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Di, 09:14 Uhr
28.09.2021
Polizeiarbeit

Dienstagmorgen in Nordhausen

Es war kurz nach 5 Uhr, da wurden Anwohner der Bochumer Straße in Nordhausen anders als gewohnt geweckt. Die nnz mit einem vielleicht etwas anderen Morgengruß...


Dienstagmorgen in Nordhausen

Bei der Nordhäuser Polizei kam 5.15 Uhr ein Anruf wegen ruhestörenden Lärm an. Ein völlig betrunkener Mann sei mit einem großen Hund schreiend unterwegs. Als die Beamten vor Ort waren, bestätigten sich die Hinweise. Sie kontrollierten den polizeibekannten Nordhäuser und erteilten ihm einen Platzverweis.

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Doch der 42-Jährige wollte noch nicht nach Hause und setze das Wecken der Menschen an diesem Dienstagmorgen unvermindert fort. Also musste sich die Polizei der "Angelegenheit" erneut annehmen. Parallel wurden Rettungsdienst und Berufsfeuerwehr verständigt. Als alle am "Tatort" ankamen, hatte sich bereits die Freundin des Mannes seiner angenommen und ihn sowie seinen vierbeinigen Begleiter sicher mit nach Hause genommen.

Dort müssen alle Drei auch angekommen sein, denn weitere Anrufe bei der Polizei zu diesem "Vorkommnis" habe es nicht gegeben, bestätigte eine Sprecherin der Polizei dieser Zeitung.
Autor: psg

Kommentare
Alex Gösel
28.09.2021, 10.50 Uhr
Entweder...
schön einen an der Klatsche oder der Junge hat(te) ordentlich einen getankt oder andere mehr oder minder illegale Substanzen im Blut, so scheint es mir zumindest...

Auf jeden Fall wünsche ich dem gute Besserung und dass sich medizinisch um den gekümmert wird.

ottO treberT
Audio
28.09.2021, 11.05 Uhr
Eine Ordnungsstrafe ?
Wohl nicht, denn davon wird ja nichts erwähnt.
Also könnte auch ich nachts grölend durch die Stadt ziehen, Menschen, die früh auf Arbeit müssen, verängstigen und um ihren Schlaf bringen, ohne Konsequenzen zu befürchten !?
Was ist das für ein "Rechtsstaat ?"
Der Störenfried, nehme ich an, lebt sicher schon lange auf "Stütze", d.h. auf der Basis von Steuergeldern, die arbeitende Bürger für solche Chaoten abführen müssen.
Rechtens wäre, ihn für sein asoziales Verhalten durch gemeinnützige Arbeit (z.B. Abfallentsorgung in den Wäldern etc.) zu bestrafen.
Aber eher stellt man einen Polizisten, der in Notwehr seine Waffe gebrauchen musste, vor Gericht. Für mich unbegreiflich.
ottilie
28.09.2021, 12.06 Uhr
Audio eine Ordnungsstrafe
Endlich einmal ein geistvoller Beitrag, dem ich mich unbedingt anschließe.
Alex Gösel
28.09.2021, 12.08 Uhr
Ja, eine Ordnungssache
Ich habe bei manchen Kommentator das Gefühl, er wünsche sich einen Orwellschen Polizeistaat ala "1984"...

Es ist doch offensichtlich so, dass der Mann, warum auch immer, beeinträchtigt ist. Was wäre also, wenn der geistig minderbemittelt oder gar geistig behindert wäre? Würde der dann von Ihnen auch eine die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen? Oder wie ist dass denn, wenn jemand volltrunken einen totfährt? Auch da gibt es, je nach Sichtweise leider, die Möglichkeit der vermindernden Schuldfähigkeit.

Also bitte erst genau drüber nachdenken und dann in die Tasten hauen, werter Vorkommentator!

Allerdings heiße ich das Verhalten auch nicht gut von dem Störenfried und kenne ihn auch nicht! Andererseits was ist denn passiert? Hat er mit einer Waffe gedroht wie der ebenfalls offentsichtlich eingeschränkte Herr am Wochenende?

Also bitte immer schön die Kirche im Dorf lassen, wie man so schön zu sagen pflegt!

ottO treberT
larsjc
28.09.2021, 12.33 Uhr
Auffällig ist aber..
...das verstärkte auftreten solcher Fälle in der letzten Zeit. Kaum eine Nacht wo nicht einer schreiend , halb nackt oder beides in der Gegend herum läuft.

Besteht vielleicht ein Zusammenhang zwischen der Impfung/Corona und bestimmten Drogen?
geloescht.20230927
28.09.2021, 13.18 Uhr
@larsjc
Ja garantiert. Das sind bestimmt Nebenwirkungen der Impfung! :-)
Alex Gösel
28.09.2021, 16.39 Uhr
Kleine Nachfrage
Mich interessiert, warum man den Störenfried von seitens der Polizei nicht zum Ausnüchtern oder ähnlichen gebracht hat. Wollte man hier keine Arbeit haben oder hatte man Angst, dass der ins Auto k*tzt?

Was wäre, wenn der nach dem Polizeieinsatz auf die Straße und somit jemanden ins Auto gesprungen wäre?

Nebenbei: Es ist gelinde gesagt egal, ob der von "Stütze" lebt oder "ordentlich" Arbeiten geht. Ich kenne ebenfalls genug Arbeitnehmer die sich auch regelmäßig vollaufen lassen und randalieren, egal ob draussen oder in der (eigenen) Wohnung! ;-)

ottO treberT
Marino50
28.09.2021, 18.08 Uhr
Heimathistoriker
Einfache Antwort: Weil die Partnerin ihn nach Hause gebracht und für Ruhe gesorgt hat. Wozu also Polizeigewahrsam.
Das ist alles traurig. Aber solche Nachbarn wird es immer geben.
Alex Gösel
28.09.2021, 19.13 Uhr
Marino50
Das ist aber nur bedingt richtig. Im Artikel heißt es, dass die Polizei sich zweimal der Angelegenheit annehmen musste. Warum wurde der Mann nicht schon beim ersten mal zum Ausnüchtern gebracht?

Es scheint, als wollten die Beamten keine "unnötige" Arbeit haben oder hatten Angst dass der Hund beißt oder der Schreihals den Polizeiwagen vollk*tzt...

Nein, Ausnüchtern ist übrigens, soweit ich recherchiert habe, kein Gewahrsam als solches. Ausnüchtern kann auch unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, also in einem Krankenhaus!

Hätte man ihm gleich beim ersten mal zum Ausnüchtern gebracht wäre ein zweiter Einsatz wohl nicht nötig gewesen, aber der Steuerzahler zahlts ja gerne...

ottO treberT
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