Fr, 14:31 Uhr
26.10.2001
JUH will lückenlose Aufklärung
Nordhausen (nnz). An den Haaren herbeigezogen, unhaltbar das waren die Attribute, mit denen die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) auf die Vorwürfe der anderen Mitglieder des Rettungsdienstzweckverbandes konterte (nnz berichtete). Heute nun versuchten Kreis- und Landesvorstand der JUH, das Geflecht der Vorwürfe zu entkräften.
Dem Beobachter der Szenerie fällt es langsam aber sicher schwer, das Hin und Her von Beschuldigungen, Argumenten und Gegenargumenten auseinander zu nehmen und transparent darzustellen. Von Anfang an habe der Kreisvorstand der JUH versucht, die vom DRK erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Die Bemühungen ließen sich durch viele Gespräche und Protokolle in den unterschiedlichsten Gremien nachweisen. Nur sei der Verband den Argumenten der JUH nicht gefolgt. Völlig unkorrekt sei ebenso die Behauptung, dass die Mitarbeiter der JUH in Nordhausen nicht informiert wären.
Zu den angeblichen illegalen Transporten an der Steuer vorbei, meinte der Chef des JUH-Landesvorstandes, Johannes-M. Schulz-Schottler, dass der behandelnde Arzt die Fahrt mit diesem Auto ausdrücklich beantragt. Eine Personenbeförderungsgenehmigung hätte nichts mit dem Auftrag des Zweckverbandes zu tun, so Schulz-Schottler. Und im Übrigen verwehre er sich gegen jegliche Behauptungen, dass die Buchhaltung der JUH nicht in Ordnung wäre. Hier müssten die Verkünder schon intime Kenntnisse der JUH-Buchhaltung haben. Alles andere wäre eine Verunglimpfung.
Besonders verwundert zeigte sich der Landesvorstand bezüglich der Behauptungen zu der zu entrichtenden Miete für den Hubschrauberhangar am Nordhäuser Südharz-Krankenhaus. Bis 1999 habe es seitens der JUH einen Mietvertrag mit dem Landkreis Nordhausen gegeben. Darin sei festgeschrieben, dass die JUH einen jährlichen Mietzins von rund 35.000 Mark zahlen solle. Dem kam der Kreisverband auch nach, ebenso wie der neuen Summe von 205.000 Mark, die ab 2000 gezahlt werden sollte. Noch im März 2001 hätte sich der zuständige Amtsleiter für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt über diese neue hohe Miete gewundert, so Schulz-Schottler. Wenn die JUH so wenig gezahlt habe, warum seien dann keine Nachforderungen seitens des Landkreises und später seitens des Zweckverbandes erfolgt? Auch in den Verbandsbilanzen der Jahre 1999 und 2000 ließen sich derartige Forderungen nicht finden. Einem Zivilprozeß sieht der JUH-Landesvorstand daher sehr gelassen entgegen.
Besonders hart werden die Vorwürfe der JUH hinsichtlich der Verwendung von erwirtschafteten Überschüssen im Rettungsdienstzweckverband. So sollen 300.000 Mark vom Rettungsdienstzweckverband auf das Konto des Christlichen Schulzentrums geflossen sein. Hier hätten die Johanniter doch schon gern gewusst, ob das mit dem Verbandszweck in Einklang zu bringen sei. Diese und weitere Fragen wurden Landrat Joachim Claus (CDU) mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Eine Antwort soll Claus bis heute schuldig geblieben sein, mit dem Verweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Eventuell werden die JUH ihr zustehende Mittel gerichtlich zurückfordern.
Die Johanniter wollen sich nicht so einfach aus dem Rettungsdienst rauskicken lassen. Einige der erhobenen Vorwürfe gegen die JUH würden sich, sofern sie überhaupt zutreffen, nur auf die Zeit bis Ende 1999, auf die Arbeit des damaligen Vorstandes Stefan Nüßle beziehen. Noch immer setzen die Johanniter in Nordhausen und Erfurt auf eine lückenlose Aufklärung und vertrauen auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Prüfung seitens des Landesverwaltungsamtes. Parallel zu diesem Vertrauen wurde jedoch Klage gegen die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages eingereicht und es wird geprüft, ob sich aus den bisherigen Entwicklungen Schadensersatzansprüche, zum Beispiel gegen Stefan Nüßle und andere ableiten lassen.
