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Fr, 16:45 Uhr
08.01.2021
NABU Thüringen übt Kritik an Änderung des Jagdgesetzes

Geschütze Tierarten aus dem Jagdrecht nehmen

In einer Stellungnahme kritisiert der NABU Thüringen die bevorstehende Änderung der Thüringer Jagdgesetz Ausführungsverordnung. In dem vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgelegten Entwurf, werden in der Streckenliste geschützte Tierarten wie zum Beispiel Krickente, Rebhuhn und Mauswiesel aufgeführt...

Das Rebhuhn steht auch auf der kritisierten Liste (Foto: Erhard Nerger) Das Rebhuhn steht auch auf der kritisierten Liste (Foto: Erhard Nerger)


Die Streckenliste beinhaltet neben erlegtem Wild auch Fallwild, dh. jenes Wild, das nicht durch Jägerhand erlegt wurde, sondern durch verschiedene Ursachen wie Krankheit, Autounfall etc. ums Leben gekommen sind. Geschützte Tierarten im Jagdrecht werden von Jägern besonders gepflegt und unterstützt, was im Jagdrecht auch so vorgeschrieben ist.

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„Es macht keinen Sinn, dass geschützte und gefährdete Tierarten im Jagdrecht stehen, gerade wenn sie ganzjährigen Schutz genießen“, erklärt Dirk Hofmann, stellvertretender Vorsitzender des NABU Thüringen. „Nehmen wir zum Beispiel das Mauswiesel. Es gibt keinen Grund, warum diese Art überhaupt gejagt werden sollte. Vielmehr sollten wir uns die Frage stellen, wie die Jagd ökologischer gestaltet und ethisch Verantwortungsvoll betrieben werden kann.“

Für den NABU Thüringen hat die in Deutschland ausgeübte Jagd durchaus ihre gesellschaftliche Relevanz. „Dies wird insbesondere deutlich, wenn es um die nachhaltige Nutzung von Wildfleisch geht oder um die Herausforderungen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie bei der Mitwirkung am Waldumbau hin zu klimabeständigen Wäldern“, so Dirk Hofmann. „Damit die Jagd ökologischer und damit auch wirklich zukunftsfähig wird, müssen die Tierarten, die in ihren Beständen gefährdet sind und durch die nationale und europäische Naturschutzgesetzgebung geschützt, aus dem Jagdgesetz verschwinden. Aus unserer Sicht ist es jetzt noch notwendig die Thüringer Jagdzeitenverordnung anzupassen und die Liste der jagdbaren Tierarten dementsprechend zu kürzen.“
Autor: red

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