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Mo, 19:01 Uhr
05.11.2001

nnz-exklusiv: Erb-Prozeß eingestellt

Mühlhausen/Nordhausen (nnz). Na, wer hätte das denn gedacht? Eva-Maria und Volker Erb bleiben vermutlich unbescholtene Bürger. Die 6. große Wirtschaftsstrafkammer des Mühlhäuser Landgerichts erließ einen Einstellungsbeschluß. nnz mit den Fakten.


Jahrelang wurde ermittelt, Dutzende Zeugen vernommen, mehrere Firmen, Büros und Wohnungen durchsucht. Tonnen an Beweismaterial sichergestellt. Und nun soll alles umsonst gewesen sein? Seit Anfang 1995 ermitteln die Mühlhäuser Staatsanwälte und die Kripo gegen den ehemaligen Wirtschaftsdezernenten und die ehemalige Geschäftsführerin der Pro Innovatio. Plötzlich stellt sich heraus: Längst verjährt! So sehen es jedenfalls die Richter in Mühlhausen. Sie berufen sich auf das Strafgesetzbuch. Fünf Jahre müssen verstreichen und dann sind Betrug und Untreue verjährt.

Laut Anklageschrift sollen Eva-Maria und Volker die ihnen vorgeworfenen Straftaten im Zeitraum zwischen 1991 und 1994 begangenen haben. Das hätte bedeutet, dass die Vorwürfe spätestens 1999 verjährt gewesen seien. Nach einer sogenannten Spezialvorschrift im Gesetz konnte diese Frist auf den 3. Oktober 2000 verlängert werden. Konnte.

Nach nnz-Informationen sei die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageerhebung davon ausgegangen, dass die von den Amtsgerichten Mühlhausen und Nordhausen angeordneten Durchsuchungen die Verjährungsfrist unterbrochen hätten. Die Auffassung teilten die Richter nicht. Die Durchsuchungsanordnungen seien nicht konkret genug gewesen. Und so wird das Verfahren, das laut Staatsanwaltschaft am Donnerstag beginnen sollte, nicht stattfinden. Die mehr als zwei Millionen Mark Schaden, die dem Landkreis Nordhausen und dem Freistaat Thüringen entstanden sein sollen, die kann man nun getrost in den Wind schreiben. Die Staatsanwaltschaft habe den Einstellungsbeschluß und die Akten noch nicht erhalten. Bei Erhalt würden diese sofort geprüft. Der Leitende Oberstaatsanwalt Petri sagte gegenüber nnz, dass seine Behörde „wahrscheinlich“ Beschwerde einlegen werde. Auf jeden Fall solle auf Rechtsmittel zur Fristwahrung zurückgegriffen werden.
Autor: nnz

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