Do, 15:25 Uhr
04.07.2024
Eine interessante Geschäftsidee verärgert Betroffene
Teures Parken in der Stolberger Straße
Die Frau K. war mit jüngst ihrem Kraftfahrzeug unterwegs und hoch erfreut, einen der wenigen Parkplätze auf der eher parkplatzlosen Stolberger Straße zu ergattern. Doch da hat sie sich zu früh gefreut, wie sich jetzt herausstellt …
Gleich hinter dem Blumenkasten soll es sich verbergen: ein Schildchen, das ein Parkverbot fordert (Foto: Frau K.)
Es ist nicht schön, wenn ein Traditionsunternehmen schließen muss und die gewohnte und schmackhafte Dienstleistung für seine Kundschaft nicht mehr erbringen kann. Wenn es aber offensichtlich vor dem verwaisten Ladengeschäft mehrere Kundenparkplätze hinterläßt, freut sich der eine oder die andere und stellt seinen Wagen dort kurzzeitig ab, wenn er in der Straße mit nahezu überhaupt keiner Parkmöglichkeit etwas zu erledigen hat.
Allerdings stößt diese Freude auf keine große Gegenliebe, wie Frau K. erfahren musste, nachdem sie das Fahren eingestellt und die freie Parkfläche benutzt hatte. Es war nämlich keine freie Parkfläche, teilte ihr alsbald ein anwaltliches Schreiben im Auftrage des geschädigten Mandanten mit und forderte sie auf zur Hereingabe einer strafbewährten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung bzw. um Abgabe des Unterlassungsversprechens, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wieder ereignet.
Übersetzt heißt das, die Frau K. sschriftlich abschwören, vor dem ehemaligen Bäckereigeschäft jemals wieder eine Reifenspur zu hinterlassen. Für den Fall, dass die Frau K. Schwierigkeiten bei der Formulierung einer solchen Abbitte haben sollte sorgt der Anwalt vor und verkündet großzügig: Die damit einhergehende Formulierung stellen wir Ihnen indes frei; es würde uns ein entsprechender Zweizeiler via E-Mail ausreichen.
Die vorgegebene Frist zur Erledigung von einer Woche scheint in der Tat machbar zu sein. Für zwei Zeilen eine Woche, das wird die Frau K. doch wohl noch hinkriegen!
Auf Seite zwei seines Schreibens allerdings rechnet der Rechtsanwalt Frau K. vor, dass sie einen Gesamtbetrag von 226,34 Euro zu überweisen habe für die Inanspruchnahme der justiziablen Unterstützung des Geschädigten Parkplatzbesitzers. Größter Posten ist dabei die Geschäftsgebühr §§ 2 Absatz 2. 13, 14 Nr. 2300 VV RVG mit der Forderung von 165,10 Euro.
Sollte Frau K. jetzt etwas geschockt sein von der finanziellen Höhe ihres Knöllchens, so beruhigt sie der Rechtsvertreter im folgenden mit dem Satz:
Alternativ (d.h. anstelle der Erfüllung unseres nach § 1004 BGB bestehenden Unterlassungsanspruches) bieten wir Ihnen eine Kulanzzahlung in Höhe von
150,00 EUR an.
Diese müsste dann jedoch innerhalb von fünf Tagen beglichen sein.
So hat die Frau K. nun nicht nur gelernt, was das Fremdwort alternativ (anstelle von) bedeutet, sondern kann satte 76, 34 Euro sparen, wenn sie sich beeilt.
Davon ist aber nicht auszugehen, denn einerseits erscheint ihr der Betrag etwas zu hoch (auch der alternative), andererseits hat es der Parkplatzbesitzer offensichtlich verabsäumt, ein das Parken verhinderndes Schild so zu platzieren, dass auch lesbar ist.
Wie die nnz erfuhr ist die Frau K. nicht die Einzige, die ein derartiges Schreiben mit dazugehörigem Foto ihres Fahrzeugs auf besagter Fläche erhielt und nun ihren eigenen Rechtsbeistand bemühen wird, die in ihren Augen unbegründete Forderung abzuschmettern.
So wird der Stand der Rechtsanwälte in nächster Zeit von den Parksünden Nordhäuser Bürger profitieren können; egal wie es auf hoher See bzw. im Gericht ausgeht. Die Zunft der Schildermacher dagegen guckt in die Röhre. Und wie gern hätten die ein übersichtliches Schild entworfen, auf dem einfach hätte stehen müssen: PRIVATGRUNDSTÜCK - PARKEN VERBOTEN!
