Mo, 10:45 Uhr
21.11.2005
Richter Kropp: Fußball einmal anders
Sondershausen (nnz). Von randalierenden Fans und ähnlichem ist der Kyffhäuserkreis und die Eintracht aus Sondershausen bisher weitgehend verschont geblieben. Vielen Zuschauern ist noch ein Fan in Erinnerung, der einfach so das Spielfeld betrat. Was aus ihm wird, darüber entschied Richter Christian Kropp.
Von randalierenden Fans und ähnlichem ist der Kyffhäuserkreis und die Eintracht aus Sondershausen bisher weitgehend verschont geblieben. Meistens sind es dann die sogenannten Gäste, die alkoholisiert und randalierend durch die Straße ziehen.
Eine denkwürdige Szene gab es jedenfalls am 20.04.2005 während des Fußballspiels zwischen der Eintracht und dem FSV Zwickau. Viele Zuschauer werden die Szene noch in Erinnerung haben, als der stark alkoholisierte Markus N. (21, Name geändert) aus Hartenstein während der Halbzeitpause über den Rasen auf die gegenüberliegende Stadionseite gelangen wollte. Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser, die ihm am Betreten des Rasens hindern wollten, entzog er sich durch Flucht, Ordner, die ihn festhalten wollten, verletzte er nicht unerheblich.
Damit nicht genug störte Markus N. das Fußballspiel, indem er nach der Halbzeitpause wiederum das Spielfeld betrat. Auch hier versuchten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser den Fan zurückzubringen, was einige Schwierigkeiten mit sich brachte, da N. sich am Zaun des Gästeblocks festkrallte.
Wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat jetzt das Sondershäuser Amtsgericht Strafbefehl erlassen, der auch rechtskräftig geworden ist. 900 € muß N. an die Staatskasse zahlen.
Ob Markus N. der rechten Szene angehört und auf diese Weise den sogenannten Führergeburtstag an jenem 20.04. feiern wollte, konnte nicht geklärt werden, da das Strafbefehlsverfahren ein ausschließlich schriftliches Verfahren ist. Persönliche Einwendungen werden nur gehört, wenn der Angeschuldigte diese auch vorbringt.
Es ist zu hoffen, dass Markus N. in der nächsten Saison nicht mit den richtigen Fans des FSV Zwickau nach Sondershausen fährt. Denn solche Störer sind im Kyffhäuserkreis nicht erwünscht.
Autor: nnzVon randalierenden Fans und ähnlichem ist der Kyffhäuserkreis und die Eintracht aus Sondershausen bisher weitgehend verschont geblieben. Meistens sind es dann die sogenannten Gäste, die alkoholisiert und randalierend durch die Straße ziehen.
Eine denkwürdige Szene gab es jedenfalls am 20.04.2005 während des Fußballspiels zwischen der Eintracht und dem FSV Zwickau. Viele Zuschauer werden die Szene noch in Erinnerung haben, als der stark alkoholisierte Markus N. (21, Name geändert) aus Hartenstein während der Halbzeitpause über den Rasen auf die gegenüberliegende Stadionseite gelangen wollte. Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser, die ihm am Betreten des Rasens hindern wollten, entzog er sich durch Flucht, Ordner, die ihn festhalten wollten, verletzte er nicht unerheblich.
Damit nicht genug störte Markus N. das Fußballspiel, indem er nach der Halbzeitpause wiederum das Spielfeld betrat. Auch hier versuchten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser den Fan zurückzubringen, was einige Schwierigkeiten mit sich brachte, da N. sich am Zaun des Gästeblocks festkrallte.
Wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat jetzt das Sondershäuser Amtsgericht Strafbefehl erlassen, der auch rechtskräftig geworden ist. 900 € muß N. an die Staatskasse zahlen.
Ob Markus N. der rechten Szene angehört und auf diese Weise den sogenannten Führergeburtstag an jenem 20.04. feiern wollte, konnte nicht geklärt werden, da das Strafbefehlsverfahren ein ausschließlich schriftliches Verfahren ist. Persönliche Einwendungen werden nur gehört, wenn der Angeschuldigte diese auch vorbringt.
Es ist zu hoffen, dass Markus N. in der nächsten Saison nicht mit den richtigen Fans des FSV Zwickau nach Sondershausen fährt. Denn solche Störer sind im Kyffhäuserkreis nicht erwünscht.

