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Mo, 08:52 Uhr
26.07.2021
Corona-Hilfe

Neuauflage für die Kinder- und Jugendhilfe

Mit Neufassung der Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Nothilfen für überregional tätige gemeinnützige Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können ab sofort wieder Anträge auf Corona-Hilfen gestellt werden...

Dazu erklärt der Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter: „Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es mir ein Anliegen, die überregionalen Einrichtungen der Jugendbildung und Jugenderholung, Kinder- und Jugendfreizeitstätten sowie die Jugendherbergen in Thüringen zu unterstützen und ihre Existenz zu sichern. Durch die monatelange vollständige Schließung der Einrichtungen haben die Träger der Einrichtungen nicht aufzuholende Einnahmeeinbußen zu verzeichnen. Ich bin der Überzeugung, dass diese Einrichtungen mit ihren Angeboten ein zentrales Element für eine gelungene Bildungsbiografie junger Menschen darstellen, da sie mit ihren vielfältigen Ausrichtungen und Konzepten die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der heranwachsenden Generation stärken. Mit der Fortführung der Nothilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie werden diese wertvollen Einrichtungen auch weiterhin niedrigschwellig und umfassend unterstützt und bleiben so für junge Menschen in Thüringen erhalten.“

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Antragsberechtigt sind die in Thüringen anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die überregionale Einrichtungen der Jugendbildung, der Jugenderholung, Kinder- und Jugendfreizeitstätten und Jugendherbergen in Thüringen betreiben.

Finanziert werden nachgewiesene Liquiditätsengpässe zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember. Hierfür stehen im Sondervermögen derzeit 3.182.600 Euro zur Verfügung. Letzter Tag zur Antragsstellung ist der 30. Oktober. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden.

Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ (Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz) vom 13. Juli 2021. Die Website zum Antrag ist unter folgendem Link zu erreichen: www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/corona-nothilfe-fuer-kinder-und-jugendhilfe
Autor: red

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