Olaf Schulze
Autor: red
Es ist nicht schön, wenn ein Traditionsunternehmen schließen muss und die gewohnte und schmackhafte Dienstleistung für seine Kundschaft nicht mehr erbringen kann. Wenn es aber offensichtlich vor dem verwaisten Ladengeschäft mehrere Kundenparkplätze hinterläßt, freut sich der eine oder die andere und stellt seinen Wagen dort kurzzeitig ab, wenn er in der Straße mit nahezu überhaupt keiner Parkmöglichkeit etwas zu erledigen hat.
Allerdings stößt diese Freude auf keine große Gegenliebe, wie Frau K. erfahren musste, nachdem sie das Fahren eingestellt und die freie Parkfläche benutzt hatte. Es war nämlich keine freie Parkfläche, teilte ihr alsbald ein anwaltliches Schreiben im Auftrage des geschädigten Mandanten mit und forderte sie auf zur Hereingabe einer strafbewährten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung bzw. um Abgabe des Unterlassungsversprechens, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wieder ereignet.
Übersetzt heißt das, die Frau K. sschriftlich abschwören, vor dem ehemaligen Bäckereigeschäft jemals wieder eine Reifenspur zu hinterlassen. Für den Fall, dass die Frau K. Schwierigkeiten bei der Formulierung einer solchen Abbitte haben sollte sorgt der Anwalt vor und verkündet großzügig: Die damit einhergehende Formulierung stellen wir Ihnen indes frei; es würde uns ein entsprechender Zweizeiler via E-Mail ausreichen.
Die vorgegebene Frist zur Erledigung von einer Woche scheint in der Tat machbar zu sein. Für zwei Zeilen eine Woche, das wird die Frau K. doch wohl noch hinkriegen!
Auf Seite zwei seines Schreibens allerdings rechnet der Rechtsanwalt Frau K. vor, dass sie einen Gesamtbetrag von 226,34 Euro zu überweisen habe für die Inanspruchnahme der justiziablen Unterstützung des Geschädigten Parkplatzbesitzers. Größter Posten ist dabei die Geschäftsgebühr §§ 2 Absatz 2. 13, 14 Nr. 2300 VV RVG mit der Forderung von 165,10 Euro.
Sollte Frau K. jetzt etwas geschockt sein von der finanziellen Höhe ihres Knöllchens, so beruhigt sie der Rechtsvertreter im folgenden mit dem Satz:
Alternativ (d.h. anstelle der Erfüllung unseres nach § 1004 BGB bestehenden Unterlassungsanspruches) bieten wir Ihnen eine Kulanzzahlung in Höhe von
150,00 EUR an.
Diese müsste dann jedoch innerhalb von fünf Tagen beglichen sein.
So hat die Frau K. nun nicht nur gelernt, was das Fremdwort alternativ (anstelle von) bedeutet, sondern kann satte 76, 34 Euro sparen, wenn sie sich beeilt.
Davon ist aber nicht auszugehen, denn einerseits erscheint ihr der Betrag etwas zu hoch (auch der alternative), andererseits hat es der Parkplatzbesitzer offensichtlich verabsäumt, ein das Parken verhinderndes Schild so zu platzieren, dass auch lesbar ist.
Wie die nnz erfuhr ist die Frau K. nicht die Einzige, die ein derartiges Schreiben mit dazugehörigem Foto ihres Fahrzeugs auf besagter Fläche erhielt und nun ihren eigenen Rechtsbeistand bemühen wird, die in ihren Augen unbegründete Forderung abzuschmettern.
So wird der Stand der Rechtsanwälte in nächster Zeit von den Parksünden Nordhäuser Bürger profitieren können; egal wie es auf hoher See bzw. im Gericht ausgeht. Die Zunft der Schildermacher dagegen guckt in die Röhre. Und wie gern hätten die ein übersichtliches Schild entworfen, auf dem einfach hätte stehen müssen: PRIVATGRUNDSTÜCK - PARKEN VERBOTEN!
Olaf Schulze
Kommentare
KeinKreisverkehr
04.07.2024, 16.19 Uhr
Find ich geil
Mir ging das Grinsen beim Lesen des Beitrages nicht aus dem Gesicht.
Tja, das nächste Mal wird dann wohl eine der vielen Seitenstraßen herhalten müssen um seinen Stadtpanzer abzustellen.
Tja, das nächste Mal wird dann wohl eine der vielen Seitenstraßen herhalten müssen um seinen Stadtpanzer abzustellen.
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Leser X
04.07.2024, 16.34 Uhr
Da kann die Frau aber froh sein...
... dass sie sich nicht noch teeren und federn lassen muss. Diese Geschichte ist wirklich ein Witz. Aber ein ganz übler!
