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So, 09:22 Uhr
31.01.2021
DEKRA-Labor prüft Atemschutzmasken für Covid 19-Pandemie

Sicherheit im Masken-Dschungel

Medizinische Masken oder FFP2/3-Masken werden Pflicht im öffentlichen Raum in Deutschland. Doch für viele Bürger sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Maskentypen und Bezeichnungen verwirrend, stellen die Prüfexperten von DEKRA fest...

Coronamasken-Prüfung auf Atemwiderstand (Foto: DEKRA) Coronamasken-Prüfung auf Atemwiderstand (Foto: DEKRA)


Als überwachende und zertifizierende Stelle für Atemschutzmasken gibt DEKRA Tipps für Einkauf und Einsatz – für mehr Klarheit im Masken-Dschungel.

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FFP2-Atemschutzmasken
Eine FFP2 oder FFP3-Maske (FFP=Face Filtering Piece) schützt den Träger der Maske und die Umgebung. Der Standard FFP2 schreibt vor, dass mindestens 94 Prozent der Aerosole und Partikel zurückgehalten werden. Für diese Norm muss die Maske eine Baumusterprüfung bei einer so genannten Benannten Stelle wie DEKRA bestehen. Eine FFP2-Maske erkennt der Käufer an einem dauerhaften Aufdruck auf der Maske und der Verpackung mit jeweils folgenden Angaben:
CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer, zum Beispiel „CE 0158“ für DEKRA
Die Norm „EN 149:2001+A1:2009“
Maskenklasse „FFP2“
Produktname oder Produktnummer
Name oder Warenzeichen des Herstellers.

Welche Prüfstelle sich hinter der vierstelligen Nummer verbirgt, kann in der so genannten NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission nachgeschlagen werden: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=notifiedbody.main

Wichtig: Anwender müssen unbedingt die Gebrauchshinweise zum korrekten, passgenauen Anlegen, der Benutzungsdauer und Entsorgung beachten. Falsch oder nachlässig angelegte FFP-Masken bieten keinen oder nur geringen Schutz vor Ansteckung und sind gefährlich für den Träger und die Umgebung.

Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) nach § 9 MedBVSV
In der Zeit zwischen 20. März 2020 bis 30. September 2020 konnten auch Masken ohne Baumusterprüfung die Marktfähigkeit erlangen. Voraussetzung war ein anerkannter Schnelltest eines zugelassenen Prüfinstituts und eine schriftliche Freigabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Dieser Schnelltest ist mittlerweile nicht mehr erlaubt! Die CPA-Masken sind aber nach wie vor bis zum Ende des Ablaufdatums (ein Jahr ab Prüfdatum) – auch für Arbeitgeber – sicher und gemäß der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) verkehrsfähig. Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
  • Es gibt einen Aufdruck auf der Maske oder der kleinsten Verpackungseinheit
  • Bezeichnung als „Corona-Pandemie-Atemschutzmaske“ („CPA-Maske“) mit Revisionsnummer des Prüfgrundsatzes (0 bis 2)
  • Keine CE-Kennzeichnung
  • Keine Angabe der Norm „EN 149“
  • Kein Aufdruck „FFP“ auf der Maske oder Verpackung
  • Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist ersichtlich.
  • Der Händler muss die Nachweise über die Verkehrsfähigkeit vorweisen können.

KN95- und N95-Atemschutzmasken
KN95- und N95-Masken sind FFP2-ähnlich, müssen aber nicht die strengen Testanforderungen der europäischen Norm EN 149 erfüllen. Eine Maske mit der Klassifizierung KN95 wird nach dem chinesischen Standard GB2626 geprüft. Eine Maske mit der Klassifizierung N95 wird nach dem amerikanischen Standard NIOSH geprüft. KN95 und N95 sind in der EU keine verkehrsfähigen FFP2-Masken. Sie können in Deutschland als CPA-Masken verkehrsfähig sein, wenn sie einen CPA-Schnelltest bestanden haben und die Bestätigung der Marktüberwachung vorliegt.

Wichtig: Es gibt auch verkehrsfähige Masken, die nach mehreren Standards geprüft wurden und häufig auf dem Markt zu finden sind. Sie tragen dann die Angaben für beide Normen: also zum Beispiel „KN95“ und „GB 2626“ sowie „FFP2“ mit Verweis auf „EN 149“ sowie eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer von einer in der EU anerkannten Benannten Stelle.

