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Mo, 10:17 Uhr
28.06.2021
Thüringer Landesamt für Statistik

Steuereinnahmen der Kommunen gingen zurück

Im Jahr 2020 betrug die Steuereinnahmekraft der 633 Thüringer Gemeinden 1 704 Millionen Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 104 Millionen bzw. 6 Prozent weniger als im Jahr 2019...

Statistik (Foto: TLS) Statistik (Foto: TLS)

Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Realsteuervergleichs wird die Steuereinnahmekraft1) der Gemeinden aus Realsteuern, Gewerbesteuerumlage2) und den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer2) ermittelt.
Je Einwohner entsprach dies einem Rückgang um 44 Euro auf nunmehr 802 Euro.

Die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze3) für das Jahr 2020 stiegen teilweise leicht an. Für die Gewerbesteuer bedeutet dies einen Anstieg von 407 auf 409 Prozent und für die Grundsteuer B von 435 auf 437 Prozent. Die landesdurchschnittlichen Hebesätze für die Grundsteuer A (299 Pro- zent) blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Thüringer Gemeinden nahmen 943 Millionen Euro an Realsteuern ein, davon 693 Millionen Euro an Gewerbesteuer (brutto) und 250 Millionen Euro an Grundsteuern.

Das waren 120 Millionen Euro bzw. 11 Prozent weniger Realsteuern als im Jahr 2019.
Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verringerten sich gegenüber dem Jahr zuvor um 16 Millionen Euro bzw. 2 Prozent auf 627 Millionen Euro.

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Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hatten die Gemeinden mit insgesamt 193 Millionen Euro Mehreinnahmen in Höhe von 21 Millionen Euro bzw. 12 Prozent gegenüber dem Jahr 2019.

Die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage, deren Umlagesatz bei 35 Prozent lag, belief sich im Jahr 2020 auf 59 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es 70 Millionen Euro bei einem Umlagesatz von ebenfalls 35 Prozent.

Regional fällt die Steuereinnahmekraft 2020 in Thüringen sehr unterschiedlich aus. Sie betrug bei den kreisfreien Städten 856 Euro je Einwohner (-34 Euro). Die Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden lag bei 782 Euro je Einwohner (-48 Euro).

Unter den kreisfreien Städten war die Stadt Jena mit 1 026 Euro pro Kopf der Bevölkerung wiederholt am steuerstärksten. Steuerschwächer waren Erfurt (908 Euro), Suhl (813 Euro), Eisenach (778 Euro), Weimar (705 Euro) und Gera (694 Euro). Nur die kreisfreie Stadt Jena konnte eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmekraft verzeichnen.

Kreisangehörige Gemeinden wie Laasdorf im Saale-Holzland-Landkreis (26 525 Euro je Einwohner) und Großheringen im Landkreis Weimarer Land (19 408 Euro je Einwohner), die meist über Jahre bei den Pro-Kopf-Werten ein Mehrfaches des Landesdurchschnittes erzielten, liegen zwar im Bereich vieler großer Städte der alten Bundesländer, können aber wegen ihres relativ geringen Volumens den Thüringer Durchschnitt nur gering beeinflussen.

Die stärksten Rückgänge der Steuereinnahmekraft je Einwohner gegenüber 2019 gab es in den Gemeinden Großheringen im Landkreis Weimarer Land (um -3 883 Euro auf 19 408 Euro) und Marth im Landkreis Eichsfeld (um -2 685 Euro auf 8 145 Euro). Dagegen konnten die Gemeinden Laasdorf im Saale-Holzland-Landkreis (+22 569 Euro auf 26 525 Euro) und Hohenwarte im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt (+7 181 Euro auf 3 062 Euro) das größte Einnahmeplus ihrer Pro-Kopf-Steuern gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.

Insgesamt erreichten 67 der 633 Thüringer Gemeinden eine Steuereinnahmekraft über 1 000 Euro je Einwohner. Davon waren neben der kreisfreien Stadt Jena die kreisangehörigen Städte Schleusingen im Landkreis Hildburghausen und Ohrdruf im Landkreis Gotha nach der Einwohnerzahl die Größten.

Weitere 393 Gemeinden hatten eine Steuereinnahmekraft zwischen 500 und 1 000 Euro je Einwoh- ner. Insgesamt 144 Gemeinden bzw. 23 Prozent lagen über dem Landesdurchschnitt von 802 Euro je Einwohner.

1) Die Steuereinnahmekraft ist eine rechnerische Größe zur Ermittlung landesweit vergleichbarer Werte. Dabei werden auf die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen einer Gemeinde die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze angewandt.

2) nach der Schlussrechnung

3) Die Realsteuerhebesätze werden bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft als Multiplikator
für den Grundbetrag angewendet; Ausschaltung der unterschiedlichen, individuellen Hebesätze.
Autor: red

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