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JimboJones
04.07.2024, 17.14 Uhr
..und noch ein (Ge) Schädig(t)er
auch mich ereilte dieses anwaltliche Schreiben vor 2 Tagen. Eine Rechtsberatung ist derzeit am Laufen. Vielleicht können wir - die falschparkenden Schwerverbrecher - uns untereinander mal über den Stand austauschen?
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Sdh97
04.07.2024, 17.27 Uhr
Neues Hobby
Der nette Herr hat wohl ein neues Hobby gefunden. Wir hatten in den letzten Tagen ebenfalls so ein nettes Schreiben von diesem zwielichtigen Anwalt erhalten.
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KeinKreisverkehr
05.07.2024, 07.28 Uhr
Wenn man die Kommentare so liest...
Gibt's da ja sehr viele Leute die dem Anwohner regelmäßig seinen Privatparkplatz weggeschnappt haben. Da hat der Anwohner alles richtig gemacht, spätestens nach dem Artikel hier wird der Platz wohl frei bleiben.
Aber nur so kommt man gegenden den deutschen Autofahrer an der alles, was auch nur im entferntesten nach einer freien Fläche aussieht zum eigenen Parkplatz degradiert.
Aber nur so kommt man gegenden den deutschen Autofahrer an der alles, was auch nur im entferntesten nach einer freien Fläche aussieht zum eigenen Parkplatz degradiert.
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Jäger53
05.07.2024, 07.45 Uhr
Parken
Weshalb wird mit einem Schild diese Flächen nicht einfach gesperrt. Oder steckt System dahinter.
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Norbert
05.07.2024, 08.01 Uhr
...
DIE PERSPEKTIVE MACHT ES.
Das Schild ist aus der Sicht des Fotografen freilich schlecht zu erkennen, jedoch kann man es aus Sicht des Fahrers sehr gut lesen.
Getroffene Hunde bellen, zahlt und parkt wo anders und gut ist.
Das Schild ist aus der Sicht des Fotografen freilich schlecht zu erkennen, jedoch kann man es aus Sicht des Fahrers sehr gut lesen.
Getroffene Hunde bellen, zahlt und parkt wo anders und gut ist.
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Kobold2
05.07.2024, 08.49 Uhr
Der gern genomme Satz
Ja wo soll man denn Parken, wenn es nahezu keine Parkmöglichleiten gibt. ... hole ich oft genug
Lernt man in der Fahrschule.... Da wo es erlaubt ist.
Privatgrund gehört eher nicht dazu. Ausgewiesene Parkverbotszonen auch nicht, wie z.B. Wendestellen, oder gegenüber von Firmeneinfahrten, auch mal rechts und links solcher, weil die Lieferanten nun mal etwas mehr Platz brauchen.
Da sollte man sich grad als ortskundiger vorher Gedanken machen und einen eventuell etwas längeren Fußweg zum Zielobjekt einplanen.
Lernt man in der Fahrschule.... Da wo es erlaubt ist.
Privatgrund gehört eher nicht dazu. Ausgewiesene Parkverbotszonen auch nicht, wie z.B. Wendestellen, oder gegenüber von Firmeneinfahrten, auch mal rechts und links solcher, weil die Lieferanten nun mal etwas mehr Platz brauchen.
Da sollte man sich grad als ortskundiger vorher Gedanken machen und einen eventuell etwas längeren Fußweg zum Zielobjekt einplanen.
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Gehard Gösebrecht
05.07.2024, 09.07 Uhr
Wenn ich das lese
Das sind Privatparkplätze und gut ist.
Wer nicht Eigentümer des Parkplatzes ist, hat da nicht zu parken.
Fertig.
Wer nicht Eigentümer des Parkplatzes ist, hat da nicht zu parken.
Fertig.
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Quasselstrippe
05.07.2024, 09.32 Uhr
Absolute Frechheit bzw. Abzocke
Kommentare sollte man schreiben, wenn man auch Ahnung davon hat. Vor Ort ist NICHT ersichtlich oder ausgewiesen, dass es sich um eine Privatfläche bzw. Privatparkplatz handelt. Der Eigentümer verdient nun seine Brötchen mit dieser fiesen Masche. Nachzulesen ist dies auf falschparkermelden.de
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grobschmied56
05.07.2024, 11.49 Uhr
Alle, die sich hämisch ...
... ins Fäustchen kichern, sollten mal einen Schritt weiter denken! Das Abzocken und Vergraulen von Autofahrern in den Städten hat inzwischen bedenkliche Ausmaße angenommen. 'Autofreie Stadt' wird von einer bestimmten Klientel als neues Ideal angepriesen.
