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Mi, 07:07 Uhr
02.11.2022
Die Geschichte eines großen Missverständnisses

Der schwärzeste Tag seines Lebens

Mohammed Warreich Sarwar lebt seit 25 Jahren in Deutschland und ist ein erfolgreicher Unternehmer. In dieser Zeit hat der fünffache Vater und Besitzer vier gutlaufender indischer Restaurants einiges erlebt. So etwas wie letzten Mittwoch in Nordhausen allerdings noch nicht …

Seit Ende vergangenen Jahres prangt ein Vorankündigungsplakat im Fenster des ehemaligen Cafés am Zorgeufer in der Bahnhofstraße. „Indische Spezialitäten“ werden darauf verheißen und als Eröffnungstermin ein zeitlich durchaus dehnbares „demnächst“ angegeben. nnz-Mitarbeiter Anton Adlerauge fragte schon im Juli, wie lange sich das noch hinziehen könnte. Neugierige werden heutzutage schnell im Internet fündig, dass unter dem Namen „Sadhu“ vier profitable, weil gefragte Objekte in ganz Deutschland laufen, die mit indischer Küche zur gastronomischen Bereicherung an ihren Standorten beitragen.

Ankündigungsplakat in der Bahnhofstraße (Foto: nnz-Archiv) Ankündigungsplakat in der Bahnhofstraße (Foto: nnz-Archiv)

Diese Erfolgsgeschichte wollte Herr Warreich Sarwar in Nordhausen fortschreiben und erwarb das Café. Wohlgemerkt: er hat es nicht gepachtet oder gemietet, sondern gekauft, so wie auch alle anderen Wohnungen im Haus Bahnhofstraße 19 a Eigentumsobjekte verschiedener Besitzer sind.

Sein Plan war, das Café zum Vollrestaurant umzugestalten. Genehmigungen wurden eingeholt, diverse Forderungen der Ämter erfüllt, ein junger Geschäftsführer für Nordhausen eingestellt, eine Architektin engagiert, eine Küchenbaufirma beauftragt, eine Abluftanlage entworfen, ein neuer Gasanschluss ans Haus gelegt und zu insgesamt vier Eigentümerversammlungen von Berlin aus nach Nordhauen aufgebrochen, damit alles seine Richtigkeit hätte. Kostenpunkt laut Aussagen des Unternehmers über 30.000 Euro.

In den drei vorangegangenen Eigentümerversammlungen des Hauses Bahnhofstraße 19 a wurde Herr Warreich Sarwar zur Beibringung von Genehmigungen und Erlaubnissen und schließlich einer Abluftanlage aufgefordert, denn Küchengerüche wurden von seinen Hauseigentumspartnern als größtes Problem der Restaurantbetreibung ausgemacht. Jetzt kam es letzten Mittwoch zum traurigen Endpunkt der Geschichte. Die anderen Eigentümer des Hauses lehnten es schlichtweg ab, dass ins Erdgeschoss ein indisches Restaurant einzieht. Diese Entscheidung habe von Anfang an im Raum gestanden und sei Herrn Warreich Sarwar bekannt gewesen, sagen die Eigentümer. Es habe hier früher auch kein Vollrestaurant, sondern ein Café mit begrenzten Öffnungszeiten gegeben. Das wurde den angereisten Berliner Geschäftsleuten mitgeteilt und dass ein Restaurantbetrieb zur Wertminderung ihres Eigentum führen würde. Auf eine vom täglichen Restaurantbetrieb abweichende Geschäftsidee sei der Berliner Unternehmer leider nie eingegangen, berichtete uns eine Vertreterin der involvierten Immobilienfirma, die nach eigenen Angaben versucht hatte, vermittelnd zu schlichten.

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Mit der endgültigen Ablehnung seines Ansinnens konfrontiert, fragte der aus Pakistan stammende Gastronom vergeblich in die Runde, ob jemand der Anwesenden ihm das Objekt vielleicht abkaufen wolle.

Jetzt ist der Mann, der seit drei Jahren über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, zutiefst enttäuscht und kann es nicht fassen, dass man ihn ein Jahr lang arbeiten und investieren ließ, um ihn dann letztendlich abzuweisen und seinen Traum von einem Restaurant am Zorgeufer zerstört. Für seinen bestellten Geschäftsführer in Nordhausen, der bereits zwei indische Köche engagiert hatte, ist die Absage eine existentielle Katastrophe.

Ein teures Missverständnis für den engagierten Unternehmer, der sich lediglich vorwerfen lassen muss, nicht vor dem Kauf des Objekts mit den anderen Eigentümern gesprochen zu haben. Denn die Rechtslage ist eindeutig die, dass alle Miteigentümer der Immobilie Bahnhofstraße 19 a dem Betreiben des indischen Restaurants hätten zustimmen müssen. Was sie aber alle nicht taten.

So bleibt ihnen nun wohl der Geruch von Knoblauch, Safran und Koreander erspart, der Stadt Nordhauen dagegen ein weiteres, möglicherweise die Bahnhofstraße bereicherndes Restaurant.
Olaf Schulze
Autor: osch

Kommentare
Bleistift und Lineal
02.11.2022, 07.36 Uhr
Verzeihung, da kann was nicht stimmen:
"Es habe hier früher auch kein Vollrestaurant (...) gegeben": ich bin doch dort selbst essen gegangen, als ein Italiener drin war.
War das italienische Restaurant damals als "Café" ausgeschrieben gewesen?
Und vor dem Italiener war ein deutsches Restaurant drin. Oder "Café"?

Hatten die Bewohner damals verstopfte Nasen? Riecht italienisch und deutsch besser als indisch? Oder liegt Italien auf dem richtigeren Kontinent?
Wie Bitte
02.11.2022, 07.49 Uhr
@Bleistift...
Noch vor dem Deutschen - Restaurant? Café? - war es ein Grieche, da reicht meine Erinnerung noch weiter zurück.
Die Reihenfolge der Restaurants lautet also (mindestens): Griechisch, Deutsch, Italienisch.

