhausen festgelegt. Die für das Risikogebiet erlassenen Ausnahmegenehmigungen für das Halten von Geflügel im freien Auslauf werden aufgrund des einsetzenden Vogelzuges mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die Geflügelhalter im Risikogebiet erhalten eine gesonderte schriftliche Information.
Im Risikogebiet muss sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) vorerst bis einschließlich 15. Dezember 2006 in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) halten.
Die Nichteinhaltung der amtlichen Forderungen wird als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Für Fragen steht das Veterinäramt unter 03631 911150, 153,157,158 zur Verfügung.
Autor: nnzMit veröffentlichter Allgemeinverfügung zur Geflügelpest vom 11. Mai 2006 wurde gemäß der Geflügel-Aufstallungsverordnung das besondere Risikogebiet Auleber Fischteiche/Helmestausee für den Landkreis Nordhausen festgelegt. Die für das Risikogebiet erlassenen Ausnahmegenehmigungen für das Halten von Geflügel im freien Auslauf werden aufgrund des einsetzenden Vogelzuges mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die Geflügelhalter im Risikogebiet erhalten eine gesonderte schriftliche Information.
Im Risikogebiet muss sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) vorerst bis einschließlich 15. Dezember 2006 in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) halten.
Die Nichteinhaltung der amtlichen Forderungen wird als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Für Fragen steht das Veterinäramt unter 03631 911150, 153,157,158 zur Verfügung.