Medizinische Masken (OP-Masken)
Medizinische Masken sind keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie FFP-Masken. Diese so genannten OP-Masken bieten Fremdschutz, aber nur geringeren Schutz für den Träger gegen Aerosole und Tröpfen. Sie tragen eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt auf der Verpackung.
Autor: red

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Kommentare
Audio
31.01.2021, 10:39 Uhr
Größenangaben fehlen !
Ich habe in der Vergangenheit viele FFP-2 Masken erworben und festgestellt, dass einige unterschiedliche Größen aufwiesen. Da keine Angaben diesbezüglich auf den Masken zu sehen waren und diese in Folie verpackt vorliegen, konnte ich erst später feststellen, dass es unterschiedliche Größen gibt. Einige Masken waren so groß, dass sie rechts und links nicht anlagen und somit keinen entsprechenden Schutz bieten können.
Hoffentlich wird dieser gravierende Fehler von den Herstellern bald behoben.
Es wäre vorteilhaft, wenn man im Vorfeld seine Größe
kennen und damit auch gezielt kaufen würde.
ottilie
31.01.2021, 13:55 Uhr
Der Masken-Dschungel - Hauptsache Schutz
Da ich schon zum Sterbealter zähle bzw. gehöre, schaue ich weder nach Kennzeichnung der Masken oder welche Nummern in Ordnung oder auch nicht sind.
Für meine Kurzgänge reicht jede Maske, die im Verkauf angeboten wird, denn ich hoffe einmal, sonst dürften diese erst gar nicht verkauft werden. Und wollen wir einmal sagen, ich würde mich dort befinden, wo es schon keine Intensivbetten mehr gäbe, würde kein Hahn danach schreien, ob ich gerettet würde oder nicht. Da würde man sagen, na die Frau war ja sowieso schon alt und inbezug
auf Einsparung wäre des doch gar nicht so schlecht, da würden mit der Renten Schulden abgebaut.
Und deshalb überlege ich nicht, ob Spritze oder nicht. Habe mich für Letzteres entschieden und halte die Abstandsregeln, Maskenpflicht und dergleichen ein. Ausgangssperre ist in meinem Alter auch kein Problem. Warum dann spritzen, weiß danach auch nicht 100%ig, ob ich damit überlebe. Den Jüngeren würde ich aber unbedingt empfehlen, von den Spritzen Gebrauch zu machen. Sie sind mehr unter Leuten, gehen gern aus soweit dies bald wieder möglich sein wird. Nur hier gibt es ja leider noch immer das Problem, wann hat man genug Spritzen, es sind ja nicht einmal alle Altenheime mit Spritzen versehen worden. Das ist überhaupt nicht in Ordnung, geht es hier schon wieder um Profitmacherei und alle haben darunter zu leiden.
Bleiben Sie alle gesund in dieser schlimmen Pantemiezeit.
Mich würde immer noch sehr interessieren, wer hat diese Vieren ausgestreut. Das wird wohl nie ans Tageslicht kommen. Sie würde und könnte ich es, mit dem Tod bestrafen.
Realist 1.0
31.01.2021, 14:02 Uhr
Der Maskenwahnsinn unserer verpeilten Regierung und ein paar planlosen
Beratern. Man kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln, wie die Menschen für dumm verkauft werden. In mehreren Artikeln im Focus, haben verschiedene Virologen und Fachleute darauf hingewiesen das 3 biss 4lagige Stoffmasken denn selben Zweck erfüllen , wie FFP2 und OP Masken. Ich habe selber durch meinen Beruf mit Ein und Mehrwegmasken zu tun. Privat nutze ich dreilagige Stoffmasken mit wechselbaren Aktivkohle Filter, und das werde ich auch weiterhin tun. Diese sinnfreien OP Masken kann man sowiso in der Pfeife rauchen. Mit der jetzigen Verordnung ist die die Regierung weit übers Ziel hinaus geschossen, es währe angebracht gewesen Maßnahmen mit Augenmaß zu treffen(erstmal verbot von Schals und einfachen Stofftüchern als Mundschutz).
geloescht 20210614
31.01.2021, 14:30 Uhr
Wie hoch ist denn der Einkaufspreis für eine FFP2 Maske??
Gestern bekam ich Gutscheine für die FFP2 Masken.
Bei Abholung in der Apotheke sind für jede Maske 2€ zuzuzahlen.
Ich traute meinen Augen nicht.
Sicher ein Merkel Witz .
Wo sind denn eigentlich meine Steuern versickert?
Kama99
31.01.2021, 15:21 Uhr
@andreaspaul
Die Zuzahlung beträgt 2 € pro 6er Packung.
Flitzpiepe
31.01.2021, 15:23 Uhr
Lesen müsste man können...
Die Zuzahlung von 2€ bezieht sich auf 6 Masken.
Aber erstmal aufregen...
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