Warum nun der Inder weggekelt werden musste erschließt sich mir nicht.

Obwohl, doch. Die Mieter des Hauses beschweren sich schon immer über Essensgerüche. Auch "Hallo Schöne Mädchen"-Ercan von gegenüber, also Irmak Kebap Haus, ist den Bewohnern ein Dorn im Auge, weil, "das stinkt bis hierher".
Selbst wenn die (muslimischen) Mieter des Hauses es wagen, mit Knoblauch zu kochen wird sich beschwert.

Wie auch immer: Die Begründungen im Artikel sind für mich alle sehr, sehr fadenscheinig.
Gehard Gösebrecht
02.11.2022, 08.04 Uhr
So ist das mit den Eigentümergemeinschaften
Was dem einen Recht erschein, ist dem anderen billig.
Erst das OK der Gemeinschaft holen und dann investieren.
Oder habe ich hier was falsches gelesen?
Oder wollte der Miteigentümer den Rest der Gemeinschaft vor vollendete Tatsachen stellen?
Bleistift und Lineal
02.11.2022, 08.28 Uhr
"Nun lehnten sie es ab",
gefolgt von einem "diese Entscheidung habe von Anfang an im Raum gestanden".
Das liest sich für mich so, als habe man den Mann erstmal alle Genehmigungen und Anträge holen und für 30.000 Euro alles instand setzen lassen, um ihm DANN zu sagen, "Du kommst hier net rein"
Niemand investiert fünfstellige Summen, wenn er die Investition nicht sicher glaubt.

Und, wie schon gesagt (stimmt, jetzt erinnere ich mich auch an den Griechen): es gab da früher schon Restaurants in dem Objekt. Dieses "nein, das waren nur Cafés" ist völliger Quatsch. Ich schätze, der Mann hatte einfach nicht die richtige Hautfarbe.
Jedenfalls speichere ich mir diesen Artikel ab, damit ich was zu lachen habe, wenn dann demnächst eine urdeutsche Gaststätte dort eröffnen darf.
Mitternacht
02.11.2022, 08.44 Uhr
@ Herr Gösebrecht
Da Sie fragen: Ja, Sie lesen augenscheinlich falsch. Von "vor vollendete Tatsachen stellen" kann hier offensichtlich keine Rede sein.

Ich zitiere mal nur einen Absatz aus dem Artikel:
"In den drei vorangegangenen Eigentümerversammlungen des Hauses Bahnhofstraße 19 a wurde Herr Warreich Sarwar zur Beibringung von Genehmigungen und Erlaubnissen und schließlich einer Abluftanlage aufgefordert, denn Küchengerüche wurden von seinen Hauseigentumspartnern als größtes Problem der Restaurantbetreibung ausgemacht."

Es gab also Mieteigentümerversammlungen (mindestens drei), auf denen Herrn Sarwar immer neue Auflagen gemacht wurden (hier: Abluftanlage), welche er offensichtlich alle erfüllte (für insgesamt 30.000€), und dann wurde ER von den Mitmietern vor vollendete Tatsachen gestellt: Alles schön und gut, aber wir wollen dich trotzdem nicht ("Nun lehnten sie es ab").

"Hier war noch nie ein Restaurant drin", also bitte... Jeder Nordhäuser weiß, dass das eine Lüge ist.
An Herrn Sarwars Stelle würde ich "Café" an die Fassade schreiben und Öffnungszeiten wie andere Cafés in Nordhausen machen, dann müsste ja alles gut sein.
Gehard Gösebrecht
02.11.2022, 08.59 Uhr
Nicht doch
Mitmieter haben in diesen Roulette nichts zu melden.
Hier geht es um Eigentümer.
Der Herr aus Berlin kann aber versuchen, die Eigentümer, welche ihm die kostenpflichtigen Auflagen erteilten bzw. als Bedingung für einen Betrieb nannten, auf Schadensersatz zu verklagen, da er wohl hier getäuscht worden ist.
Ganz rechtlos ist er nicht.
Kostet bloß wieder Zeit und Geld und weitere Nerven.
Kritiker86
02.11.2022, 09.39 Uhr
Willkommen
in Nordhausen. Die Nordhäuser sind so lebensfeindlich wie weit und breit kein anderes Nest. Hier braucht man gehörig Mut, was auf die Beine stellen zu wollen. Die Nordhäuser Verwaltung ist genauso schlimm wie viele ihrer Bürger.
Psychoanalytiker
02.11.2022, 10.25 Uhr
Also dröseln wir mal auf
Es geht um das Haus Bahnhofstraße 19a am Ufer des Flusses Zorge. Dort gibt es seit längerem mehrere Eigentümer von Wohneigentum. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss wurden von einer Immobiliengesellschaft an einen seit 25 Jahren in Deutschland lebenden Pakistani, der seit 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zum betreiben einer Gaststätte, die man hierzulande als "indisches Restaurant" bezeichnet, verkauft. Dieser Verkauf geschah, als die Wohnungen längst verkauft und bezogen waren.

"Von Anfang an", das heißt, bereits bei der ersten von drei Eigentümerversammlungen gab es Vorbehalte gegen ein "Indisches Restaurant" (im Erdgeschoss des Hauses), und das war Herrn Sarwar wohl bekannt. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass die Eigentümer eine Wertminderung ihres eigenen Vermögens, also den Wohnungen befürchten. Der Bitte um eine andere Geschäftsidee sei er nicht nachgekommen, das bestätigt auch die Vertreterin der Immobilienfirma. Verzeihung, aber nach 25 Jahren in Deutschland, sollte man schon wissen, wie "der Hase hierzulande läuft".

Herr Sarwar kann es nicht fassen, dass man nun seinen Traum am Zorgeufer zerstört.

Nun haben oder hatten die Eigentümer der bereits bezogenen Wohnungen am Zorgeufer sicher auch einen Traum der vielleicht sogar mit Krach und Gestank durch Straßenbahn und KFZ verbunden ist.

