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Fr, 06:51 Uhr
10.02.2006

Strafe muß sein

Nordhausen (nnz). Zum ersten Mal wird der Nordhäuser Stadtrat über ein Ordnungsgeld gegen ein Mitglied aus den eigenen Reihen entscheiden müssen. Das „glänzte“ bislang durch permanente Abwesenheit. Einzelheiten wie immer mit einem Klick.


Die Fraktionen von SPD und Linkspartei haben in einem gemeinsamen Antrag ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro gegen das CDU-Stadtratsmitglied Klaus Polle gefordert. „Das Ordnungsgeld soll wegen permanenter Abwesenheit bei den Sitzungen des Stadtrates angeordnet werden“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Wieninger gegenüber der nnz.

„Klaus Polle (CDU) wurde bei der letzten Kommunalwahl am 27.06.2004 in den Stadtrat der Stadt Nordhausen gewählt. Herr Polle war bereits von 1999 bis 2004 Stadtratsmitglied, somit waren ihm die Aufgaben und Pflichten eines Stadtratsmitgliedes zum Zeitpunkt der Wiederwahl vertraut. Schon in der Wahlperiode 1999-2004 besuchte Herr Polle die Stadtratssitzungen nur sporadisch“, steht in der Begründung zu dem Beschluß.

Seit der Wiederwahl nehme Polle seine Stadtratspflichten nahezu überhaupt nicht wahr. Der Stadtrat konstituierte sich am im Juli 2004 – an dieser Sitzung nahm Herr Polle teil. Von den insgesamt 16 Stadtratssitzungen dieser Wahlperiode besuchte der Christdemokrat nur noch eine weitere, wobei er allerdings auch diese Sitzung früher verlassen hat. Die CDU-Fraktion schickte ihn zudem auch in den Bau-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss, wo man ihn allerdings in den 23 Sitzungen dieser Wahlperiode noch nie gesehen habe. „Eigentlich hätte die CDU-Fraktion schon lange selbst reagieren müssen, nun haben wir mit dem Antrag für ein Ordnungsgeld die Notbremse gezogen“, machte der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei Frank Hermsdorf deutlich.

In § 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates ist die Teilnahme an den Sitzungen geregelt, darin heißt es: „Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu 500 Euro im Einzelfall verhängen.“

„Es ist durchaus verständlich, wenn Stadtratsmitglieder aus beruflichen, gesundheitlichen oder urlaubsbedingten Gründen mal nicht an Stadtratssitzungen teilnehmen können, bei Herrn Polle muss allerdings festgestellt werden, dass ein Einbringen in die Stadtratsarbeit überhaupt nicht messbar ist“, erklärte Andreas Wieninger für die Sozialdemokraten. Die Fraktion der SPD und die Fraktion der Linkspartei halten daher die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500 Euro für zwingend erforderlich.
Autor: nnz

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