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So, 10:05 Uhr
07.03.2021
Statement der Gleichstellungspolitikerin der Thüringer LINKEN

Internationaler Frauentag – Gleichstellung verwirklichen

Die ansteigende häusliche Gewalt, die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Gleichstellung in der Politik (abgelehntes Paritätsgesetz) und die Aufwertung bezahlter und unbezahlter Arbeiten steht für die Thüringer LINKE im Mittelpunkt ihrer Betrachtung zum Internationalem Frauentag...

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Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März konstatiert Karola Stange, Gleichstellungspolitikerin der Fraktion die LINKE, hinsichtlich der besonderen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Frauen: „Ein Jahr Leben in der Pandemie hat eines deutlich gemacht: Trotz der breiten medialen Öffentlichkeit und den Solidaritätsbekundungen tragen Frauen unvermindert große Belastungen. Pflegekräfte arbeiten am Limit. Jobs in Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie gehen verloren. Die Kinderbetreuung wird in der Krise von Müttern übernommen.“

„Eine solidarische Antwort auf die Pandemie würde bedeuten, auch die bezahlten und unbezahlten Arbeiten von Frauen in dieser Gesellschaft aufzuwerten. Für dieses Ziel machen wir weiter Druck und zwar auf allen Ebenen und in allen Bereichen“, betont Stange. Daher hat die Linksfraktion eine Aktuelle Stunde zur Lage der Frauen in der Pandemie am kommenden Mittwoch, 10. März, auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt.

Angesichts steigender Zahlen von häuslicher Gewalt im letzten Jahr betont Stange: „Durch das Herunterfahren des öffentlichen Lebens und soziale Isolation wird Missbrauch im eigenen zu Haus zur ständigen Gefahr für viele Frauen. In Deutschland gibt es zu wenig Plätze in Frauenhäusern und es müssen immer mehr hilfesuchende Frauen abgewiesen werden. In Thüringen setze ich mich mit meiner Fraktion seit Jahren für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ein. In der kommenden Landtagssitzung wird die rot-rot-grüne Koalition einen Antrag einbringen, um zusätzliche Ressourcen für die Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen bereitstellen zu können.“

Die Gleichstellung von Männern und Frauen sei auch in der Politik noch lange nicht erreicht und bleibe ein wichtiges Ziel. „Die rot-rot-grüne Landesregierung hat mit dem Paritätsgesetz ein wichtiges Vorhaben für mehr Gleichstellung in der Politik vorangebracht. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, dieses Gesetz für ungültig zu erklären, ist ein Rückschlag für Frauen in Thüringen. Ich werde mich weiter für ein Paritätsgesetz in Thüringen einsetzen, das den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt“, sagt die Abgeordnete.

Seit 150 Jahren gibt es den §218 im deutschen Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Stange sagt dazu: „Frauen haben in den letzten Jahren weltweit wichtige Siege im Kampf für körperliche Selbstbestimmung erkämpfen können und leisten Widerstand gegen die Beschneidung ihrer Rechte. In Deutschland zieht die Ärztin Kristina Hänel vor das Bundesverfassungsgericht, nachdem sie für die Veröffentlichung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verurteilt wurde. Nach 150 Jahren muss endlich Schluss sein mit der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!“
Autor: red