Qui bono? Wem nutzt es? Pflegten die Lateiner zu fragen. Es gibt Menschen, welche über diese Entwicklung ganz und gar nicht unglücklich sind! Die Betreiber großer Märkte auf der 'grünen Wiese' (mit reichlich kostenlosem Parkraum!) und auch der Internethandel sehen ihren Weizen blühen.
Die brauchen für ihr Geschäftsmodell gar keine Werbung machen, die Kundschaft wird ihnen von den Autohassern förmlich zugetrieben.
Das Nachsehen haben die wenigen verbliebenen Einzelhändler in den zunehmend verödenden Innenstädten. Von den paar Kunden, die ihr Geschäft in 5 Minuten zu Fuß erreichen können kommt nämlich meist nicht genug Umsatz, um das Überleben zu sichern.
Qui bono? Wem nutzt es? Pflegten die Lateiner zu fragen. Es gibt Menschen, welche über diese Entwicklung ganz und gar nicht unglücklich sind! Die Betreiber großer Märkte auf der 'grünen Wiese' (mit reichlich kostenlosem Parkraum!) und auch der Internethandel sehen ihren Weizen blühen.
Die brauchen für ihr Geschäftsmodell gar keine Werbung machen, die Kundschaft wird ihnen von den Autohassern förmlich zugetrieben.
Das Nachsehen haben die wenigen verbliebenen Einzelhändler in den zunehmend verödenden Innenstädten. Von den paar Kunden, die ihr Geschäft in 5 Minuten zu Fuß erreichen können kommt nämlich meist nicht genug Umsatz, um das Überleben zu sichern.
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Norbert
05.07.2024, 12.10 Uhr
Offensichtlich
Aber offensichtlich als Parkfläche deklariert mit einem dicken fetten P ist es auch nicht.
Es ist und bleibt Privatgrundstück ;)
Es ist und bleibt Privatgrundstück ;)
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Landstreicher
05.07.2024, 14.09 Uhr
Für alle, die in ihrem ganzen Leben noch keine einzige Parksünde begingen
und hier den ersten Stein werfen: wer unberechtigt parkt, sieht in der Regel spätestens beim Knöllchen selber ein, dass er dafür Strafe zahlen muss.
Der Artikel beschreibt jedoch auch, mit welchen unverhältnismäßigen, gar dreisten Mitteln hier anwaltlich serienmäßig vorgegangen wird. Gegen ein Bußgeld, welches allgemein üblich für dieses Vergehen mit 20 bis 30 Euro erhoben wird, würde ich mich nicht wehren. Für die hier angesetzte Höhe, den Druckaufbau und das scheinheilige Kulanzangebot mangelt es mir jedoch an Verständnis. Also nehme ich freundlichen, kompetenten Rechtsbeistand sowie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch, um den Schaden hoffentlich zu begrenzen. Die Aufregung habe ich gratis - braucht kein Mensch.
Wo sind wir hingekommen, wenn derartige Geschäftsmodelle ungehindert ausufern können?
Der Artikel beschreibt jedoch auch, mit welchen unverhältnismäßigen, gar dreisten Mitteln hier anwaltlich serienmäßig vorgegangen wird. Gegen ein Bußgeld, welches allgemein üblich für dieses Vergehen mit 20 bis 30 Euro erhoben wird, würde ich mich nicht wehren. Für die hier angesetzte Höhe, den Druckaufbau und das scheinheilige Kulanzangebot mangelt es mir jedoch an Verständnis. Also nehme ich freundlichen, kompetenten Rechtsbeistand sowie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch, um den Schaden hoffentlich zu begrenzen. Die Aufregung habe ich gratis - braucht kein Mensch.
Wo sind wir hingekommen, wenn derartige Geschäftsmodelle ungehindert ausufern können?
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Kobold2
05.07.2024, 14.34 Uhr
Die üblichen Versuche,
Fehlverhalten zu relativieren und die Schuld bei den anderen zu suchen.
Die vermeintlichen Häme, ist in der Realität fehlende Logik.
Kundenparkplätze werden nicht automatisch zu freien Parkplätzen. Schon gar nicht, wenn es sich um Privatgrund handelt und der Hinweis am Haus auch noch angebracht ist.
Es wurde auch helfen, sich mal in die andere Seite zu versetzen. Allerdings steht dem zu oft das eigene Ego im Weg. Eine ähnliche Einsichtslosigkeit haben auch Junkies.
Die vermeintlichen Häme, ist in der Realität fehlende Logik.
Kundenparkplätze werden nicht automatisch zu freien Parkplätzen. Schon gar nicht, wenn es sich um Privatgrund handelt und der Hinweis am Haus auch noch angebracht ist.