Aber mal ehrlich, ich gehe auch gerne mal "indisch" essen, aber in einer Eigentumswohnung zu wohnen, in der es ständig nach "indischen" Gewürzen riecht, weil Gerüche nicht am Boden bleiben, wäre auch nicht Traum von eigener Wohnung. Aber das gilt bei mir auch für "italienisch", "griechisch", "türkisch", "deutsch", "Fisch", oder ... .

Und wie "Abluftanlagen" funktionieren, wissen die Nordhäuser von van Asten ja zur genüge.

Daher meine ganz private Entscheidung: Pro Wohnungen und gegen eine Gaststätte, zumindest mit "ganztäglicher" Geräuschkulisse und Essensgestank.
Und es gibt auch Schichtarbeiter, die soetwas ablehnen, weil sie mal schlafen wollen. Vielleicht kann man ja doch einen Kompromiss ohne dies alles finden ... .
Nordhäuser
02.11.2022, 10.30 Uhr
Wie ärgerlich.
Für mich fällt das in die Kategorie „Pech gehabt“
So etwas passiert jeden Tag hundertfach in Deutschland. So ist das Leben, so ist die Realität. Willkommen im Deutschen. Aber wo sind die Aufschreie wenn ein Unternehmen was es schon viele Jahre in Nordhausen gibt schließen muss? Da regt sich niemand auf. Im Gegenteil, dann kommen Sprüche wie „Pech gehabt“ , „Naja war eh zu teuer“ oder oder oder….
Naja meckern und Doppelmoral konnte der Nordhäuser ja schon immer gut.

P.S. Also Gaststätten oder ähnliches, gibt es in Nordhausen nun wirklich genug.
Hans Dittmar
02.11.2022, 10.55 Uhr
Indisches Restaurant sollte Klagen
Es liest sich alles sehr kurios.
Fakt ist, für das Erdgeschoss gibt es eine gewerbliche Nutzung als Gastwirtschaft. Das ist allen Miteigentümern bekannt. Und im Gegensatz zum Imbiss sollte die Abluft über einen Luftschacht ordentlich abgeführt werden. Beim Bauordnungsamt müsste die Nutzung für die gewerblichen Räume festgeschrieben sein. Diese gibt auch die Vorgaben, ob Brandschutz etc. gegeben sind. Eine Nutzungsänderung der gewerblichen Räume müsste ja auch bei der Stadt angezeigt werden, wenn ich nicht irre. Wenn in der Vergangenheit die Miteigentümer kein klares Nein zu diesem Restaurant ausgesprochen haben, zudem noch Investitionen von dem Investor verlangten, hat er gute Chance auf Schadenersatz zu klagen.
Vielleicht wäre es ja ratsam, dass die Miteigentümer das Restaurant kaufen, dann können Sie auch gemeinsam bestimmen und vermieten.
Bleistift und Lineal
02.11.2022, 10.57 Uhr
Ich sage doch: abwarten.
Wenn demnächst ein deutsches Restaurant dort eröffnet wissen wir, wo das Problem lag. So what.
Vielleicht bleibt es ja auch einfach leer, auf ein leeres Geschäft in Nordhausen mehr oder weniger kommt es ja nun auch nicht mehr an.
(Sarkaaaasmus...)
RWE
02.11.2022, 11.30 Uhr
Also ich habe mich schon auf ein weiteres indisches Restaurant gefreut
Allerdings, mit dem Investieren ist das so eine Sache. Es muß schon alles wasserdicht sein.
Und die Gegenseite(n) müssen auch verstanden werden. Wer dort lebt ode arbeitet möchte eben nicht mit den Gerüchen einer Küche konfrontiert werden.
Ähnliche Probleme gab es wohl schon vor Jahren mit einer Filiale des Burgermeisters.
Bleibt zu hoffen, dass die Immobilie jetzt nicht ewig leer steht.
diskobolos
02.11.2022, 12.26 Uhr
Was die rechtliche Situation betrifft, helfen Gefühle nicht weiter
Das Allgemeine regelt hier das WEG (Wohneigentums-Gesetz) das spezielle die sogenannte Teilungserklärung. Anmeldungen bei der und Genehmigungen durch die Stadt sind hier eher sekundär. Ebenso spielt keine große Rolle, wie die Räume früher genutzt wurden.
Ich persönlich mag ja auch die indische Küche, die Miteigentümer haben aber durchaus eigene Interessen und rechte.
Kaleida
02.11.2022, 12.26 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Bezug zum Artikel?
PN25
02.11.2022, 12.27 Uhr
Na…
… Gott sei Dank!
Kobold2
02.11.2022, 14.23 Uhr
Armseelige
Provinzmentalität. Kann man stolz drauf sein.....dann wundert man sich, das man immer weiter abgehängt wird......
P.Burkhardt
02.11.2022, 14.45 Uhr
Ich kann mich...
...an einen ähnlichen Fall erinnern: Die Eigentümergemeinschaft lehnte den Betrieb eines Wettbüros mit angeschlossener Bar/Kiosk ab... allerdings hatte der Betreiber angefragt, BEVOR er den Laden gekauft hat.

Möglicherweise lag da also schon das Problem.
Bleistift und Lineal
02.11.2022, 15.11 Uhr
Da schreibt man schon extra "Sarkasmus" dazu....
Ich finde, die Frage darf erlaubt sein, warum bei einem Italiener ging, was bei einem Inder nicht geht, und da fallen mir nur wenige Dinge ein.
Aber, gut, ich frage nicht mehr.
Ein wie auch immer gearteter Nachmieter des CAFÉs wird sich sicherlich über die 30.000€ freuen, die ER nicht mehr investieren muss.
krimimimi
02.11.2022, 16.07 Uhr
man stelle sich vor, ...
... man wohne in einem Wohnhaus, Geschäfte rechts und links im Parterre.
Kleine Geschäfte welche Mode anbieten, Näharbeiten, leckere Waffeln, Bäckerei und noch vieles mehr...
und urplötzlich wird ein stinkender Imbiss geschaffen und alles ist nicht mehr wie vorher.
Trotz Lüftungsanlage, welche eigentlich über das Dach reichen sollte um essigsaure Gerüche vom Wohnhaus fernzuhalten ist nicht eingehalten worden.
Vom Morgen bis in die tiefe Nacht hinein übler Gestank, permanenter Krach- völlig egal ob Sa, So, Feiertag, Mittagszeit.
Hilfe vom Vermieter ?
Oh nein... denen ist es egal.