Autor: nnzDem Beobachter der Szenerie fällt es langsam aber sicher schwer, das Hin und Her von Beschuldigungen, Argumenten und Gegenargumenten auseinander zu nehmen und transparent darzustellen. Von Anfang an habe der Kreisvorstand der JUH versucht, die vom DRK erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Die Bemühungen ließen sich durch viele Gespräche und Protokolle in den unterschiedlichsten Gremien nachweisen. Nur sei der Verband den Argumenten der JUH nicht gefolgt. Völlig unkorrekt sei ebenso die Behauptung, dass die Mitarbeiter der JUH in Nordhausen nicht informiert wären.
Zu den angeblichen illegalen Transporten an der Steuer vorbei, meinte der Chef des JUH-Landesvorstandes, Johannes-M. Schulz-Schottler, dass der behandelnde Arzt die Fahrt mit diesem Auto ausdrücklich beantragt. Eine Personenbeförderungsgenehmigung hätte nichts mit dem Auftrag des Zweckverbandes zu tun, so Schulz-Schottler. Und im Übrigen verwehre er sich gegen jegliche Behauptungen, dass die Buchhaltung der JUH nicht in Ordnung wäre. Hier müssten die Verkünder schon intime Kenntnisse der JUH-Buchhaltung haben. Alles andere wäre eine Verunglimpfung.
Besonders verwundert zeigte sich der Landesvorstand bezüglich der Behauptungen zu der zu entrichtenden Miete für den Hubschrauberhangar am Nordhäuser Südharz-Krankenhaus. Bis 1999 habe es seitens der JUH einen Mietvertrag mit dem Landkreis Nordhausen gegeben. Darin sei festgeschrieben, dass die JUH einen jährlichen Mietzins von rund 35.000 Mark zahlen solle. Dem kam der Kreisverband auch nach, ebenso wie der neuen Summe von 205.000 Mark, die ab 2000 gezahlt werden sollte. Noch im März 2001 hätte sich der zuständige Amtsleiter für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt über diese neue hohe Miete gewundert, so Schulz-Schottler. Wenn die JUH so wenig gezahlt habe, warum seien dann keine Nachforderungen seitens des Landkreises und später seitens des Zweckverbandes erfolgt? Auch in den Verbandsbilanzen der Jahre 1999 und 2000 ließen sich derartige Forderungen nicht finden. Einem Zivilprozeß sieht der JUH-Landesvorstand daher sehr gelassen entgegen.
Besonders hart werden die Vorwürfe der JUH hinsichtlich der Verwendung von erwirtschafteten Überschüssen im Rettungsdienstzweckverband. So sollen 300.000 Mark vom Rettungsdienstzweckverband auf das Konto des Christlichen Schulzentrums geflossen sein. Hier hätten die Johanniter doch schon gern gewusst, ob das mit dem Verbandszweck in Einklang zu bringen sei. Diese und weitere Fragen wurden Landrat Joachim Claus (CDU) mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Eine Antwort soll Claus bis heute schuldig geblieben sein, mit dem Verweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Eventuell werden die JUH ihr zustehende Mittel gerichtlich zurückfordern.
Die Johanniter wollen sich nicht so einfach aus dem Rettungsdienst rauskicken lassen. Einige der erhobenen Vorwürfe gegen die JUH würden sich, sofern sie überhaupt zutreffen, nur auf die Zeit bis Ende 1999, auf die Arbeit des damaligen Vorstandes Stefan Nüßle beziehen. Noch immer setzen die Johanniter in Nordhausen und Erfurt auf eine lückenlose Aufklärung und vertrauen auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Prüfung seitens des Landesverwaltungsamtes. Parallel zu diesem Vertrauen wurde jedoch Klage gegen die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages eingereicht und es wird geprüft, ob sich aus den bisherigen Entwicklungen Schadensersatzansprüche, zum Beispiel gegen Stefan Nüßle und andere ableiten lassen.

