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Di, 14:50 Uhr
10.10.2023
Aus der Arbeit der Bundespolizei

Personen im Gleis - Strecke gesperrt

Auf Grund gemeldeter Personen im Gleis kam es am heutigen Morgen zu Beeinträchtigungen auf der Bahnstrecke zwischen Wolkramshausen und Nordhausen. Darüber und über die damit verbundenen Gefahren informierte die Bundespolizei...

Um kurz vor 9 Uhr wurde der Bundespolizei durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn gemeldet, dass sich in Nordhausen im Bereich des Darrweges Kinder im Gleis aufhalten sollen. Auf Grund einer anzunehmenden Gefahr für Leib und Leben wurde eine temporäre Streckensperrung veranlasst.

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Die Bundespolizei aus dem Revier in Nordhausen erreichte unverzüglich den Ereignisbereich. Kinder oder sonstige Personen konnten nicht festgestellt werden. Doch bei einer Überprüfung der Nahbereiche konnten zwei 11- und 12-jährige Deutsche gesichtet werden, die durch ihre getragenen Warnwesten und ein mitgeführtes Fotostativ das Interesse der Bundespolizeistreife geweckt haben.

Im Dialog mit den Kindern wurde offensichtlich, dass den beiden Jungen nicht bewusst war, dass ihr Hobby einen Polizeieinsatz auslösen könnte. Die beiden verfolgen als Hobby das sogenannte Trainspotting, die fotografische Jagd nach Schnappschüssen von Eisenbahnen. Sie bewegten sich nahe der Gleise, da sie laut eigenen Angaben Züge in Nordhausen fotografieren wollten. Durch die Beamten der Bundespolizei wurden die Jungen eingehend über die Gefahren an Bahnanlagen und den damit zusammenhängenden Bahnbetrieb sensibilisiert. Im Anschluss wurden die Erziehungsberechtigten informiert.

Die Streckensperrung dauerte bis ca. 9.20 Uhr an. Betroffen davon waren ein Personen- sowie ein Güterzug.

Hinweis:
Viel wichtiger als die Belehrung oder Ahndung derartiger bei derartigen Sachverhalten ist der Bundespolizei und der Deutschen Bahn das Bewusstmachen für Gefahren, die durch den passiven und vor allem aktiven Eisenbahnbetrieb ausgehen. Personen- und Güterzüge passieren mit einer hohen Taktung das Bahnhofsareal in Nordhausen, und sei es nur für Rangierfahrten.

Demzufolge rollen sie auch bei der Passage durch den Bahnhof und durch die Stadtteile mit hohen zweistelligen Geschwindigkeiten. Schienengebunde Verkehrsmittel können jedoch nicht ausweichen und haben zum Teil sehr lange Bremswege, und können Sogwirkungen entfalten. Gleisanlagen sind daher für Reisende und unberechtigte Dritte ein Tabu bzw. eine absolute Verbotszone. Sowohl die Deutsche Bahn als auch die Bundespolizei sorgen gemeinsam mit immer wieder kehrenden Aufklärungskampagnen dafür, dass Reisende, Bahnnutzende oder auch Bahninteressierte zu betriebsbedingten Gefahren sensibilisiert werden.
Autor: red

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