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Mo, 11:26 Uhr
31.01.2022
FDP will Befugnisse des Zolls im Thüringer Polizeirecht stärken

Jedermannsrecht reicht nicht aus

„Thüringen hat als einziges Bundesland die sogenannte Eilkompetenz der Zollbeamten noch nicht im Gesetz verankert. Es ist überfällig, diese Lücke zu schließen“, sagt Dirk Bergner, Innenexperte der FDP im Thüringer Landtag. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Freien Demokraten wird während der nächsten Plenarsitzung beraten...

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Zollbedienstete geraten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder in Situationen, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln notwendig ist. Allerdings dürfen sie selbst nur eingeschränkt aktiv werden und müssen auf das Eintreffen der Polizei warten. Sie haben unter anderem keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung von Rauschgift und Diebesgut. Besonders problematisch wird es, wenn Zöllner bei einer ihrer Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäter stoßen. Ihnen steht kein polizeiliches Festnahmerecht zu. Sie können sich lediglich auf Regelungen des Jedermannsrechts stützen. „Das gilt es dringend zu ändern! Die Vollzugskräfte des Zolls sollen immer dann polizeiliche Amtshandlungen vornehmen dürfen, wenn die originär zuständige Polizei nicht oder nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann“, betont Dirk Bergner.

Der Thüringer Landtag berät in dieser Woche drei Gesetzentwürfe der Freien Demokraten. Aufgrund der Geschäftsordnung werden sie auf jeden Fall aufgerufen.
Autor: red

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