damit möchte ich sagen, die Mieter von der Bahnhofstr. haben recht getan dagegen vorzugehen.
Wer nicht in solch einem Umfeld wohnt, sollte einfach sein Güschchen halten, denn es ist wirklich sehr sehr unangenehm tagein- tagaus mit Essensgerüchen zu leben.
G.Auer
02.11.2022, 18.14 Uhr
Wer wollte schon
in einem Haus mit ständigem Essengeruch wohnen? Das ist echt nicht leicht erträglich und mindert die Wohnqualität beträchtlich. Bekannte von mir singen da öfter ein Liedchen davon. Die Eigentümergemeinschaft hätte nur von Anfang an klar NEIN sagen sollen und den Investor nicht erst die Kohle ausgeben und dann ins offene Messer laufen lassen. Das ist das eher Verwerfliche an der Sache.
Bega
02.11.2022, 19.19 Uhr
Nur kurz.
Wenn ich Eigentum erwerben wollte (ich meine die Leute, die im Haus Eigentümer sind), warum in der Unterstadt in einem Geschäftsviertel? Wo ich schon wusste, dass dort immer Gastronomie im Haus mit drin war und in der Nähe Restaurants und Geschäfte.
Tut mir leid, da fehlt mir das Verständnis.
Kobold2
02.11.2022, 19.23 Uhr
Die Vorstellung
so vorurteilsgeprägt intolerant durchs Leben zu wandeln, ist schauderhaft.
Da verbietet man anderen die Meinung , oder man masst sich an, wieviele Einrichtungen denn genug seien.... Im Grunde führt man sich dabei selbst vor, ohne es zu merken.
Hoteliers, Pensionen und Gastwirten, bleiben sicher auch die Übernachtungsgäste weg, weil in der unteren Etage, gekocht, gegessen und gefeiert wird.....
Wie Bitte
02.11.2022, 19.54 Uhr
Was heutzutage bereits genügt, um als "linksradikal" eingeschätzt zu werden
ist erschreckend.

Da genügt bereits die laute Überlegung, ob statt eines Inders vielleicht ein Deutscher als Gaststättenbetreiber lieber gesehen werden würde, um als "linksradikal" verunglimpft zu werden.

Völlig irre, die "Gesprächskultur" heutzutage. Die offensichtlich provokant gemeinte Nutzung des Klarnamens des Gegenübers kommt dazu. Ich versteh das alles nicht mehr, was hier auf der nnz los ist.
P.Burkhardt
02.11.2022, 19.54 Uhr
Bin absolut bei H.Dittmar
ich denke hier kamen einige Dinge zusammen: Unvollständige Information auf beiden Seiten ! Die Genehmigung der Ämter lag dem Käufer ja vor, die Auflagen hat er erfüllt - einzig die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft fehlte. Die Frage ist, ob es zuerst ein JA (unter Auflage der Lüftungsanlage) der Gemeinschaft gab (was ich mir nicht vorstellen kann, da es dann kein NEIN mehr hätte geben können), oder ob die Eigentümergemeinschaft erst gefragt wurde, nachdem gekauft und investiert wurde - und danach sieht es mir aus. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob Schadenersatz (Kommentar H.Dittmar) tatsächlich erzielbar ist. Die Zustimmung ist Grundbedingung. Sehr wahrscheinlich hat sich Herr Sawar darauf verlassen, dass die bisherige (von der Eigentümergemeinschaft geduldete und von den Ämtern genehmigte) Nutzung auch für ihn weiter gilt. Möglicherweise haben die Eigentümer mit dem Wechsel im Erdgeschoss nun aber die Chance gewittert, die Gastronomie im Haus los zu werden, die es ja offenbar zuvor auch schon in den Räumen gegeben hat (haben soll).

diesen Satz im Artikel: "Auf eine vom täglichen Restaurantbetrieb abweichende Geschäftsidee sei der Berliner Unternehmer leider nie eingegangen." verstehe ich in dem Zusammenhang allerdings nicht. Was hatte denn der Herr Sawar Abweichendes vor ?

In jedem Fall enthält der Artikel nicht alle Informationen, so dass wir hier tagelang herumspekulieren können. Woran das jetzt liegt - darüber können wir auch nur spekulieren...
Mitternacht
02.11.2022, 20.14 Uhr
"Ich kaufe eine Wohnung in einem Gebäude,
in dessen Erdgeschoss sich ganz offensichtlich eine gastronomische Einrichtung befindet, und dann verbiete ich die gastronomische Nutzung, weil das mein Wohlbefinden einschränkt" -

das ist doch zusammengefasst die Position der Kommentatoren, die Verständnis für die Bewohner des Gebäudes fordern und das Über-Den-Tisch-Ziehen des Investors für korrekt befinden, richtig?
Bleistift und Lineal
02.11.2022, 21.43 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Erledigt.
Antje1977
02.11.2022, 21.50 Uhr
Partnerin des Inhabers
Liebe Nordhausener, wir sind etwas überrascht von den vielfältigen Kommentaren

