Do, 16:34 Uhr
21.01.2021
Ds Landratsamt teilt mit:
Zweiter Nachweis der Geflügelpest
Das Thüringer Sozialministerium hat heute einen zweiten Fall von Geflügelpest in Thüringen bestätigt. Es handelt sich um denselben Erreger wie beim betroffenen Hobbygeflügelbestand im Landkreis Nordhausen (HPAIV H5N8). Festgestellt wurde der Virus bei einem Schwan, der an der Wipper in Sondershausen tot aufgefunden wurde...
Im gesamten Landkreis Nordhausen gilt bereits eine Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen. Das heißt, dass alle gehaltenen Vögel, konkret Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln und Laufvögel, bis auf weiteres in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen oder unter einer noch oben gesicherten, dichten Abdeckung und Seitenbegrenzung, die den Kontakt mit Wildvögeln verhindert.
Autor: redIm gesamten Landkreis Nordhausen gilt bereits eine Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen. Das heißt, dass alle gehaltenen Vögel, konkret Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln und Laufvögel, bis auf weiteres in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen oder unter einer noch oben gesicherten, dichten Abdeckung und Seitenbegrenzung, die den Kontakt mit Wildvögeln verhindert.
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