Es wurde auch helfen, sich mal in die andere Seite zu versetzen. Allerdings steht dem zu oft das eigene Ego im Weg. Eine ähnliche Einsichtslosigkeit haben auch Junkies.
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RWE
05.07.2024, 15.08 Uhr
Ist doch ganz einfach
wenn das es einen Hinweise gibt, daß es ein Privatgrundstück ist und man dort nicht parken darf: selber Schuld. Ansonsten ist es Abzocke und dann einen Anwalt nehmen.
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KeinKreisverkehr
05.07.2024, 15.23 Uhr
Den Fakt anzubringen,
dass der Einzelhandel, Cafés, Restaurants in Fußgängerzonen ganz ohne Autos floriert kann ich mir eigentlich sparen. Es ist nämlich der Mensch der am Ende in Laden bezahlt, nicht das Auto. Geglaubt wird es eh nicht.
Ein Grund warum ich zum Restaurantbesuch und Café+Kuchen am Nachmittag lieber in meine zweite Heimat als nach Nordhausen gehe ist die wunderschöne Auto- und damit auch Lärm- und Gestank freie Fußgängerzone. Und wie komme ich dort hin? Zu Fuß, laut Google Maps 32 min und 2,6km. Und warum laufe ich? Weil mich mein Weg durch beruhigte Zonen die für den Autoverkehr teilweiße gesperrt sind führt. Da macht nämlich das Laufen noch Spaß. Von einer Wohnung Darrweg Ecke Helmestraße in die Innenstadt zu laufen hätte ich auch nicht. Muss ja leider die ganze Zeit an der B Straße entlang.
Im Übrigen floriert der Einzelhandel gerade in Autofreien Innenstädten. Sieht man in allen Städten mit Fußgängerzonen, Nordhausen wäre da nicht zu klein für.
Aber man suhlt sich als Autofahrern lieber in der Opferrolle. Die Studien sprechen gegen das Auto in der Stadt, zum Wohle des Einzelhandels.
Aber ich will ja nicht Chatten...deswegen:
Bitte lieber Anwohner, weitermachen, du bist der Held den wir gebraucht haben...
Ein Grund warum ich zum Restaurantbesuch und Café+Kuchen am Nachmittag lieber in meine zweite Heimat als nach Nordhausen gehe ist die wunderschöne Auto- und damit auch Lärm- und Gestank freie Fußgängerzone. Und wie komme ich dort hin? Zu Fuß, laut Google Maps 32 min und 2,6km. Und warum laufe ich? Weil mich mein Weg durch beruhigte Zonen die für den Autoverkehr teilweiße gesperrt sind führt. Da macht nämlich das Laufen noch Spaß. Von einer Wohnung Darrweg Ecke Helmestraße in die Innenstadt zu laufen hätte ich auch nicht. Muss ja leider die ganze Zeit an der B Straße entlang.
Im Übrigen floriert der Einzelhandel gerade in Autofreien Innenstädten. Sieht man in allen Städten mit Fußgängerzonen, Nordhausen wäre da nicht zu klein für.
Aber man suhlt sich als Autofahrern lieber in der Opferrolle. Die Studien sprechen gegen das Auto in der Stadt, zum Wohle des Einzelhandels.
Aber ich will ja nicht Chatten...deswegen:
Bitte lieber Anwohner, weitermachen, du bist der Held den wir gebraucht haben...
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Lautaro
05.07.2024, 18.49 Uhr
Im letzten Jahr...
Habe ich den Fehler gemacht in der Töpferstrasse beim Inder mein Essen abzuholen. Mein Fahrzeug parkte ich dort für 10min gegenüber. Mir wurde in dem Ticket vorgeworfen, dass ich Fussgänger und Radfahrer behindern würde.
Alles gut ! An der gleichen Stelle parkte übrigens eine Woche lang ein bekannter Imbissanbieter. Auf meine Anfrage erwiderte man mir, er hätte eine Ausnahmegenehmigung......und würde deshalb keine Fussgänger und Radfahrer belästigen.....
Alles klar !
Man.... Ulli ....merkst Du es manchmal noch ?
Alles gut ! An der gleichen Stelle parkte übrigens eine Woche lang ein bekannter Imbissanbieter. Auf meine Anfrage erwiderte man mir, er hätte eine Ausnahmegenehmigung......und würde deshalb keine Fussgänger und Radfahrer belästigen.....
Alles klar !
Man.... Ulli ....merkst Du es manchmal noch ?