zuerst Ihr wohnt in einem wunderschönen geschichtsträchtigem Ort mit toller Geschichte und so vielen Möglichkeiten und Ideen die umgesetzt wurden ( zugegeben hatte ich Thüringen in den 80ern anders in Erinnerung ) und das schreib ich als überzeugte Berlinerin .
Leider war die Zeit bei euch zu kurz um die Stadt richtig zu erkunden.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen hier und da etwas gerade zu rücken.
Sarwar ( sein Vorname ) hat diese
Immobilie erworben in dem Wissen das dort vorab wenigstens ein Restaurant war.
Er musste also davon ausgehen das er dort sein Gewerbe ( das er von Koch über Bar bis zum Kellner über Jahre gelernt hat) eröffnen könne. Niemand hat das Recht zu sagen "Mach was anderes ".Da kam die 1 Einladung zur Eigentümerversammlung. Man bat um Unterlagen,Gutachten etc... Bei jedem Termin kamen neue kostenintensive Forderungen ( Brandschutz,Schallschutz ) hinzu bis letztendlich zur Baugenehmigung.Sarwar und sein Geschäftsführer Zaheer ( seit 12 Jahren in der Gastronomie ) mussten also davon ausgehen das die Miteigentümer nur eben sehr kritisch sind ( was ja so falsch nicht ist )und wer will schon im Streit was neues beginnen ? Wir wissen noch nicht sicher wie es weitergeht. Aber niemand hat das Recht vorsätzlich solche Schäden anzurichten. Das Geschäft ist voll eingerichtet und Abluftanlagen ( von Profi eingebaut ) hört man schlicht nicht -auch ist es deren Aufgabe Gerüche eben abzuleiten. Die Sadhu Restaurants haben(zu Recht ) beste Bewertungen und natürlich geschehen auch Fehler aber wir sind definitiv KEIN Wertminderungsgrund ! Es gibt Menschen die mögen keine Hunde oder Frauen die Männer mies finden und frauenfeindlichkeit ist ebenfalls kein neues Wort.Manche mögen auch keine dunkelblassen Menschen -Menschen sind wir aber nun doch alle -Ich selber bin überzeugt es findet sich eine Lösung .
fastechternordhäuser
02.11.2022, 22.46 Uhr
Liebe Antje 1977
es ist nur noch zum Schämen was sich in meiner eigentlich schönen Heimatstadt abspielt. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Partner alles Gute!
P.Burkhardt
02.11.2022, 23.11 Uhr
Danke für die Aufklärung, Antje1977...
...so fügt sich langsam ein Bild zusammen, welches der (nicht nur beim Namen des Käufers) unvollständige Artikel nicht liefern kann. Schön wäre es, wenn die Gegenseite (die Eigentümergemeinschaft) sich hier auch noch melden würde um das Ganze weiter zu komplettieren.

Sehr wahrscheinlich war es nur wieder die undefinierte "German Angst" vor Veränderung, die die Eigentümergemeinschaft zu dem NEIN bewegt hat. Gerade in dieser Zeit, in der sich Gründer zurückhalten, Unternehmer auf die Investionsbremse treten, Kapitalkosten steigen und Bauen zum Glücksspiel wird, ist es schade, wenn ein Vorhaben daran scheitert, dass jemand (in dem Fall die Eigentümergemeinschaft) einfach nicht WILL - obwohl offenbar alles getan wurde um die Bedenken zu zerstreuen bzw. zu entkräften.
Henriette
03.11.2022, 01.04 Uhr
Nicht unterkriegen lassen!
Veränderung ist gut für Nordhausen. Und wenn es dann auch noch eine kulinarische Bereicherung ist - ich würde gern mal lecker pakistanisch in Nordhausen essen!
Kobold2
03.11.2022, 07.00 Uhr
Die Wertminderung
Für die Immobilie, ist die Eigentümergemeinschaft selbst. Die Wertminderung für die Region, liest man in u.a hier in den Kommentaren.
Zu häufige Vorurteile, verstaubte Ansichten, mit der weit verbreiteten Tendenz erst mal alles ins Negative zu ziehen und zu jammern.
Die Region hängt sich selbst immer weiter ab, aber Schuld sind immer die Anderen.
Das ist ein weiterer schwarzer Tag für die Region, der sich nahtlos in viele graue und dunkelgraue Tage einfügt.
Ob sie eine dauerhaft befriedigende Lösung finden, ist nicht nur nach meiner Erfahrung fraglich. Es gibt genügend Regionen die solchen Bemühungen offener gegenüber stehen, aber diese hier, wird noch lange brauchen, bis sie soweit ist.
Man kann sich offensichtlich noch nicht mal erinnern, daß man vor Kurzem noch die Regierung und alles Mögliche für die Einschränkungen, Schließung und teilweiser Geschäftsaufgaben der Gastronomie während der Corona-Hochzeit verantwortlich machte und die Betreiber bedauerte......
Bedauern kann man hier nur die blockierenden Ansichten...m
NOS4A2
03.11.2022, 07.50 Uhr
@Antje1977
Meine Familie und ich wohnen auf der Rückseite des Gebäudes - wären sehr gerne Weihnachten dort Essen gegangen - und uns bestätigt das den Eindruck, den wir in dem Jahr seit Beginn der Umbauarbeiten gewonnen hatten. Man hat Auflagen erteilt, die offensichtlich den vorherigen Inhabern nicht erteilt worden waren, jeder, der hier wohnt, konnte dabei zusehen, wie nach und nach alle erfüllt wurden - mind. einer der Eigentümer wohnt auch selbst in dem Haus, ein anderer hat dort sein Büro. Man hat also machen lassen bis alles fertig ist... um dann festzustellen, die Eigentümer wollen kein Restaurant, nur ein Café genehmigen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Wir stehen für die Nordhäuser, die Sie gerne willkommen geheissen hätten!
Psychoanalytiker
03.11.2022, 09.08 Uhr
Hallo Antje1977 ...
Zunächst möchte ich Sie und alle, die in diese Stadt zogen (oder nur besuchen), es aber auch nicht wissen: Wir sind NORDHÄUSER, nicht Nordhausener, soviel Zeit muss sein. Aber das nur nebenbei.

Ich hätte dort auch gerne ein gutes Restaurant, wobei ich auch gerne mal "indisch" essen würde.

Aber aus all den Informationen kann ich immer noch nicht das für mich entscheidende herauslesen: Wurden ALLE Eigentümer der Wohnungen vor dem Kauf der Gewerberäume einbezogen, gefragt, oder nicht. Ich glaube das ist hier sehr entscheidend. Wenn im Vorfeld schon Eigentümer "Nein" sagten, dann hätte man nicht kaufen dürfen, weil die Rechte ALLER bedacht werden müssen.

