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Do, 16:30 Uhr
14.01.2021
Auch Vollzugsbeamte haben weitreichende Befugnisse

Wer darf uns kontrollieren?

Polizei und Ordnungsamt sind gern gesehen, wenn sich der Bürger bedroht fühlt oder sein Recht durchsetzen will. Wenn sie dagegen Bußgeldbescheide ausstellen wollen, kommt vor allem beim Ordnungsamtsmitarbeiter immer wieder die Frage auf: „Darf der denn überhaupt meine Personalien aufnehmen?“ Wir haben nachgefragt …



Grundsätzlich darf nicht jeder Beamte alles. Aber wie so vieles sind auch diese Befugnisse in Deutschland haarklein geregelt. Und gerade in Zeiten von Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen stellt sich einigen unserer Leser die Frage, wer uns denn außer der Polizei kontrollieren und bestrafen darf. Ordnungsämter haben sowohl die Stadt Nordhausen als auch der Landkreis, weshalb wir an beide Behörden unsere Anfragen richteten.

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In seltener Einigkeit konnten die Pressestellen zur Aufklärung beitragen. So schrieb uns der Pressesprecher der Stadt Nordhausen: „Die Ordnungsbehörde hat verschiedene rechtliche Grundlagen zur Identitätsfeststellung. Es kommt dabei jeweils auf die Art des Verfahrens an. Im Rahmen eines (verwaltungsrechtlichen) Verfahrens zur Gefahrenabwehr bzw. Störungsbeseitigung/ -unterbindung (z. B. Platzverweis, Sicherstellung, Abschleppmaßnahme, etc.) ist eine Identitätsfeststellung des Betroffenen nach § 15 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) zulässig. Weiterhin können nach § 16 ThürOBG Dritte befragt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Person sachdienliche Angaben zur Aufklärung des Sachverhalts in einer bestimmten ordnungsrechtlichen Angelegenheit machen kann. Auch in diesem Fall ist eine Identitätsfeststellung dieser Personen zulässig.“

In beschriebenem Paragraph 15 heißt es wörtlich im Absatz 2 :“Die Ordnungsbehörden können dabei die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie können den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 3 können der Betroffene sowie die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden.“

Die betroffenen Personen sind auf den Grund für die Identitätsfeststellung hinzuweisen und führen selbst einen Dienstausweis mit Lichtbild mit, der sie als Vollzugsbeamte legitimiert. Denn nur Bedienstete, die von Ihrem Dienstherren offiziell als solche beurkundet wurden, sind Vollzugsbeamte und dürfen die oben ausgeführten Maßnahmen umsetzen. So handhabt das auch das Landratsamt, das im Gegensatz zum städtischen Ordnungsamt derzeit auch auf so genannte „Corona-Streifen“ geht. Die hier eingesetzten Mitarbeiter genießen als Vollzugsbeamte den gleichen Rechtsschutz wie Polizisten. „Wir haben im Landratsamt jetzt zehn Leute dafür eingesetzt, die immer zu zweit oder zu dritt auftreten. Sie sind an ihren Uniformen schon gekennzeichnet als Vollzugsbeamte und können sich auf Nachfrage ausweisen“, sagte uns Landrat Matthias Jendricke.

Und auch die Stadt Nordhausen ergänzt ihre Erklärungen noch: „Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (z. B. Verstoß gegen Stadtordnung, Parkverstoß, etc.) finden gemäß § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend Anwendung. In diesem Fall ist eine Identitätsfeststellung des Verursachers bzw. Verdächtigen durch die Beamten des Polizeidienstes (hierzu zählen auch die ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte) nach § 163b StPO zulässig.
 
Alle ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte der Stadt Nordhausen sind formell nach der Thüringer Vollzugs-Dienstkräfte-Verordnung (ThürVollzDstKrVO) bestellt. Die entsprechenden Befugnisse wurden ihnen durch Bestellungsurkunde übertragen.“

Also das gleiche Prozedere wie im Landratsamt, nur dass die städtischen Mitarbeiter des Ordnungsamts nicht auf „Corona-Streife“ ziehen, denn verwaltungstechnisch werden Verstöße gegen die Pandemie-Maßnahmen vom Kreis bearbeitet.

Jetzt wissen wir also, dass es nicht klug ist, bei etwaigen Kontrollen auf Freiheit und Persönlichkeitsrecht zu pochen, wenn wir selbst gegen Auflagen verstoßen. Und wie eingangs erwähnt: Vielleicht brauchen wir die Leute bei anderer Gelegenheit, um eigene Interessen zu wahren. Das sollte genau so bedacht werden wie die Tatsache, dass Vollzugsbeamte einen wichtigen Job für den Erhalt unseres Gemeinwesens und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung leisten.
Olaf Schulze
Autor: osch