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RWE
05.07.2024, 23.06 Uhr
Ich habe nichts mit grünen Weltverbesserern am Hut
Wirklich nicht und niemals. Daher sehe ich den Grundstücksbesitzer nicht als Held, den "wir" (häh?) gebraucht haben. Diese Person handelt nach dem Motto " Stay your Ground". Mich würde es auch nerven, wenn den lieben ganzen Tag Menschen, die es sich sicher nicht böse gemeint haben, "nur mal kurz" anhalten. Immer und immer wieder.
Ich bin heute vorbeigefahren und es war ein Hinweis angebracht. Ich glaube auch nicht, daß ohne einen solchen Hinweis ein Anwalt ein Schreiben aufsetzen würde. Ich kann mich auch immer wieder kaputtlachen, wenn auf Supermarktparkplätzen mit Parkscheibenpflicht bzw. Videoüberwachung sich die Leute echauffieren, obwohl wirklich alle paar Meter große Schilder stehen. Privatparkplätze sind eben Privateigentum und der Eigentümer kann damit machen was er will. Ich ärgere mich auch, wenn Behindertenparkplätze "zweckentfremdet" werden. Da kann das Knöllchen gar nicht teuer genug sein.
Das alles entbindest aber nicht die Stadt von der Pflicht in der Nähe von Geschäften kostenloses Parken (zeiltlich befristet) zu ermöglichen anstatt daran verdienen zu wollen. Aber ich erwarte von einen Ex-grünen OB nichts anderes.
Ich bin heute vorbeigefahren und es war ein Hinweis angebracht. Ich glaube auch nicht, daß ohne einen solchen Hinweis ein Anwalt ein Schreiben aufsetzen würde. Ich kann mich auch immer wieder kaputtlachen, wenn auf Supermarktparkplätzen mit Parkscheibenpflicht bzw. Videoüberwachung sich die Leute echauffieren, obwohl wirklich alle paar Meter große Schilder stehen. Privatparkplätze sind eben Privateigentum und der Eigentümer kann damit machen was er will. Ich ärgere mich auch, wenn Behindertenparkplätze "zweckentfremdet" werden. Da kann das Knöllchen gar nicht teuer genug sein.
Das alles entbindest aber nicht die Stadt von der Pflicht in der Nähe von Geschäften kostenloses Parken (zeiltlich befristet) zu ermöglichen anstatt daran verdienen zu wollen. Aber ich erwarte von einen Ex-grünen OB nichts anderes.
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Franz 2018
06.07.2024, 09.36 Uhr
Muss so was sein
Die berechtigte Frage, ob gekennzeichnet und wenn ja, auch so, das es rechtlich ausreichend ist ( nur irgendwo ein kleines Schild reicht nämlich nicht) , werden die Anwälte der Beteiligten klären ( Ergebnis, liebe nnz, wäre interessant). Rechtlich ist die Abmahnung möglich, aber ist sie auch verhältnismäßig und nötig? Ja, private Parkplätze sind genau das und das auch völlig zu Recht. Aber ein großes Schild außen ( nicht irgendwo im Schaufenster) und zwar eins, wo es nicht ums abschleppen von unberechtigten Parkern geht, sondern tatsächlich Parkverbot und Privatgelände drauf steht, wäre sinnvoll. Das ist eindeutig. Und wenn man Fotos macht, kann man auch mal einen Zettel dran stecken. Wer das dann wiederholt ignoriert, hat Pech gehabt, aber ich bin der Meinung, nur weil man etwas kann, muss man es noch lange nicht tun. Mir fehlt hier die Verhältnismäßigkeit ...
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RWE
06.07.2024, 11.01 Uhr
Das Problem Franz 2018 ist:
es nervt irgendwann, wenn man täglich 20 Zettel schreibt und dennoch nichts passiert.
Viele Autofahrer ignorieren ohnehin private Parkverbotsschilder, da dort, im Gegensatz zu privaten Parkraumüberwachern und dem Ordnungsamt, nichts passiert. Ein Auto abschleppen zu lassen ist teuer und der Grundstückbesitzer muß erst in Vorkasse gehen und sich dann das Geld zurückholen. Das schreckt ab.
Bitte einfach ein deutlicheres Schild, möglichst in blau anbringen. Dann hält sich mein mitleid in bescheidenen Grenzen.
Viele Autofahrer ignorieren ohnehin private Parkverbotsschilder, da dort, im Gegensatz zu privaten Parkraumüberwachern und dem Ordnungsamt, nichts passiert. Ein Auto abschleppen zu lassen ist teuer und der Grundstückbesitzer muß erst in Vorkasse gehen und sich dann das Geld zurückholen. Das schreckt ab.
Bitte einfach ein deutlicheres Schild, möglichst in blau anbringen. Dann hält sich mein mitleid in bescheidenen Grenzen.