Und selbst wenn ein Gastgewerbe dort war und möglich wäre, so glaube ich, dass es auch mitentscheidend ist, ob die Gaststätte "rund um die Uhr" oder nur stundenweise öffnet, und ob die "Gerüche" vollständig beseitigt werden können.

Bei "van Asten" sollten auch die besten Filteranlagen eingebaut werden, und dann stank es in der gesamten Stadt doch nach Schwein".

Wenn Sie also ALLE Parteien einbezogen haben und die "JA" sagten, haben Sie gute Karten, wenn im Vorfeld auch nur einer "NEIN" sagte, dann eher nicht.
Wie Bitte
03.11.2022, 09.58 Uhr
Umkehrung von Ursache und Wirkung
"und urplötzlich wird ein stinkender Imbiss geschaffen"
"denn es ist wirklich sehr sehr unangenehm tagein- tagaus mit Essensgerüchen zu leben"
"Wer wollte schon in einem Haus mit ständigem Essengeruch wohnen"

Ich verstehe nicht ganz, wie man in ein Haus ziehen kann, dort vielleicht sogar Eigentum erwirbt, dessen Erdgeschoss eindeutig eine gastronomische Einrichtung - gleich welcher Art - beherbergt, um dann davon zu sprechen, "urplötzlich ständiger Essensgeruch, wer wollte da schon wohnen". . .
In meinen Augen wird da die Kausalität verdreht. Das Café/Restaurant ist doch nicht "urplötzlich" da, als habe jemand mit dem Finger geschnippst und aus drei Wohnräumen ist von heute auf morgen ein gastronomischer Betrieb geworden.
Grieche, deutsches Café, Italiener: da hat es schon immer gerochen, und nur, weil jemandem vielleicht Kaffee besser duftet als Basilikum oder Curry kann das doch nicht als Grund nennen, dass "plötzlich" seine Lebensqualität eingeschränkt werden würde...

Zur Meinung einer Kommentatorin, wenn man nicht im Umfeld einer Gaststätte wohne, solle man seine Gusche halten: Ich wohne in Geruchsweite eines Döner-Imbisses, und wusste das natürlich beim Einzug. War meine Entscheidung, dort dennoch einzuziehen. Jetzt, wo ich hier wohne, gehe ich nicht hin und sage, "du schränkst plötzlich meine Lebensqualität ein, ich will dich nicht mehr in meiner Nachbarschaft!"
Also, wie denken manche Leute?

Aber ich finde es gut, dass sich in diesem Falle die Mehrzahl der Kommentatoren hinter diesen seltsamen Vorfall des "nachdem Sie 30.000 Euro investiert haben fällt uns plötzlich ein, dass wir Sie hier doch nicht wollen"-Fall stellen.
Fönix
03.11.2022, 12.14 Uhr
Nordhausen stinkt
nicht nur südlich der Zorge regelmäßig und nicht nur zum Himmel. Warum jetzt 2 Meter nördlich der Zorge eine Oase des Wohlgeruchs erzwungen werden soll (was so oder so unrealistisch ist), erschließt sich mir nicht. Der verhinderte Betreiber des Restaurants tut mir leid, seine Chancen, hier eventuell noch zum Zuge zu kommen, sind wohl eher hypothetischer Natur. Da bleibt wohl nur der Weiterverkauf an einen Vertreter des alteingesessenen Nordhäuser Adels, dann könnte das Erdgeschoss dieses altehrwürdigen Objektes vielleicht doch wieder seiner bestimmungsgemäßem Nutzung zugeführt werden ...
Gehard Gösebrecht
03.11.2022, 14.15 Uhr
Auch wenn es nicht ins kleine Köpfchen geht
Die Eigentümergemeinschaft bestimmt was mit dem Objekt passiert und was nicht.
Für manchen schwer zu glauben.
Wenn die Eigentümergemeinschaft keine Gastro da will, dann ist das so.
Wieso dem Inder erst die Gastronomie in Aussicht gestellt wurde und dann nicht mehr, erschließt sich mir nicht.
Natürlich kann der einzelne Eigentümer mit seinem Eigentum machen was er will, aber nur wenn dieses nicht gegen die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft verstößt.
So ist das.
Fischkopf
03.11.2022, 15.36 Uhr
@ Antje1977
Danke, dass Sie sich dazu äußern.

Und genau in ein paar Zeilen von Ihnen liegt der Hund begraben.

Sie schreiben :
Sarwar ( sein Vorname ) hat diese
Immobilie erworben in dem Wissen das dort vorab wenigstens ein Restaurant war.
Er musste also davon ausgehen das er dort sein Gewerbe ( das er von Koch über Bar bis zum Kellner über Jahre gelernt hat) eröffnen könne.

Und nur weil vorher ein Restaurant / Cafe darin war, ist er davon " ausgegangen ", dass er auch eines eröffnet könnte ?!

Also war da vorher noch gar nichts 100 Prozent geregelt mit allen anderen Eigentümern !?

Tja, dann war der Herr sehr naiv. Bevor man solche Investitionen macht, sollte alles 100 Prozent wasserdicht sein und sich nicht von Hörensagen und guten Bauchgefühl verleiten lassen.

Aus Fehlern lernt man und ich hoffe, dass ihm das kein zweites mal passiert.

