Mi, 14:30 Uhr
25.10.2000
Mildes Urteil für mehrfachen Kinderschänder aus Lipprechterode am Landgericht
Mühlhausen (nnz). Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung, hat das Landgericht Mühlhausen heute einen 54 Jahre alten Mann aus Lipprechterode verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde damit ein Urteil des Nordhäuser Amtsgerichts aufgehoben. Das hatte den Angeklagten ursprünglich zu drei Jahren Haft wegen schweren sexuellen Mißbrauchs verurteilt. Dagegen hatte der Verurteilte Berufung eingelegt.
Die nunmehr 13jährige Stieftochter des Angeklagten war zwischen 1997 und 1999 insgesamt sechs Mal, darunter drei Mal schwer, sexuell mißbraucht worden. Die Mutter hatte ihren damaligen Lebensgefährten im Sommer des vergangenen Jahres auf frischer Tat ertappt und angezeigt. Übrigens: Ein halbes Jahr nach der Tat heiratete die damals 29jährige den Angeklagten.
In der heutigen Berufungsverhandlung habe das Landgericht die möglichen Folgen einer Inhaftierung berücksichtigt. Besonders von dem einstigen Opfer sei weiterer Schaden abgewendet worden. Während der Verhandlung gestand der Mann die Taten, die er unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen habe. Es tue ihm leid und er wolle alles ungeschehen machen. Seine Frau sagte, daß die Familie gemeinsam alle verarbeiten und bewältigen wolle. Als Auflagen wurden durch das Landgericht die Fortsetzung der Alkoholtherapie, regelmäßige Konsultationen des Hausarztes und eine psychologische Betreuung angeordnet.
Der Staatsanwalt hatte beantragt, die Berufung zu verwerfen. Das damalige Urteil des Amtsgerichtes Nordhausen hätte sich schon am unteren Ende des Strafrahmens bewegt. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: nnzDie nunmehr 13jährige Stieftochter des Angeklagten war zwischen 1997 und 1999 insgesamt sechs Mal, darunter drei Mal schwer, sexuell mißbraucht worden. Die Mutter hatte ihren damaligen Lebensgefährten im Sommer des vergangenen Jahres auf frischer Tat ertappt und angezeigt. Übrigens: Ein halbes Jahr nach der Tat heiratete die damals 29jährige den Angeklagten.
In der heutigen Berufungsverhandlung habe das Landgericht die möglichen Folgen einer Inhaftierung berücksichtigt. Besonders von dem einstigen Opfer sei weiterer Schaden abgewendet worden. Während der Verhandlung gestand der Mann die Taten, die er unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen habe. Es tue ihm leid und er wolle alles ungeschehen machen. Seine Frau sagte, daß die Familie gemeinsam alle verarbeiten und bewältigen wolle. Als Auflagen wurden durch das Landgericht die Fortsetzung der Alkoholtherapie, regelmäßige Konsultationen des Hausarztes und eine psychologische Betreuung angeordnet.
Der Staatsanwalt hatte beantragt, die Berufung zu verwerfen. Das damalige Urteil des Amtsgerichtes Nordhausen hätte sich schon am unteren Ende des Strafrahmens bewegt. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

