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Di, 10:41 Uhr
30.10.2001

nnz-Forum: Weiß OB Rinke mehr?

Nordhausen (nnz). Die Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue setzt sich mit Bemerkungen von Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) auseinander. In der jüngsten Stadtratssitzung hatte Rinke dem Planungsverband für das Industriegebiet in der Goldenen Aue die weitere Unterstützung der Stadtverwaltung zugesagt.


In der Stadtratssitzung (siehe auch unter www.bi-goldeneaue.de) sagte die Nordhäuser OB Rinke im Namen der Verwaltung dem Planungsverband Industriegebiet vollste Unterstützung zu. Das Projekt würde auf jeden Fall in der Goldenen Aue realisiert! Nun ist Frau Rinke aber auch stellvertretende Planungsverbandsvorsitzende und sollte doch eigentlich wissen, daß vor der Realisierung noch etliche Hürden bevorstehen. Angefangen von der Umweltverträglichkeitsstudie bis hin zur Prüfung von Alternativstandorten. Vom Ankauf der Flächen, der sicherlich noch bei vielen Grundstücksbesitzern auf starke Ablehnung stößt, bis zur verbindlichen Zusage der Fördergelder. All diese Prüfungen sind noch nicht zu Ende gebracht oder wurden noch gar nicht durchgeführt.

Ob es auch noch Klagen gegen dieses Vorhaben gibt, bleibt abzuwarten. Da von der Nordhäuser Stadtverwaltung immer mit dem Beachten der Gesetzmäßigkeiten argumentiert wird, sollten derartige frühzeitige Festlegungen vermieden werden, da ansonsten der Eindruck entsteht, dass diese Prüfungen nur Alibicharakter haben. Dieses würde dem Ansehen des Planungsverbandes und den damit beauftragten ehrenamtlichen Bürgermeistern der Goldenen Aue schaden, denn wie glaubhaft vom Verbandsrat Heym (Bürgermeister v. Hamma) versichert wurde, würden diese Prüfungen gewissenhaft durchgeführt und wie von Frau Dr. Riebel (Leiterin Wirtschaftsförderung) ebenfalls versichert, kann über den Ausgang dieser Prüfungen überhaupt noch keine Aussage getroffen werden. Sollte sich ergeben, dass die Fläche nicht geeignet ist, wird selbstverständlich nicht weiter geplant. Sollte aber die Nordhäuser OB bereits Erkenntnisse haben, die dem Planungsverband und den mit der Prüfung beauftragten Personen noch nicht bekannt sind, wäre eine Information doch sehr wünschenswert. Eine derartige Äußerung kann nur als verbindlich angesehen werden, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan beschlossen wurde und.....wenn es dann auch einen Investor gibt. Beides steht jedoch noch in den Sternen!


Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht zwingend mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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