Alles Gute
Waldemar Ceckorr
03.11.2022, 15.42 Uhr
ich zitiere mal aus dem artikel:
....Die anderen Eigentümer des Hauses lehnten es schlichtweg ab, dass ins Erdgeschoss ein indisches Restaurant einzieht. Diese Entscheidung habe von Anfang an im Raum gestanden und sei Herrn Warreich Sarwar bekannt gewesen, sagen die Eigentümer....

wenn der gastrobetreiber gesagt bekommt was nicht geht und er trotzdem kauft und umbaut und auch schlichtungsversuche von seiten der immoverwaltung ignoriert,
dann hat er halt pech.
mglw. funktioniert sowas in pakistan hier in D aber nicht.
zumal er schon lange genug hier lebt und auch noch eine deutsche partnerin hat, da müsste die erkenntnis gereift sein das nicht immer alles so geht wie man sich das erhofft hat.


der waldi
Waldemar Ceckorr
03.11.2022, 15.43 Uhr
ich zitiere mal aus dem artikel:
....Die anderen Eigentümer des Hauses lehnten es schlichtweg ab, dass ins Erdgeschoss ein indisches Restaurant einzieht. Diese Entscheidung habe von Anfang an im Raum gestanden und sei Herrn Warreich Sarwar bekannt gewesen, sagen die Eigentümer....

wenn der gastrobetreiber gesagt bekommt was nicht geht und er trotzdem kauft und umbaut und auch schlichtungsversuche von seiten der immoverwaltung ignoriert,
dann hat er halt pech.
mglw. funktioniert sowas in pakistan hier in D aber nicht.
zumal er schon lange genug hier lebt und auch noch eine deutsche partnerin hat, da müsste die erkenntnis gereift sein das nicht immer alles so geht wie man sich das erhofft hat.


der waldi
Wie Bitte
03.11.2022, 15.56 Uhr
Auch, wenn das nicht in Herrn Gösebrechts kleines Köpfchen geht:
dass die Eigentümergemeinschaft das letzte Wort hat ist doch überhaupt nicht strittig.

Es geht doch genau um das, was auch Herrn Gösebrecht als "erschließt sich mir nicht" als fragwürdig auffällt: offensichtlich wurden dem Investor doch immer wieder Auflagen gemacht, unter welchen Bedingungen er seinen Gastronomiebetrieb eröffnen dürfe.
Sonst macht man doch keine Auflagen, wenn von vornherein klar ist, "hier wird es ohnehin nie wieder Gastronomie geben, weil wir uns zb. durch die Gerüche gestört fühlen."

Das Gemeine ist doch, dass man den Investor investieren und investieren und investieren lässt, und dann sagt die Eigentümergemeinschaft trotzdem "nein".
DASS sie das sagen kann ist unstrittig. Darum geht es auch nicht.
Es geht darum, WANN sie es gesagt hat: nämlich nachdem man den Investor erstmal so richtig schön viel Geld hat versenken lassen.
diskobolos
03.11.2022, 16.56 Uhr
Es ist letztlich ein rechtliches Problem . . .
und weniger davon abhängig, was Unbeteiligte (wie wir) darüber denken. Zu einer Immobilie nach dem WEG (Wohneigentum-Gesetz) gehört immer eine s. g. Teilungserklärung. Dort ist geregelt, was physisch zu einer Wohn- oder Gewerbeeinheit gehört (also etwa welche Wände) und was in Gemeinschaftseigentum verbleibt ( z. B. das Dach). Außerdem ist geregelt, welche Rechte mit dem Eigentum verbunden sind (z.B. welche gewerbliche Nutzung) und in welchen Fällen die Eigentümergemeinschaft einstimmig oder mehrheitlich entscheiden muss.

Ohne Kenntnis der Teilungserklärung kann man die Lage nicht sinnvoll bewerten.
In Zweifelsfällen entscheidet wie immer ein Gericht.
Komiron
03.11.2022, 18.55 Uhr
Viel Zeit & wenig Ahnung
Unfassbar was man man für einen Stuss zusammen kommentieren kann.
Hier hat ganz einfach ein Unternehmer seine Hausaufgaben nicht gemacht und ist auf die Nase gefallen.
Nicht mehr und nicht weniger kann man zu diesem Thema schreiben.
Mitternacht
03.11.2022, 19.12 Uhr
Leute, ist das mit dem verstehenden Lesen echt so schwer?!
Dem Herrn ist - auch nach dem Kauf der Einrichtung - nie gesagt worden, "Du darfst hier eh keine Gaststätte eröffnen"!

Stattdessen hat man ihn Investitionen von 30.000€ machen lassen im Glauben, wenn er jetzt die Auflage erfüllt... und die auch noch... und die nächste... dass er dann sein Restaurant öffnen könne!

Aber, klar, wenn hier zu einem Artikel, in dem es um ein indisches Restaurant geht, schon wieder Kommentare kommen wie "das kann er in Pakistan machen, aber nicht in Deutschland!", dann hab ich auch keine Fragen mehr, warum der Herr in Nordhausen nicht eröffnen darf.
Teja
03.11.2022, 21.20 Uhr
Nachnutzung
Mal sehen,wer sich plötzlich erbarmt das fertige,wertgesteigerte ehemalige Caffee Schröder zu übernehmen , der dies dann mit Zustimmung der Eigner irgendwie aus Mitleid weiter betreiben darf......Da gibt es bestimmt einen Samariter.
Bleistift und Lineal
03.11.2022, 21.28 Uhr
Ich bin der tiefsten Überzeugung:
wenn einem deutschen Gastronom das geschehen wäre, was hier geschildert wird, würde sich von den Kommentatoren, die nun relativieren "der hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, Punkt" oder "das kann er in Pakistan machen!" oder "das stinkt, was da gekocht wird!" überschlagen werden mit der Frage, warum es Investoren so schwer gemacht wird in Nordhausen, und dass die Stadt daran schuld ist, wenn hier alles vor die Hunde geht.

So war es aber bloß ein Inder.

