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Sa, 17:29 Uhr
27.01.2024
KKH-Onlineseminar informiert

Was ändert sich 2024 in der Pflege?

Leistungen ausbauen und die Versorgung verbessern – das ist das Ziel des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes, kurz PUEG, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist. Zum Start in das Jahr 2024 gibt es im Rahmen dieser Pflegereform weitere Neuerungen, von denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren können...

Was sich verändert und worauf Betroffene achten müssen, ist Thema des kostenlosen Onlineseminars "Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2024 (PUEG)“, das die KKH Kaufmännische Krankenkasse in Kooperation mit der famPLUS GmbH veranstaltet. Interessierte erhalten am Dienstag, 30. Januar, von 13 Uhr bis 14.30 Uhr einen Einblick in die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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Um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, wurde zum Jahresbeginn unter anderem das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. „Damit wird vor allem die häusliche Betreuung gestärkt. Denn pflegebedürftige Personen können über die Verwendung des Pflegegelds frei entscheiden und geben dieses häufig an ihre pflegenden Angehörigen weiter – als Anerkennung für die Unterstützung im Alltag“, berichtet Thies Lippels, Leiter der Pflegekasse bei der KKH. Wer sich in einer akuten Situation um einen nahen Angehörigen kümmern muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat zudem künftig jährlich Anspruch auf bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld je pflegebedürftiger Person. Bisher war diese Leistung nur einmalig nutzbar. Auch Menschen, die bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, profitieren: Die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen steigen um fünf Prozent.

Neu ist darüber hinaus eine weitere Entlastung für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen. „In diesem Bereich erhöhen sich die Zuschüsse, die die Pflegeversicherung zahlt. Dadurch verringert sich der Eigenanteil, den Betroffene leisten müssen, und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird reduziert“, sagt Thies Lippels. Wie hoch die neuen Zuschüsse sind und welche weiteren Veränderungen in Kraft getreten sind, erklären Pflegeexpertinnen und -experten in dem Onlineseminar. Alle Interessierten können sich jederzeit im Internet unter kkh.de/online-pflegeseminare für das kostenfreie Angebot anmelden.

Mit rund 1,6 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von 7,5 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.
Autor: red

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Kommentare
Kyffhaeuser
28.01.2024, 14:35 Uhr
die Pflegeversicherung hat komplett versagt und gehört abgeschafft
betrachten wir den ursprünglichen Grund der Pflegeversicherung, dann sollten die Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege nicht mehr zum Sozialfall werden und ihre Angehörigen mit zahlen. Dieses Ziel ist nun engültig gescheitert. Ca. bis 2005 vielleicht 2010 reichten die normalen Renten aus, um die Eigenanteile der stationären Pflge zu zahlen, aber spätestens mit den Erhöhungen zum 01.01.2024 (15 Prozent und mehr) ist damit Schluß. Aktuell beträgt der Preis für einen vollstationären Pflegeplatz in einem Sondershäuser Heim rund 3.800 EUR pro Monat !!! Davon zahlt die Pflegekasse lächerliche 1262 EUR ( bei einem Neuzugang) , damit bleibt ein Eigenateil von ca. 2500 EUR !! Frage in die Runde - wie hoch waren doch gleich nochmal die durchschnittlichen Renten im Osten Deutschlands ? sicher keine 2500 Netto ! Damit ist die Pflegversicherung komplett gescheitert ! Die Pflegbedürfigen werden um Ihre Rente gebracht , um ihr Vermögen gebracht und oft auch noch um ihr Grundeigentum gebracht , genauso wie vor 1996. Die Sozialämter / Landkreise haben also ca. 25 Jahre viel Geld gespart, auf Kosten der Versicherten der Pflegekasse und genau diese Versicherten die am längsten eingezahlt haben, haben dies völlig umsonst gezahlt, weil sie sowieso fast alle zum Sozialfall werden. Das Pflegegesetz ist komplett gescheitert. Die Leistungen die man für 3.800 EUR im Monat vom Pflegeheim bekommt , möchte ich nicht noch erläutern, denn diese sind einfach beschämend und unwürdig für die Heimbewohner für so viel Geld.
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