Di, 09:19 Uhr
08.11.2005
Ordnung muß sein
Nordhausen (nnz). Jetzt wissen die Nordhäuser Bürger endlich, wie sie sich in ihrer Stadt zu bewegen haben. Hochqualifizierte Verwalter dieses Gemeinwesens haben penibel aufgelistet, was die Menschen in dieser Stadt tun dürfen...
Was sie tun dürfen ist eigentlich nicht viel. Vielmehr beschreibt die nun geltende Stadtordnung all das, was man in Nordhausen nicht machen kann oder darf. Das alles ist in 34 Paragrafen geregelt. Und damit nicht jedes Jahr wieder eine Stadtordnung zu entwerfen ist, gilt das Paragrafenwerk denn auch bis zum Silvestertag des Jahres 2023. Es ist so zusagen ein Generationenvertrag des kommunalen Verhaltens, den eine Verwaltung mit den verwalteten Bürgern abschließt.
Die nnz empfiehlt die Studie der Stadtordnung, sind in ihr doch die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens in der Rolandstadt aufgeschrieben. Vor allem so lebenswichtige Verhaltensregeln, wie das Bespritzen von Autos, das Skifahren auf Straßen oder der Alkoholgenuss. Der ist nämlich auf Straßen und öffentlichen Anlagen strengstens untersagt. Im Beamtendeutsch heißt das im Paragraph 5: Das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillplätzen und ähnliches welches ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses dient und wenn dessen Auswirkungen geeignet sind Dritte erheblich zu belästigen ist nicht gestattet.
Auch ist natürlich das wilde Zelten nicht gestattet, auf Straßen ist es verboten, Ski zu fahren oder zu rodeln, was sich vor allem bislang in der Rautenstraße recht gut machte. Ob nun allerdings die Eltern noch ihre Kinder auf Schlitten durch die Nordhäuser Straßen ziehen dürfen, ist nicht geklärt. Es ist nicht ausgeführt, was die Nordhäuser Stadtverwaltung unter Rodeln versteht. Auch ist es ab sofort verboten, in öffentlichen Anlagen Flugblätter zu verteilen, ähnliches gilt für Handzettel oder das Ausschellen von Waren und Leistungen. Was machen jetzt die Eier- und Eismänner?
Einen breiten Raum in der Ordnung nimmt unter anderem die Sache mit den Hausnummern ein. Alles klar geregelt, wie sich der Hauseigentümer zu verhalten hat, damit er nicht gegen die Stadtordnung verstößt. Wer jedoch dagegen verstößt, dem drohen Zwangsmaßnahmen ungeheuerlicher Art, geregelt natürlich im Paragraph Nummer 31 und 32. Vor allem sind da die möglichen Ordnungswidrigkeiten akkurat notiert. 66 sind es für den Nordhäuser Bürger. Wer trotz dieser modernen Stadtordnung dagegen verstößt, der kann gemäß des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Also, liebe Nordhäuser, lesen Sie sich ganz genau die neue Stadtordnung durch. So laufen Sie nicht Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Und teilen Sie das lieber jetzt schon Bekannten und Verwandten mit, falls diese Sie irgendwann wieder besuchen wollen. Denn Ordnung muß nicht nur für Nordhäuser sein.
Autor: nnzWas sie tun dürfen ist eigentlich nicht viel. Vielmehr beschreibt die nun geltende Stadtordnung all das, was man in Nordhausen nicht machen kann oder darf. Das alles ist in 34 Paragrafen geregelt. Und damit nicht jedes Jahr wieder eine Stadtordnung zu entwerfen ist, gilt das Paragrafenwerk denn auch bis zum Silvestertag des Jahres 2023. Es ist so zusagen ein Generationenvertrag des kommunalen Verhaltens, den eine Verwaltung mit den verwalteten Bürgern abschließt.
Die nnz empfiehlt die Studie der Stadtordnung, sind in ihr doch die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens in der Rolandstadt aufgeschrieben. Vor allem so lebenswichtige Verhaltensregeln, wie das Bespritzen von Autos, das Skifahren auf Straßen oder der Alkoholgenuss. Der ist nämlich auf Straßen und öffentlichen Anlagen strengstens untersagt. Im Beamtendeutsch heißt das im Paragraph 5: Das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillplätzen und ähnliches welches ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses dient und wenn dessen Auswirkungen geeignet sind Dritte erheblich zu belästigen ist nicht gestattet.
Auch ist natürlich das wilde Zelten nicht gestattet, auf Straßen ist es verboten, Ski zu fahren oder zu rodeln, was sich vor allem bislang in der Rautenstraße recht gut machte. Ob nun allerdings die Eltern noch ihre Kinder auf Schlitten durch die Nordhäuser Straßen ziehen dürfen, ist nicht geklärt. Es ist nicht ausgeführt, was die Nordhäuser Stadtverwaltung unter Rodeln versteht. Auch ist es ab sofort verboten, in öffentlichen Anlagen Flugblätter zu verteilen, ähnliches gilt für Handzettel oder das Ausschellen von Waren und Leistungen. Was machen jetzt die Eier- und Eismänner?
Einen breiten Raum in der Ordnung nimmt unter anderem die Sache mit den Hausnummern ein. Alles klar geregelt, wie sich der Hauseigentümer zu verhalten hat, damit er nicht gegen die Stadtordnung verstößt. Wer jedoch dagegen verstößt, dem drohen Zwangsmaßnahmen ungeheuerlicher Art, geregelt natürlich im Paragraph Nummer 31 und 32. Vor allem sind da die möglichen Ordnungswidrigkeiten akkurat notiert. 66 sind es für den Nordhäuser Bürger. Wer trotz dieser modernen Stadtordnung dagegen verstößt, der kann gemäß des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Also, liebe Nordhäuser, lesen Sie sich ganz genau die neue Stadtordnung durch. So laufen Sie nicht Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Und teilen Sie das lieber jetzt schon Bekannten und Verwandten mit, falls diese Sie irgendwann wieder besuchen wollen. Denn Ordnung muß nicht nur für Nordhäuser sein.