Da muss man mich nicht als "linksextrem" einschätzen für diese Meinung, ich denke, das ist eine sehr objektive Einschätzung meiner Mit-Nordhäuser.
Janina87
04.11.2022, 00.33 Uhr
Lieben Dank an alle,die uns positiv unterstützen
Vielen Dank auch für die vielen positiven Kommentare und das Interesse an dem Werdegang des Restaurants Sadhu. Ich möchte mich als Freundin des Geschäftsführers sowie als ehemalige Studentin der Stadt Nordhausen auch kurz äußern. Eigentümerversammlungen haben stattgefunden und alle Auflagen die gemacht wurden, wurden erfüllt. Der ganze Prozess zog sich nun ein Jahr. So viel zur Sachebene. Es kann also etwas nicht stimmen. Viel Arbeit, Energie, Nerven und vor allem Geld für nichts! Da reicht es nicht aus zu schreiben "Pech gehabt". Der Fall ist etwas komplexer und sollte auch für die Zukunft für die Stadt Nordhausen gut aufgearbeitet werden. Wie will Nordhausen gesehen werden und wie wollen sie sich in Zukunft positionieren? Immerhin nennt sie sich Hochschulstadt Nordhausen mit vielen ausländischen Student_innen. Nordhausen verpasst einen jungen, unfassbar korrekten und lebensfrohen Gastronom, der tolle Ideen für die Student_innen hatte. Schon vor 10 Jahren gab es keine Rabatte oder Aktionen für Studierende und bis jetzt habe ich nichts in der Stadt für Studierende gesehen. Das Konzept von Sarwar ist einzigartig und unvergleichlich lecker. Wir haben einen großen Freundeskreis und Familie in Berlin, sowie Deutschlandweit, die alle Nordhausen einen Besuch abstatten wollten. Auch Freunde aus der Studienzeit in Thüringen sind informiert und wollten vorbei kommen. Das hätte Nordhausen sicherlich gut getan. Wir erwarten, dass der Fall unparteiisch geprüft wird. Zaheer und Janina
Lotta1
04.11.2022, 08.42 Uhr
Kleingeist, Neid oder...
Es macht mich sehr betroffen, dass durch solch unaufrichtiges Verhalten innovative Geschäftsideen boykottiert werden.
Dieses indische Restaurant wäre eine große Bereicherung für die Gastronomie in Nordhausen.
Durch bewusste Verzögerungspraktiken wird hier mit der Existenz eines Unternehmers gespielt.
Ich wünsche den Betreibern weiterhin Durchhaltevermögen, Rückgrat und viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsideen.
Möge Justitia die richtige Entscheidung treffen.
Ich sage jetzt schon: Willkommen in Nordhausen!
Komiron
04.11.2022, 10.49 Uhr
man, man, man
Ich habe doch keine Zeit.
Mein Beitrag behandelte lediglich die Verschwendung von Lebenszeit durch wilde Spekulationen und die Rechtsbehelfsbelehrungen hier im Plenum,
was sich im übrigen gerade fortsetzt.
Weisste Bescheid,
B & L
Waldemar Ceckorr
04.11.2022, 15.45 Uhr
kleiner hinweis noch.
Die baulichen Anforderungen für die Gastronomiebranche sind in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Daher ist es sinnvoll, wenn du dich schon frühzeitig mit deinem zuständigen Bauamt in Verbindung setzt.

für die welche es immer noch nicht richtig verstanden haben:

auflagen erteilt das bauamt, nicht die miteigentümer der immobilie

der waldi
Wladimir
04.11.2022, 16.28 Uhr
In der Atrium Passage
wäre doch auch noch Platz für ein Inder oder muss es um jeden Preis ggü vom Dönerladen sein?
BriHa
04.11.2022, 17.02 Uhr
Schade für Norhausen
Nun wird Nordhausen eine großartige, leckere Küche vorenthalten, da eine handvoll Personen nicht über ihren Schatten springen kann.
Schade für die Mehrheit.
Kobold2
04.11.2022, 17.30 Uhr
Pech gehabt
habe hier wohl auch einige beim lesen und verstehen.....
Von Beginn an Stand im Raum..... Aber nicht fest.
Deshalb lässt man den Unternehmer erst mal von Auflage zu Auflage investieren um ihn dann mit fadenscheinigen. Begründungen gegen die Wand laufen zu lassen.
Hausaufgaben nicht gemacht..... Nachdem er schon 4 Restaurants eröffnet hat und das hier das 5. werden sollte.... Ja richtig! Die Studie, wie die aufgeschlossen die nordthüringer Provinz zu Neuem, geführt von Inhabern mit Migratonshintergrund steht, hat er vergessen.
Auf Grund der Ereignisse, lässt sich das Objekt wohl nur noch mit Verlust veräußern.
Sollte der "glückliche" Schnäppchenjäger als Nachnutzer, wie hier schon vermutet eine Gastronomiebetrieb durchbekommt, hat er unseren Boykott schon mal sicher.
Solche Machenschaften werden wir nicht noch unterstützen.
Teja
04.11.2022, 18.30 Uhr
Glücklicher Schnäppchenjäger
Das wäre ja immerhin möglich,aber wieder ein trauriges Zeichen für uns Nordhäuser.Danke Kobold 2,ich glaube wir liegen da gar nicht so verkehrt. Früher wurde von Seilschaften gesprochen , heute heisst das glaub ich Lobbyisten. Nur mal laut nachgedacht.....
Mitternacht
04.11.2022, 19.55 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
Kama99
04.11.2022, 22.56 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Bezug zum Artikel?
braalex
07.11.2022, 22.57 Uhr
Echt erbärmlich...
Ich kann ja verstehen, dass man seine Eigentumswohnung nicht unbedingt über einem Restaurant haben will. (Aber warum kauft man sich dann überhaupt eine Wohnung in einem Haus, in dem sich seit Generationen Gastronomische Betriebe befanden?)

Hier stinkt nicht das Indische Restaurant zum Himmel, sondern die ekelhafte Art und Weise, wie man den Investor erst eine Auflagen nach der anderen teuer erfüllen lässt und dann doch keine Zusage gibt.

Ich schäme mich für meine ehemalige Heimatstadt.
Pe_rle
08.11.2022, 19.48 Uhr
Eigentumswohnung
ich glaube den wenigsten in diesem Haus gehört die Wohnung wo Sie drin wohnen.
Die Eigentümer kassieren nur ab und wohnen im Westen wie bei so vielen Wohnungen in Nordhausen.
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