Do, 15:27 Uhr
10.11.2005
nnz-Forum: Selbstbedienung?
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte am 1. November über die Sitzung des Kreisausschusses berichtet, in der auch auch über die Höhe eines Zuschusses diskutiert wurde. Dazu erreichte die nnz ein Statement des Jugendsozialwerks.
Der JugendSozialwerk Nordhausen e.V. betreut bereits seit 1994 im Haus Neuanfang männliche Personen jeglichen Alters, die eine Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten benötigen auf der Basis der §§ 67 – 69 SGB XII. Hierzu existiert ein Leistungsvertrag mit dem Landessozialamt in Meiningen. Mit diesem wurde auch der im Artikel erwähnte Entgeltsatz von 42,98 € ausgehandelt, ein Entgeltsatz, der übrigens in den letzten fünf Jahren trotz Tarifsteigerungen und allgemeinen Verteuerungen der Lebenshaltungskosten nicht gestiegen ist.
Im Jahr 2003 wurde die Aufgabe vom Landessozialamt an die örtlich zuständigen Sozialämter übertragen. Seitdem ist das Sozialamt des Landkreises Nordhausen für die Leistungsgewährung zuständig.
Der JugendSozialwerk Nordhausen e.V. erhält für die Leistungserbringung keinen festen Zuschuss, sondern es wird nach den Entgeltsätzen pro betreuter Personen abgerechnet. Die Personen, die im Bereich des Hauses Neuanfang betreut werden, werden alle vom Sozialamt des Landkreises in diese Betreuungsform zugewiesen.
Wir möchten an dieser Stelle verdeutlichen, dass der Tenor im Artikel der nnz online, hier existiere quasi ein Selbstbedienungsladen, in dem für den JugendSozialwerk Nordhausen e.V. die Möglichkeit, Kostensteigerungen vorzunehmen und diese auf den Landkreis umzulegen, nicht der Wahrheit entspricht.
Das grundlegende Missverständnis dürfte sein, dass bei der Besprechung im Kreisausschuss über eine bestimmte Haushaltsposition als Ganzes im Kreishaushalt geredet wurde. Eine der Leistungen, die aus dieser Haushaltsposition finanziert wird, ist die erwähnte Hilfeform, die der JugendSozialwerk Nordhausen e.V. erbringt und für die dem Landkreis bis Ende September 177.000,00 € in Rechnung gestellt wurden.
Andreas Weigel, Fachdirektor
Anmerkung der Redaktion: Mit dem Beitrag sollte nicht der Tenor entstehen, dass es hier um einen Selbstbedienungsladen geht. Das weist die Redaktion in aller Entschiedenheit zurück. Vielmehr ist in dem Beitrag lediglich objektiv der Verlauf der Diskussion im Kreisausschuss dargestellt worden. Sowohl das ausgereichte Zahlenmaterial als auch die Erläuterungen seitens der Kreisverwaltung wurden entsprechend dargelegt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Vielleicht sollte im Vorfeld einer solch öffentlich geführten Diskussion auch eine deutlich intensivere Diskussion und Kommunikation zwischen den eigentlich betroffenen Seiten geführt werden. Die nnz wird auch weiterhin über Abläufe von Diskussionen berichten.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzDer JugendSozialwerk Nordhausen e.V. betreut bereits seit 1994 im Haus Neuanfang männliche Personen jeglichen Alters, die eine Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten benötigen auf der Basis der §§ 67 – 69 SGB XII. Hierzu existiert ein Leistungsvertrag mit dem Landessozialamt in Meiningen. Mit diesem wurde auch der im Artikel erwähnte Entgeltsatz von 42,98 € ausgehandelt, ein Entgeltsatz, der übrigens in den letzten fünf Jahren trotz Tarifsteigerungen und allgemeinen Verteuerungen der Lebenshaltungskosten nicht gestiegen ist.
Im Jahr 2003 wurde die Aufgabe vom Landessozialamt an die örtlich zuständigen Sozialämter übertragen. Seitdem ist das Sozialamt des Landkreises Nordhausen für die Leistungsgewährung zuständig.
Der JugendSozialwerk Nordhausen e.V. erhält für die Leistungserbringung keinen festen Zuschuss, sondern es wird nach den Entgeltsätzen pro betreuter Personen abgerechnet. Die Personen, die im Bereich des Hauses Neuanfang betreut werden, werden alle vom Sozialamt des Landkreises in diese Betreuungsform zugewiesen.
Wir möchten an dieser Stelle verdeutlichen, dass der Tenor im Artikel der nnz online, hier existiere quasi ein Selbstbedienungsladen, in dem für den JugendSozialwerk Nordhausen e.V. die Möglichkeit, Kostensteigerungen vorzunehmen und diese auf den Landkreis umzulegen, nicht der Wahrheit entspricht.
Das grundlegende Missverständnis dürfte sein, dass bei der Besprechung im Kreisausschuss über eine bestimmte Haushaltsposition als Ganzes im Kreishaushalt geredet wurde. Eine der Leistungen, die aus dieser Haushaltsposition finanziert wird, ist die erwähnte Hilfeform, die der JugendSozialwerk Nordhausen e.V. erbringt und für die dem Landkreis bis Ende September 177.000,00 € in Rechnung gestellt wurden.
Andreas Weigel, Fachdirektor
Anmerkung der Redaktion: Mit dem Beitrag sollte nicht der Tenor entstehen, dass es hier um einen Selbstbedienungsladen geht. Das weist die Redaktion in aller Entschiedenheit zurück. Vielmehr ist in dem Beitrag lediglich objektiv der Verlauf der Diskussion im Kreisausschuss dargestellt worden. Sowohl das ausgereichte Zahlenmaterial als auch die Erläuterungen seitens der Kreisverwaltung wurden entsprechend dargelegt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Vielleicht sollte im Vorfeld einer solch öffentlich geführten Diskussion auch eine deutlich intensivere Diskussion und Kommunikation zwischen den eigentlich betroffenen Seiten geführt werden. Die nnz wird auch weiterhin über Abläufe von Diskussionen berichten.
Peter-Stefan Greiner
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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