Mo, 10:13 Uhr
30.08.2021
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bis zum 2. September 2021 (Donnerstagabend dieser Woche) erhalten haben, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz...
Ist die Wahlbenachrichtigung bis Donnerstagabend dieser Woche (2. September) noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie unbedingt bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung am 3. September nachfragen.
Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, so muss bis spätestens 5. September 2021 ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde (Ort der Hauptwohnung) gestellt werden.
Autor: redIst die Wahlbenachrichtigung bis Donnerstagabend dieser Woche (2. September) noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie unbedingt bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung am 3. September nachfragen.
Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, so muss bis spätestens 5. September 2021 ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde (Ort der Hauptwohnung) gestellt werden.

