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Di, 16:08 Uhr
28.02.2006

Geregelter Schnee

Nordhausen (nnz). Also, mal ehrlich, dieser Winter scheint kein Ende zu nehmen. Immer wieder müssen die Grundstückseigentümer sich mit dem Schnee beschäftigen. Das ist auch notwendig, denn für dessen Beseitigung gibt es in Nordhausen Vorschriften.


Die Stadt Nordhausen weist auf die Räum- und Streupflicht in der Winterzeit hin. Im Einzelnen geregelt ist diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt: Demnach ist zu beachten, dass durch Grundstückseigentümer bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu befreien. Bei Schneeglätte sind die zu räumenden Flächen auch abzustumpfen.

Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe und Zugänge zur Fahrbahn sowie zu Überwegen in einer Tiefe von 1,50 m abzustumpfen. Zum Abstumpfen sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden, deren Rückstände nach dem Abtauen beseitigt werden müssen. Die Räum- und Streupflicht gilt täglich von 7 bis 20 Uhr.
Autor: nnz

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