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Di, 17:27 Uhr
01.02.2022
Ab Montag dürfen Ungeimpfte getestet wieder einkaufen gehen

Im Einzelhandel kommt 3G wieder

Ab dem 7. Februar soll beim Einkaufen und bei körpernahen Dienstleistungen wieder die 3G-Regel gelten, sagte Thüringens Regierungssprecher Falk Neubert heute vor Pressevertretern in Erfurt. Dann haben nicht nur geimpfte und genesene, sondern auch negativ getestete ungeimpfte Kunden wieder Zutritt zu den Geschäften. Erste Reaktionen auf diesen Beschluss kamen von der IHK und der Thüringer CDU …

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Nach einer zweistündigen Kabinettsberatung mit dem wissenschaftlichem Beirat hat sich die Landesregierung zu einer neuen Verordnung entschlossen, die am 9. Februar in Kraft treten soll. Danach wird im Thüringer Einzelhandel die 2G-regel durch eine 3G-regelung ersetzt, dieauch Un geimpften wieder einen Zugang gewährt, indofern sie negativ getestet sind.

Ferner wurde die untere Grenze für Hotspots von einer 7-tagesinzidenz von ehemals 1000 auf jetzt 1500 heraufgesetzt. In der Erklärung wird auch die Forderung nach einem bundesgesetzlich zu vereinbarenden Rahmen erhoben. Zuvor hatte es Druck aus verschiedenen Verbänden und von Demonstranten in vielen Thüringer Kommunen gegeben. Noch heute Mittag hatte die Erfurter Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Abkehr von der 2G-Regelung gefordert.

Im Anschluss an die Verkündigung von 3G äußerte sich IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch und dämpfte die aufkommende Freude der Einzelhändler und Kunden: „Jeden Ansatz von Lockerungen begrüßen wir für die Unternehmen. Mit der 3G-Regelung wird allerdings die Ungleichbehandlung innerhalb des Handels fortgesetzt, denn der Kontrollaufwand für die Einzelhändler bleibt unverändert“, sagte sie unmittelbar nach er Kabinetttssitzung. „Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. Daher muss der Zugang zu Handel und Dienstleistungen mittelfristige ohne Beschränkung möglich sein."
 
Auch die Thüringer CDU ist nicht zufrieden mit der Regelung. Ihr Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, Mario Voigt, merkte kritisch an: „Wir hätten uns noch mehr Klarheit von der Landesregierung gewünscht“, sagte Dennoch ist die Entscheidung ein erster Schritt hin zu mehr Normalität. Sie folgt damit zumindest in Teilen unserer Forderung, nicht mehr vertretbare Einschränkungen und Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Die Heraufsetzung der ersten Warnstufe auf eine Inzidenz von 1.500 geht in die richtige Richtung, zu einem klaren und dauerhaften Verzicht auf 2G plus in der Gastronomie konnte sich die Landesregierung jedoch leider nicht durchringen. Statt der 3G-Regelung wäre es sinnvoller und klarer gewesen, den stationären Einzelhandel den Lebensmittelmärkten gleichzustellen. Wichtig ist jetzt, dass die Landesregierung ihre Schlingerfahrt beendet und endlich einen klaren Kurs einschlägt. Zu oft weiß eine Hand nicht, was die andere tut. Die Thüringer Corona-Politik braucht mehr Klarheit, Einfachheit und Geradlinigkeit. Die Bürger müssen wieder verstehen, was entschieden wird und warum. Von der Landesregierung erwarten wir jetzt eine konsequente Umsetzung der geplanten Lockerungen und kein weiteres Verzetteln auf Nebenkriegsschauplätzen.“
Autor: red

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Kommentare
Kritiker2010
01.02.2022, 18:28 Uhr
Dann hoffe ich mal, dass dann nicht so viele Geboosterte ...
... in den Läden herum vagabundieren.

Denn dank der bei Omikron weitgehend WIRKUNGSLOSEN Impfstoffe verteilen 2- oder 3-fach Geimpfte (zumindest die Ungetesteten) das Virus völlig unbehelligt am Arbeitsplatz, beim Einkaufen oder im Café und gefährden damit sich selbst und andere Menschen.

Verantwortungsvoll wäre wohl eher 1G - also: Zutritt für alle, aber getestet oder noch anders: nur noch für Genesene.
Denn Genesene sind die einzige Gruppe mit einem zuverlässig reduzierten Infektions- und Erkrankungs-Risiko. Auch wenn sich klein Karl noch mit Händen und Füßen gegen die Erkenntnis wehrt - irgendwann bricht sie durch.

Andernfalls könnten die Zugangsbeschränkungen auch ganz weg, weil sie medizinisch aktuell sinnlos sind. Geimpft, geboostert oder ungeimpft, macht für Omikron keinen Unterschied! (siehe RKI-Wochenberichte)
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