Kommentare
Marino50
07.03.2021, 13.44 Uhr
Schwangerschaftsabbrüche...
Das ist so nicht ganz richtig mit den 150 Jahren. In der ehemaligen DDR konnte man eine Schwangerschaft abbrechen und es wurde oft durchgeführt, ganz legal.
Es gab so etwas wie Familienplanung und Wunschkinder. Demnach würden ja viele DDR-Frauen aus heutiger Sicht Mörderinnen sein. Schwangerschaftsunterbrechungen haben auch oft gesundheitliche Gründe gehabt. Es gab weitaus weniger Fälle, wenn überhaupt, dass Babys einfach "entsorgt " worden sind, als das heute der Fall ist.
grobschmied56
08.03.2021, 11.06 Uhr
Das Paritätsgesetz war vor allem...
... ein ideologisch verbrämter Winkelzug von RRG, um andere Parteien zu benachteiligen. Das Scheinargument lautete Mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung. Dabei versucht man den Leuten einzureden wie furchtbar ungerecht es ist, wenn im Parlament nur 30 Prozent der Abgeordneten Frauen sind.
Aber ein Parlament ist nun mal eine Volksvertretung, die in erster Linie die Aufgabe hat den Wählerwillen widerzuspiegeln, und nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung. Dann könnte es ja auch Bevölkerungs-Struktur-Darstellungs-Amt heißen.
Führt man erst mal Frauenquoten ein, muß man natürlich auch andere Quoten nachziehen:
-Schwule, Lesben und Diverse
-Behinderte, Kleinwüchsige, chronisch Kranke
-Blinde, Gehörlose, Legastheniker...
(Liste nach Belieben fortsetzen)
Wahlen brauchen wir dann natürlich auch nicht mehr, da sämtliche Sitze in Parlamenten bequem nach Quoten besetzt werden können.
Das Verfassungsgericht hat diesem wirren Treiben zu Recht einen Riegel vorgeschoben.
Das Problem - zu wenige Frauen im Parlament - hat eine simple Ursache:
Zu wenige Frauen in den Parteien.
Selbst Grüne und Linke bringen es nur auf einen Frauenanteil von ca. 40 Prozent.
In den anderen Parteien sind es noch weniger.
Will man jetzt den Parteien Zwangsrekrutierungen verordnen oder sollen Männer aus Parteien ausgeschlossen werden, bis die 'Quote' stimmt?
Politisches Interesse kann man eben nicht per Dekret verordnen. Keine Partei verwehrt Frauen den Beitritt, ganz im Gegenteil, sind überall hoch willkommen. Wenn sich die Damen trotzdem zieren, kann man halt nix machen. Quote heißt, alte Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten nicht beseitigen, sondern durch Neue ersetzen.
tannhäuser
08.03.2021, 11.48 Uhr
Meine Frau...
...würde eher schwindeln und behaupten, ich sehe aus wie George Clooney als zu sagen, ihre Geschlechtsgenossinnen wie Giffey oder Klöckner sind berechtigterweise wegen ihrer Fähigkeiten Ministerinnen geworden.

Und jetzt kommt kommt noch der Thüringer Landesfrauenrat daher und fordert, dass arbeitende Männer zugunsten ihrer Kolleginnen auf Lohn verzichten sollen.

Das erinnert immer mehr an Robert Merles Dystoptie "Die geschützten Männer". Als nächstes darf nur noch Vater werden, wer den Damen an den Fleischtöpfen der Frauenrechtsbewegungen genehm ist?
Mueller13
08.03.2021, 11.55 Uhr
inhaltlicher Unfug
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
Ja, ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbewehrt. Und das ist auch in Ordnung so. Immerhin reden wir hier von einem Menschen - auch wenn er noch nicht geboren ist.
Auch gesellschaftlich akzeptiert UND nomiert sind die Ausnahmetatbestände (keine Strafverfolgung):
- innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis,
- bei Vergewaltigung
- bei medizinischer Indikation
Eine Kriminalisierung sehe ich nicht. Die Gesellschaft akzeptiert schlichtweg keine Abtreibung im neunten Monat.

Das Paritätsgesetz ist verfassungswidrig. Welchen Teil von "verfassungswidrig" versteht die Linke nicht? Eine Quotenregelung verhindert eine freie Wahlentscheidung. Das Merkmal "Geschlecht" wäre nur das Einfallstor für weitere Quoten.

Eine Gleichstellung ist auch sinnbefreit, weil sich dahinter schon wieder eine Quote verbirgt.
Gleichberechtigung steht für Chancengleichheit. Das heißt jeder Mensch hat die gleichen Chancen. Bei Gleichstellung geht es darum, dass eine zahlenmäßige Gleichheit durch staatliche Eingriffe (Gesetze) erzeugt wird.
Fazit:
Gleichberechtigung: ja, ist sinnvoll in einer modernen Gesellschaft
Gleichstellung: nein, das ist schon wieder Quote.
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