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vom-Dorf
06.07.2024, 11.56 Uhr
Ah ja,
wenn sie also ein Haus besitzen (zum Beispiel eine Querstraße weiter) und dort einen Parkplatz auf dem Grundstück (hinter dem Gehweg) einrichten, dann können dort alle ihre Fahrzeuge abstellen, wenn es nicht als Privatgrundstück gekennzeichnet ist? Tolle Rechtsauslegung. Die Parkplätze gehörten zum Bäcker, Bäcker zu - Parkplatz privat - ganz einfach. Über die Höhe der Auslagen könnte man sich streiten.
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Pe_rle
06.07.2024, 12.30 Uhr
parken
wenn man nicht ständig Ärger mit Falschparkern haben will, sollte man sein Grundstück doch einzäunen. Was sagt der Friseur daneben, auch dort parken verboten??
Der jetzige Weg ist bestimmt nicht der beste um sich Freunde zu schaffen.
Der jetzige Weg ist bestimmt nicht der beste um sich Freunde zu schaffen.
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RWE
06.07.2024, 14.03 Uhr
Ja, Ja
Pe_rle: Das möchte ich erleben, wie sie einen Zaun über auf einem Bürgersteig bauen. Und warum sollter der Eigentümer hohe kosten in Kauf nehmen, nur weil manche fremdes Eigentum nicht akzeptieren?
Noch einmal für alle: Es ist ein Schild angebracht und als Fotograf mußte man sicher suchen, um eine Perspektive zu finden, wo der Hinweis nicht zu sehen ist.
Ich bin alles andere als ein Autofeind, aber ich bin auch für Eigenvernatwortung. Ich komme auch vor Lachen nicht in den Schlaf, wenn auf Aldi Parkolätzen teure Knöllchen an den Windschutzscheiben hängen, obwohl alle paar Meter meterhohe Schilder stehen, mache aber nicht fähig oder willens sind diese zu lesen.
Alles was mir nicht gehört gehört jemand anderem. Eigentlich logisch, oder?
Noch einmal für alle: Es ist ein Schild angebracht und als Fotograf mußte man sicher suchen, um eine Perspektive zu finden, wo der Hinweis nicht zu sehen ist.
Ich bin alles andere als ein Autofeind, aber ich bin auch für Eigenvernatwortung. Ich komme auch vor Lachen nicht in den Schlaf, wenn auf Aldi Parkolätzen teure Knöllchen an den Windschutzscheiben hängen, obwohl alle paar Meter meterhohe Schilder stehen, mache aber nicht fähig oder willens sind diese zu lesen.
Alles was mir nicht gehört gehört jemand anderem. Eigentlich logisch, oder?
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Kobold2
06.07.2024, 14.06 Uhr
schon lustig,
wie immer weiter versucht wird, die Schuld bei anderen zu suchen.
Irgend wann mussten ja auch noch noch die Grünen in Spiel gebracht werden.
Aber sonst guter Auftritt RWE.
Ein großes Schild draussen...... ja da stand wohl wieder das Ego davor...
Die zahlreichen Meldungen über zerstörte Wegweiser, Bänke, Plakate u.v.a.m sind da wohl grad in Vergessenheit geraten? Aus eigenen erlebten, kann ich berichten, das auch gern mal eine Baustellenabsperrung entfernt wird, um einen Parkplatz zu haben. Soweit man das auf dem Bild sehen kann, fährt man wohl genau auf das Schild zu. Aber man fährt mir auch mal gern beim Abladen bis 3m vor den LKW, um dann zu erkennen, dass es nun doch nicht weiter geht.
Die Verhältnismäßigkeit regelt hier die Gebührenordnung der Anwälte und nicht das Ordnungsamt, denn die sind für Privatgrund nicht zuständig.
Irgend wann mussten ja auch noch noch die Grünen in Spiel gebracht werden.
Aber sonst guter Auftritt RWE.
Ein großes Schild draussen...... ja da stand wohl wieder das Ego davor...
Die zahlreichen Meldungen über zerstörte Wegweiser, Bänke, Plakate u.v.a.m sind da wohl grad in Vergessenheit geraten? Aus eigenen erlebten, kann ich berichten, das auch gern mal eine Baustellenabsperrung entfernt wird, um einen Parkplatz zu haben. Soweit man das auf dem Bild sehen kann, fährt man wohl genau auf das Schild zu. Aber man fährt mir auch mal gern beim Abladen bis 3m vor den LKW, um dann zu erkennen, dass es nun doch nicht weiter geht.
