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Fr, 11:26 Uhr
30.09.2022
Neue Polizeimeister- und Polizeikommissare ernannt

„Polizist ist kein Beruf, sondern eine Berufung.“

275 Auszubildende und Studierende konnten am Vormittag in Meiningen im Beisein ihrer Familien Zeugnisse und Ernennungsurkunden in Empfang nehmen. Udo Götze, Staatssekretär für Inneres im Thüringer Innenministerium, beglückwünschte die frisch ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten...

In seiner Festrede betonte er, dass Polizist kein Beruf, sondern eine Berufung sei. Laut Statistik vertraut mehr als drei Viertel der deutschen Bevölkerung Polizistinnen und Polizisten. Denn sie sind es, die gut ausgerüstet und ausgebildet unsere Demokratie und die Bürgerinnen und Bürger schützen. Dieser Beruf, so der Staatssekretär, sei ein „24-Stunden-Job“, der „nicht mit dem Feierabend aufhört“.

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Im Bildungszentrum der Thüringer Polizei auf dem Drachenberg in Meiningen wurden die neuen Polizeikräfte in den vergangen zwei bzw. drei Jahren auf diesen anspruchsvollen Beruf sehr gut vorbereitet. Neben dem Polizeihandwerk haben die Frauen und Männer Rechtskenntnisse (Staats-, Verfassungs-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht) und Kenntnisse in der der Kriminalistik und Kriminologie erlangt. Auch konnten sie verschiedene soziale Kompetenzen verbessern und ihr ethisches Bewusstsein stärken. Nur so könnten sie richtige Entscheidungen treffen, was zu mehr Akzeptanz und Anerkennung in der Bevölkerung führe, so Götze. „Mit Ihrer Ernennung werden Sie nunmehr offiziell zu Garanten und Vertretern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie werden das Recht in unserem Land schützen, Sie werden dafür einstehen, dass die Thüringer Bürgerinnen und Bürger sicher leben“, bekräftige der Innenstaatssekretär. Insgesamt wurden 204 Auszubildende und 71 Studierende zu Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern sowie Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren ernannt.
Autor: red

Kommentare
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30.09.2022, 13.08 Uhr
Mir schwillt immer wieder der Kamm,
wenn ich höre: die Polizei soll den Bürger und die Demokratie schützen. Bei dem "Demokratieschutz" stimmt diese Aussage, denn wenn ein Politiker öffentlich auftritt, sind nicht nur seine (teuren) Personenschützer, sondern auch eine große Anzahl von Polizisten anwesend. Was den einfachen Bürger betrifft, kommt die Polizei erst dann, wenn die Straftat schon begangen ist. Dann wäre es auch schön, wenn man gleich den Namen und die Adresse des Täters nennen könnte. Das ist keine üble Nachrede, sondern Realität !
Ich wünschte mir eine prophylaktische Verbrechensbekämpfung und einen sichtbaren Streifenpolizisten in kritischen Stadtgebieten.
Aber wahrscheinlich lässt das Gesetz keine erhöhte Sicherheit für den einfachen Bürger zu.
Schade !
Gehard Gösebrecht
30.09.2022, 21.04 Uhr
Genau, mir schwillt bei soll etwas auch der Kamm
Ich mache auch Hausbesuche.
Die Privatadresse ist mir auch bekannt.
Und der Rest , na ja.
Wie Bitte
30.09.2022, 22.38 Uhr
Aber, aber, Herr Gösebrecht,
Sie sind doch der Befürworter der bewaffneten Bürgerwehr - fürchten Sie um diese Ihre Fantasie der Selbstjustiz, nur weil ein anderer Kommentator, den Artikel durchaus richtig interpretierend, hinterfragt, wo die Prävention bleibt, statt hinterher die Schadensbegrenzung?

Ich glaube, man muss hier zwei Dinge unterscheiden: den hehren Anspruch, den der Artikel an den Beruf des Polizisten beschwört - und der auch durchaus berechtigt ist. Ich glaube, es gehört eine Menge Leidensfähigkeit dazu, zum Beispiel jeden Montag unangemeldete Spaziergänger vor roten Ampeln zu beschützen statt Feierabend zu haben.
Und andererseits die staatliche Unterfinanzierung der exekutive, sprich, dass die Polizei gar nicht überall dort sein KANN, wo sie gewünscht wird und vielleicht selbst auch gern wäre, einfach, weil gar nicht genug Beamte da sind.
Das ist ein real existierendes Problem, das, so weit ich weiß, von den Beamten selbst auch beklagt wird.
Oder meinen Sie, denen macht es Spaß, selbst wenn sie einen - vermutlichen, das muss man ja auch noch immer dazu sagen - Straftäter gekriegt haben, den sofort nach der Perdonalien-Feststellung wieder laufen lassen zu müssen, um ihn sich vielleicht gleich zwei Stunden später wieder widmen zu müssen?

Darüber könnte man mal nachdenken, statt höhnisch zu werden.
Gehard Gösebrecht
01.10.2022, 09.47 Uhr
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Gehard Gösebrecht
01.10.2022, 09.56 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
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