Fr, 11:54 Uhr
24.11.2023
Ein Blick in die Statistik
Mehr Wohngeldhaushalte im Freistaat
Am 31.12.2022 bezogen 22 450 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren 3 390 Haushalte bzw. 17,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Laut Thüringer Landesamt für Statistik erhielten somit 2,1 Prozent aller Thüringer Privathaushalte* am Jahresende 2022 Wohngeld. 2021 lag der Anteil bei 1,8 Prozent...
Mehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (15 635 Haushalte bzw. 69,6 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 11,9 Prozent (2 670 Haushalte) waren 2-Personen-Haushalte und 5,9 Prozent (1 315 Haushalte) 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 5,7 Prozent (1 285 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei 6,9 Prozent (1 545 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 145 Euro (Ende 2021: 144 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte ebenfalls 145 Euro (Ende 2021: 143 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten** 164 Euro (Ende 2021: 162 Euro).
Ende 2022 waren 21 800 bzw. 97,1 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 3 455 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 90,8 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (19 790 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer und -eigentümerinnen bezogen 2 010 reine Wohngeldhaushalte (9,2 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,5 Prozent der Haupteinkommensbeziehenden in reinen Wohngeldhaushalten (14 500 Haushalte) waren Personen, die Rente oder Pension bezogen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbeziehenden lag bei 22,8 Prozent (4 960 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 3,6 Prozent (780 Haushalte).
Rund jeder 35. Wohngeldhaushalt (645 Haushalte bzw. 2,9 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 615 bzw. 95,3 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 35 Haushalte bzw. 5,4 Prozent als Lastenzuschuss.
*Privathaushalte–Erstergebnisse des Mikrozensus 2020 bzw. 2021
** Bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten handelt es sich entweder um Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer bzw. eine der übrigen Mitbewohnenden, oder um Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfängerinnen bzw. -empfänger leben.
Autor: redMehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (15 635 Haushalte bzw. 69,6 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 11,9 Prozent (2 670 Haushalte) waren 2-Personen-Haushalte und 5,9 Prozent (1 315 Haushalte) 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 5,7 Prozent (1 285 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei 6,9 Prozent (1 545 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 145 Euro (Ende 2021: 144 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte ebenfalls 145 Euro (Ende 2021: 143 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten** 164 Euro (Ende 2021: 162 Euro).
Ende 2022 waren 21 800 bzw. 97,1 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 3 455 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 90,8 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (19 790 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer und -eigentümerinnen bezogen 2 010 reine Wohngeldhaushalte (9,2 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,5 Prozent der Haupteinkommensbeziehenden in reinen Wohngeldhaushalten (14 500 Haushalte) waren Personen, die Rente oder Pension bezogen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbeziehenden lag bei 22,8 Prozent (4 960 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 3,6 Prozent (780 Haushalte).
Rund jeder 35. Wohngeldhaushalt (645 Haushalte bzw. 2,9 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 615 bzw. 95,3 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 35 Haushalte bzw. 5,4 Prozent als Lastenzuschuss.
*Privathaushalte–Erstergebnisse des Mikrozensus 2020 bzw. 2021
** Bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten handelt es sich entweder um Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer bzw. eine der übrigen Mitbewohnenden, oder um Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfängerinnen bzw. -empfänger leben.
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