Di, 12:34 Uhr
08.11.2005
Gesetze und Weihnachten
Nordhausen/Bleicherode (nnz). Das Weihnachtsfest steht quasi vor der Tür und da macht sich ein emotionsbeladenes Thema immer gut, vor allem in der Politik: Die Vorgänge um die vietnamesische Familie aus Bleicherode, die im Februar des vergangenen Jahres in ihre Heimat abgeschoben wurde. Die nnz will nun versuchen, die bisherigen Fakten zusammen zu tragen.
Erinnern wir uns an den Februar des vergangenen Jahres: Die Familie Le Da wurde nach Vietnam abgeschoben. Ein Aufschrei ging durch den Landkreis Nordhausen, durch das Land Thüringen, durch die Oppositionsparteien im Landtag. Was niemand so richtig wahrhaben wollte, das waren die Gründe, die auch der damalige Beigeordnete im Landratsamt, Matthias Jendricke (SPD) dem Kreisausschuß vortrug. Es sei unter anderem durch die Behörde eine Strafanzeige wegen Sozialbetrugs gestellt worden. Bei der Familie wurde ein Sparbuch mit einem Guthaben von knapp 8.000 Euro gefunden, nach nnz-Informationen ausgestellt auf die Mutter. Das Sparbuch wies zudem erhebliche Kontenbewegungen auf, die höchste Einzelsumme war 12.000 Euro. Gleichsam wurden der Familien aber Sozialleistungen in Höhe von 17.000 Euro ausgezahlt. Wegen der Abschiebung wurden dann jedoch keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mutter eingeleitet, geht aus einem internen Schreiben der Landesregierung hervor.
Was aber, nun stellt sich die Frage, passiert nach der (eventuellen) Einreise nach Deutschland mit der Anzeige? Verjährt ist da nichts, der Landkreis als Sozialhilfeträge bleibt auf seinen zuviel gezahlten 17.000 Euro sitzen? Wird die Strafverfolgung gegen die Mutter wieder aufgenommen? Die Mutter übrigens war 1993 ebenfalls verurteilt worden, zu 20 Tagessätzen. Der Vater der Familie, der nicht zurückkehren soll, war zwischen 1993 und 2001 sechsmal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Betrug, Steuerhehlerei, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nach nnz-Recherchen ist ebenfalls noch unklar, welchen Familienstand die Frau inne hat. Ist sie mit ihrem Mann noch verheiratet oder ist sie geschieden? Während ihres Aufenthaltes in Deutschland habe sie über all die Jahre erklärt, verheiratet zu sein. Im Antrag auf die Erteilung eines Visums vom November des vergangenen Jahres soll Frau Nguyen Thi bei der Frage nach dem Familienstand angegeben haben, verheiratet seit 20.08.1991 mit Herrn Le Da. Im Widerspruch dazu steht das Dokument über die Ehescheidung vom 10.01.1995 vor dem Volksgericht im Bezirk Nam Ha.
Man mag zu der Beschaffung eines Arbeitsplatzes für die Mutter in Bleicherode stehen wie man will, doch auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. So soll dafür eine Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig sein. Die aber teilt dem Landratsamt mit, dass es bei einer Einreise aus humanitären Gründen keiner Genehmigung der Agentur bedarf. Sollte es jedoch einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung geben, dann muss umfangreich geprüft werden. Gibt es nicht deutsche Arbeitnehmer, die diesen Job im Kindergarten der AWO annehmen könnten? Gibt es nicht etwa ihnen gleichgestellte Ausländer, wie Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten? Oder handelt es sich hier etwa um eine zusätzlich geschaffene Arbeitsstelle, die überhaupt nicht – aus betriebswirtschaftlichen Gründen – notwenig ist und die über Steuer- oder Fördergelder finanziert wird. Oder über Gebühren der Eltern?
Im Gegensatz zu Landrat Joachim Claus (CDU) sieht sein Parteikollege Egon Primas die Verantwortlichkeiten für das weitere Verfahren nicht beim Thüringer Innenministerium, sondern ausdrücklich beim Nordhäuser Landratsamt. Das sei nun am Zuge.
