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Di, 10:19 Uhr
02.02.2021
Ein Blick in die Statistik

19,6 Millionen Euro aus Erbschaft und Schenkung

In Thüringen wurde im Jahr 2019 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 19,6 Millionen Euro festgesetzt, das waren 4,7 MillionenEuro mehr als im Vorjahr...

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 1 655 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt.

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 96,6 Millionen Euro zugrunde.

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In 1377 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 939 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 182,5 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 27,8 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 154,7 Millionen Euro.

Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 76,5MillionenEuro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 16,4MillionenEuro. Für 88 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro, diese trugen nur zu 44 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2019 kam es zu 294 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 20,1 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 3,2 Millionen Euro.

86 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen lediglich zu 32 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen. Die durchschnittliche Steuerbelastung der unbeschränkt Steuerpflichtigen für die Erwerbe insgesamt lag bei 11755Euro. Betrachtet man nur die Erwerbe von Todes wegen lag die durchschnittliche Steuerbelastung bei 12 487 Euro und die der Schenkungen bei 10 963 Euro.

Zu beachten ist, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen werden, sondern die Erbschaften und Schenkungen zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Autor: red

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