Fr, 13:50 Uhr
26.10.2001
nnz-Forum: Fürs Atmen bezahlen?
Nordhausen (nnz). Mit der nun erhobenen Niederschlagsgebühr befasst sich im nnz-Forum Thomas Böcke. Muß man nun auch künftig vielleicht fürs Atmen bezahlen, fragt er ironisch.
Danke an die Nordhäuser Politiker, daß sie uns noch Gnadenfrist für die Erhebung der Niederschlagsgebühr gelassen hatten. So und mit Unwohlsein bei der Abstimmung zeigt man Bürgernähe und Problembewußtsein. Bürger ist hier nicht aus der Luft, besser aus den Wolken gegriffen, da nicht nur die Besitzer von Eigenheimen sondern ja wohl auch Mieter zahlen müssen. Na das wird Freude bei der Abrechnung der Nebenkosten geben. Auch Unternehmen wird diese Gebühr treffen. Paßt doch sehr gut zu den geplanten Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und wird die hervorragenden Rahmenbedingungen weiter optimieren.
Nun dürfen also alle in kurzer Frist an ihren Grundstücken Maß nehmen. Fehlinterpretationen sind vorprogrammiert. Zählt die Gartenmauer mit dazu? Ist mein Pflaster Ökopflaster? Macht nichts, im Fall des Falles kann man ja Bauunterlagen beibringen. Wird nur schwierig bei alten Häusern. Und ob der Aufwand das Ergebnis rechtfertigt ist zu bezeifeln? Für 80 Quadratmeter versiegelte Fläche kommt man inkl. Grundgebühr auf insgesamt immerhin DM 74,- (lt. Nnz vom 25.10.2001). Ein Schnäppchen, weniger als eine Ordnungswidrigkeit!
Wie ist das eigentlich mit öffentlichen Flächen, zum Beispiel Straßen, Plätze (Bahnhofsplatz!), Gebäuden in öffentlicher Hand (Schulen) und befestigten Wegen in Parkanlagen? Müssen dafür auch Niederschlagsgebühren entrichtet werden? Wer zahlt diese? Wird die Gebühr jedes Jahr auf Basis der tatsächlichen Niederschläge berechnet? Sollte eigentlich so sein. Wie ist das mit Schnee? Man könnte trotzdem froh sein. Immerhin gibt es noch keine Gebühren fürs Atmen oder das Überqueren von Straßen. Auch aktuell auf Straßen herabfallende Blätter werden noch nicht erfasst, obwohl bei zunehmender Menge die Straßenreinigung ja mehr zu tun hat. Danke!
Thomas Böcke, Nordhausen
Autor: nnzDanke an die Nordhäuser Politiker, daß sie uns noch Gnadenfrist für die Erhebung der Niederschlagsgebühr gelassen hatten. So und mit Unwohlsein bei der Abstimmung zeigt man Bürgernähe und Problembewußtsein. Bürger ist hier nicht aus der Luft, besser aus den Wolken gegriffen, da nicht nur die Besitzer von Eigenheimen sondern ja wohl auch Mieter zahlen müssen. Na das wird Freude bei der Abrechnung der Nebenkosten geben. Auch Unternehmen wird diese Gebühr treffen. Paßt doch sehr gut zu den geplanten Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und wird die hervorragenden Rahmenbedingungen weiter optimieren.
Nun dürfen also alle in kurzer Frist an ihren Grundstücken Maß nehmen. Fehlinterpretationen sind vorprogrammiert. Zählt die Gartenmauer mit dazu? Ist mein Pflaster Ökopflaster? Macht nichts, im Fall des Falles kann man ja Bauunterlagen beibringen. Wird nur schwierig bei alten Häusern. Und ob der Aufwand das Ergebnis rechtfertigt ist zu bezeifeln? Für 80 Quadratmeter versiegelte Fläche kommt man inkl. Grundgebühr auf insgesamt immerhin DM 74,- (lt. Nnz vom 25.10.2001). Ein Schnäppchen, weniger als eine Ordnungswidrigkeit!
Wie ist das eigentlich mit öffentlichen Flächen, zum Beispiel Straßen, Plätze (Bahnhofsplatz!), Gebäuden in öffentlicher Hand (Schulen) und befestigten Wegen in Parkanlagen? Müssen dafür auch Niederschlagsgebühren entrichtet werden? Wer zahlt diese? Wird die Gebühr jedes Jahr auf Basis der tatsächlichen Niederschläge berechnet? Sollte eigentlich so sein. Wie ist das mit Schnee? Man könnte trotzdem froh sein. Immerhin gibt es noch keine Gebühren fürs Atmen oder das Überqueren von Straßen. Auch aktuell auf Straßen herabfallende Blätter werden noch nicht erfasst, obwohl bei zunehmender Menge die Straßenreinigung ja mehr zu tun hat. Danke!
Thomas Böcke, Nordhausen
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht zwingend mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
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Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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