Wer letztlich am Zuge ist, das ist eigentlich egal. Das gesamte Verfahren muß zum Abschluß gebracht werden. So oder so, egal ob Weihnachten vor der Tür steht oder nicht. Es darf rechtlich nicht angreifbar sein, denn bei aller Humanität, die aus Sicht der Bleicheröder Bürger vielleicht verständlich ist gilt auch: Es muß Recht bleiben was Recht ist.
Autor: nnzErinnern wir uns an den Februar des vergangenen Jahres: Die Familie Le Da wurde nach Vietnam abgeschoben. Ein Aufschrei ging durch den Landkreis Nordhausen, durch das Land Thüringen, durch die Oppositionsparteien im Landtag. Was niemand so richtig wahrhaben wollte, das waren die Gründe, die auch der damalige Beigeordnete im Landratsamt, Matthias Jendricke (SPD) dem Kreisausschuß vortrug. Es sei unter anderem durch die Behörde eine Strafanzeige wegen Sozialbetrugs gestellt worden. Bei der Familie wurde ein Sparbuch mit einem Guthaben von knapp 8.000 Euro gefunden, nach nnz-Informationen ausgestellt auf die Mutter. Das Sparbuch wies zudem erhebliche Kontenbewegungen auf, die höchste Einzelsumme war 12.000 Euro. Gleichsam wurden der Familien aber Sozialleistungen in Höhe von 17.000 Euro ausgezahlt. Wegen der Abschiebung wurden dann jedoch keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mutter eingeleitet, geht aus einem internen Schreiben der Landesregierung hervor.
Was aber, nun stellt sich die Frage, passiert nach der (eventuellen) Einreise nach Deutschland mit der Anzeige? Verjährt ist da nichts, der Landkreis als Sozialhilfeträge bleibt auf seinen zuviel gezahlten 17.000 Euro sitzen? Wird die Strafverfolgung gegen die Mutter wieder aufgenommen? Die Mutter übrigens war 1993 ebenfalls verurteilt worden, zu 20 Tagessätzen. Der Vater der Familie, der nicht zurückkehren soll, war zwischen 1993 und 2001 sechsmal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Betrug, Steuerhehlerei, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nach nnz-Recherchen ist ebenfalls noch unklar, welchen Familienstand die Frau inne hat. Ist sie mit ihrem Mann noch verheiratet oder ist sie geschieden? Während ihres Aufenthaltes in Deutschland habe sie über all die Jahre erklärt, verheiratet zu sein. Im Antrag auf die Erteilung eines Visums vom November des vergangenen Jahres soll Frau Nguyen Thi bei der Frage nach dem Familienstand angegeben haben, verheiratet seit 20.08.1991 mit Herrn Le Da. Im Widerspruch dazu steht das Dokument über die Ehescheidung vom 10.01.1995 vor dem Volksgericht im Bezirk Nam Ha.
Man mag zu der Beschaffung eines Arbeitsplatzes für die Mutter in Bleicherode stehen wie man will, doch auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. So soll dafür eine Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig sein. Die aber teilt dem Landratsamt mit, dass es bei einer Einreise aus humanitären Gründen keiner Genehmigung der Agentur bedarf. Sollte es jedoch einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung geben, dann muss umfangreich geprüft werden. Gibt es nicht deutsche Arbeitnehmer, die diesen Job im Kindergarten der AWO annehmen könnten? Gibt es nicht etwa ihnen gleichgestellte Ausländer, wie Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten? Oder handelt es sich hier etwa um eine zusätzlich geschaffene Arbeitsstelle, die überhaupt nicht – aus betriebswirtschaftlichen Gründen – notwenig ist und die über Steuer- oder Fördergelder finanziert wird. Oder über Gebühren der Eltern?
Im Gegensatz zu Landrat Joachim Claus (CDU) sieht sein Parteikollege Egon Primas die Verantwortlichkeiten für das weitere Verfahren nicht beim Thüringer Innenministerium, sondern ausdrücklich beim Nordhäuser Landratsamt. Das sei nun am Zuge.
Wer letztlich am Zuge ist, das ist eigentlich egal. Das gesamte Verfahren muß zum Abschluß gebracht werden. So oder so, egal ob Weihnachten vor der Tür steht oder nicht. Es darf rechtlich nicht angreifbar sein, denn bei aller Humanität, die aus Sicht der Bleicheröder Bürger vielleicht verständlich ist gilt auch: Es muß Recht bleiben was Recht ist.


