Do, 14:38 Uhr
16.12.2021
Für Hausgeflügel in Auleben, Aumühle, Bielen und Sundhausen
Veterinäramt ordnet Stallpflicht an
Für private und gewerbliche Geflügelbestände in Auleben, der Aumühle, Bielen und Sundhausen gilt ab dem morgigen Freitag, 17. Dezember, eine Stallpflicht als Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest. Das hat das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen festgelegt...
Per Allgemeinverfügung festgelegt, wurde die Stallpflicht heute im Amtsblatt veröffentlicht. Die Aufstallung bedeutet, dass ein Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln vermieden werden soll, also eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach bzw. ähnlichen Vorrichtung und gesicherten Seitenbegrenzung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Autor: redPer Allgemeinverfügung festgelegt, wurde die Stallpflicht heute im Amtsblatt veröffentlicht. Die Aufstallung bedeutet, dass ein Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln vermieden werden soll, also eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach bzw. ähnlichen Vorrichtung und gesicherten Seitenbegrenzung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