Die Verhältnismäßigkeit regelt hier die Gebührenordnung der Anwälte und nicht das Ordnungsamt, denn die sind für Privatgrund nicht zuständig.
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RWE
06.07.2024, 21.51 Uhr
Danke für die Blumen Kobold2
ich habe jedenfalls keine grünen Kampfbegriffe wie "Stadtpanzer" (@keinkreisverkehr) ins Spiel gemacht. Und da ich mit Ökosozialisten nicht in einen Topf geworfen werden will, distanziere ich mich eben von diesen bekämpfenswerten Gedankengut. Ich habe Verständnis, wenn sich ein Grundstückbesitzer Falschparker vom Hals halten will, sehen diesen aber nicht als "Helden" im Kampf gegen das Auto an sich. Viellleicht kann man sich darauf einigen, daß man im Leben allgemein und im Straßenverkehr im Besonderen die Augen aufhalten sollte und ruhig auf den Skill des Lesens zurückgreifen darf.
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Bodo Schwarzberg
09.07.2024, 00.40 Uhr
Traurig: Schließung der Bäckerei Stolberger Straße
Der eigentliche Hintergrund der hier geschilderten Auseinandersetzung ist ja die offensichtliche Schließung der Bäckerei Hoffmann, die aber traurigerweise bei der ganzen Diskussion eine untergeordnete Rolle zu spielen scheint. Ich habe Frau Hoffmann sen. noch vor rund 13 Jahren interviewen dürfen für eines meiner Bücher. Mit dem Ende der Bäckerei geht wieder ein Stück altes Nordhausen zu Ende und wird vergessen.
Jahrzehntelang war diese Bäckerei der Hauptversorger mit Brot und Brötchen für die Nordhäuser Oberstadt. Denn von den Supermärkten zwischen Robert-Koch-Straße (ehemals Präsidentenweg) und Schöner Aussicht konnte bis zur Übernahme der DDR keine Rede sein. Die Schlange vor dieser Bäckerei und vor der damals benachbarten Fleischerei Porsche in den 60ern, 70ern, 80ern war schon fast sprichwörtlich. Ich selbst stand oft genug in diesen Schlangen, in der Hoffnung, noch ein frisches Brot für unsere Familie abzubekommen.
Dass derartige Institutionen den schleichenden marktwirtschaftlichen Tod sterben, sollte uns allein schon deswegen zu denken geben, weil hunderte kleine Bäckereien und Fleischereien zwar die vielgescholtene Planwirtschaft der DDR, nicht aber den neoliberalen und globalen Kapitalismus nach 1989 überlebt haben. Tatsache ist, dass ausgerechnet die privaten Bäckereien in der DDR aus Gründen der Versorgungssicherheit gezielt gefördert, während sie nach 1989 den schwerreichen Lebensmittelketten zum Opfer fielen und vom Staat keines Blickes gewürdigt wurden.
Ist das nicht eigenartig?
Jahrzehntelang war diese Bäckerei der Hauptversorger mit Brot und Brötchen für die Nordhäuser Oberstadt. Denn von den Supermärkten zwischen Robert-Koch-Straße (ehemals Präsidentenweg) und Schöner Aussicht konnte bis zur Übernahme der DDR keine Rede sein. Die Schlange vor dieser Bäckerei und vor der damals benachbarten Fleischerei Porsche in den 60ern, 70ern, 80ern war schon fast sprichwörtlich. Ich selbst stand oft genug in diesen Schlangen, in der Hoffnung, noch ein frisches Brot für unsere Familie abzubekommen.
Dass derartige Institutionen den schleichenden marktwirtschaftlichen Tod sterben, sollte uns allein schon deswegen zu denken geben, weil hunderte kleine Bäckereien und Fleischereien zwar die vielgescholtene Planwirtschaft der DDR, nicht aber den neoliberalen und globalen Kapitalismus nach 1989 überlebt haben. Tatsache ist, dass ausgerechnet die privaten Bäckereien in der DDR aus Gründen der Versorgungssicherheit gezielt gefördert, während sie nach 1989 den schwerreichen Lebensmittelketten zum Opfer fielen und vom Staat keines Blickes gewürdigt wurden.
Ist das nicht eigenartig?
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Kritiker86
09.07.2024, 07.21 Uhr
Das...
Bild vom Fotografen ist ein Witz. Man sieht die 3 Parkverbotsschilder ohne Probleme. Hinfahren und selbst überzeugen. Bei uns standen in der ehemaligen Wohnung auch immer Fremde Autos auf unseren angemieteten Parkplatz. War echt zum kotzen Das ist Privat, und bleibt Privat. Ganz einfach. Wer nicht lesen kann, sollte kein Auto fahren.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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