Kommentare
Hector_Landers
14.01.2021, 17.19 Uhr
ich hoffe doch nur....
.... dass sich die erwähnten beamten auch darüber im klaren sind, dass sie bei einem fehlverhalten (etwa unverhältnismäßigkeit) auch persönlich haftbar gemacht werden können.
jameda
14.01.2021, 18.06 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
AktenzeichenXY
14.01.2021, 19.21 Uhr
prompt, wie auf Bestellung: Getroffene Hunde bellen....
eben wie von Herrn Schulze im ersten- & letzten Absatz sehr schön beschrieben.
Berserkertom63
14.01.2021, 21.53 Uhr
Kontrolle
Darf ein Mitarbeiter des Ordnungsamt die Personalien abfragen? Nein darf er nicht, ebenso Zugbegleitungspersonal. Auch die Corona Experten, dürfen dies nicht, sie müssen die BRD Polizei anfordern. Bei Verstößen, einfach eigenwillig reagieren und ignorieren... Wer klein bei gibt zahlt als Dummer...
___________________________________________________
Anm. d. Red.: Wenn sich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Vollzugsbeamter ausweisen kann, dann darf er kontrollieren und sogar vollziehen. Daher der Begriff "Vollzugsbeamter". Lesen Sie bitte den Artikel noch einmal.
mussmalsagen
15.01.2021, 10.15 Uhr
, dass der Beitrag emotionslos aufklärt.
Mit dem Hintergrund der Auseinandersetzungen der NNZ mit "dem" Rathaus möchte ich mich zunächst für diesen unparteiischen Artikel bedanken. Leider gibt es auch hier wieder Leute, die was zu meckern haben. Normalerweise müsste man sich täglich bei allen Ordnungskräften bedanken, aber stattdessen man sich an die aufgestellten Regeln hält, wird lieber das verantwortliche Personal angezweifelt. Aus meinem persönlichen und dienstlichen Umfeld kann ich nur folgendes feststellen: Der Lockdown hat auch deshalb kaum Wirkung, weil sich eine zu große Gruppe überhaupt nicht daran hält. Es wird sich im Harz mit bis zu 30 Personen getroffen, in Glühweinmentalitär abgeklatscht, umarmt usw. , in Wohnungen bzw. Häusern regelmäßig getroffen, in einer mir bekannten Schule sitzen 18 Schüler und ein Lehrer 90 min in einem Raum...das ist kein Lockdown, das ist Ignoranz.
Ich möchte keine chinesischen Verhältnisse, aber ich würde mir wünschen, dass mehr kontrolliert wird. Ich wünsche den Mitarbeitern im Ordnungsamt, dass sie sich gut geschult den täglichen Anfeindungen stellen, damit sie psychisch keine Schäden behalten.
Hector_Landers
15.01.2021, 14.43 Uhr
so mancher...
... ist und bleibt gelernter ddr-bürger.
ducken, schlucken und verpetzen!

oder aber auch schlicht nix gelernt!
marco2020
15.01.2021, 14.43 Uhr
Stimmt nicht ganz
Das entspricht alles so nicht ganz der Wahrheit!
Ohne dringenden Tatverdacht muss nicht einfach jeder Ausweispapiere vorlegen oder darf einfach so durchsucht werden.Auch muss man nichtmal bei Kontrolle aus dem Auto steigen.Man sollte Gesetze uvm.mehr mal ganz genau durchlesen.Auch aufs eigene Grundstück darf Polizei etc.nicht einfach ohne dringenden Tatverdacht.Nichteinmal Beamtenbeleidigung gibz es in dem Sinne!Ein Beamter kann höchstens privat anzeigen.Aber Beamtenbeleidigung in dem Sinne gibt es ebenso nicht!
Polizeibeamte sind zudem genau genommen auch "nur" Angestellte.
Mal mit Grundgesetz,Strafrecht uvm.detailliert beschäftigen!!!
Und nicht einfach alles hinnehmen und glauben.
Erzählen und auslegen wie es einem Recht ist oder passt,kann ein jeder.
Man hat auch Rechte!
Man sollte diese nur kennen!

In dem Sinne.....
marco2020
15.01.2021, 15.32 Uhr
@mussmalsagen
Was dies zum Thema Corona angeht,pflichte ich Ihnen soweit bei!
Viele verstehen es nicht,je weniger man sich daran hält,destolänger wird sich alles hinziehen.
Auf der anderen Seite aber kann und vor allem darf man Menschen nicht einfach einsperren!
Zudem glaube ich sicher auch NICHT alles was uns in den Medien erzählt wird.
Man sollte sich mal über den Tellerrand hinaus schlau machen,sich informieren und sich damit beschäftigen!
Menschen lassen sich nicht einsperren,Kontaktbeschränkungen,Abstand und Maske sehe ich persönlich ein.
Aber Ausgangssperre am Tag das funktioniert nicht und verstößt gegen Gesetze und Rechte.Punkt!
Es widersprechen sich zuviele Umstände,dass es einem unmöglich macht alles zu glauben.
Und zum Impfen zwingen lasse ICH mich definitiv NICHT!
Wer mal intensiv schaut,was darin enthalten ist,zudem bin ich Allergiker usw.
Und was da passiert,dazu gibts genug Info's im Netz.
Natürlich muss aber was getan werden,ohne Frage.
Sonst gibt es bald keine mittel,-und kleinständischen Firmen mehr,die die Arbeitsplätze bringen.
Dann ist die Wirtschaft vollends kaputt und viele arbeitlos und pleite.
Jeder sollte für sich selbst entscheiden was er tut,aber bitte haltet Euch wenigstens an Maske,Abstand,nächtl.Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen.
Impfen entscheidet selbst und einsperren das geht einfach NICHT!

BLEIBT ALLE GESUND!
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