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Mi, 17:16 Uhr
16.12.2020
Das fragt ein Leser im nnz-Forum:

Wer reinigt die Straße?

Aus aktuellem Anlass sei eine Frage erlaubt. Wer kümmert sich um die Einhaltung geltenden Rechts in Bezug auf das Straßengesetz (überhaupt noch)? Da heißt es u.a. im § 42 Beseitigung von Verunreinigungen und Gegenständen...

Verdreckte Straße in Sophienhof (Foto: W.Jörgens) Verdreckte Straße in Sophienhof (Foto: W.Jörgens)


"1 Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen."

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Macht der Verursacher dies nicht, weiter unter 2 des §42,..., "so kann die Straßenbaubehörde, in den Ortsdurchfahrten die Gemeinde, die Gegenstände auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen oder beseitigen lassen." Soweit der Gesetzestext. Da sich die Verunreinigungen der letzten Wochen!! bei den aufgeweichten Transportwegen und dem erforderlichen Holzabtransport aus unseren Wäldern nicht vermeiden lässt, scheint es jedoch angebracht auf den § 42 zu verweisen. Da kam in Sophienhof die für die Gemeinde Harztor vertraglich gebundene Straßenkehrmaschine des Landkreises zum Einsatz. Die Anlieger an an den betroffenen Straßenzügen hats gefreut. Auch die wenige Stunden und Tage nach der Straßenreinigung erneut aufgetretenen, nicht vermeidbaren Verunreinigung, primär durch Holztransporte, hat man "ertragen und hingenommen". Aber jetzt, wenige Zeit vor den Festtagen, die diesmal sowieso völlig anders ablaufen werden, sollte die "Sophienhof" -Straße gem. § 42 Straßengesetz gesäubert werden. Die Zuständigkeiten sind geregelt.
Wolfgang Jörgens
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Alex Gösel
17.12.2020, 02:41 Uhr
Wie wäre es...
wenn Sie, werter Herr Jörgens, selber den Besen in die Hand nehmen anstatt hier einen ellenlangen Text zu schreiben? Andererseits kann ich Ihren Ärger schon verstehen, aber da würde vielleicht erstmal ein Schreiben an die Gemeinde helfen, oder?
Wie Bitte
17.12.2020, 08:48 Uhr
'Den Besen selbst in die Hand nehmen' -
- ist zu viel verlangt, warum sollte das irgend jemand tun.
Richtig ist allerdings, dass derselbe Text eigentlich an die Gemeinde gerichtet gehört. Reagiert diese nicht innerhalb einer angemessenen Zeit darauf, kann man sich noch immer an die Öffentlichkeit wenden.
Diesen zweiten Schritt vor dem ersten zu tun hat einen unangenehmen Beigeschmack von "Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiß was!"
Wolfi65
17.12.2020, 10:23 Uhr
So was gibt es auch nur im Osten
Ich habe mir 13 Jahre lang die Lebensweise im Westen antun "dürfen".
Da ist so eine Straße nicht lange in diesem Zustand.
Da kommt in kürzester Zeit ein Reinigungsdienst und der Verursacher bekommt die Rechnung.
Oder will etwa die Holzfirma behaupten, dass der Dreck auf der Straße von den Besuchern des Br....Hirsches und oder der Zi......alm kommt?
Aber vielleicht waren es ja die Bewohner von Sophienhof selbst?
Ja der Weihnachtsmann kommt ja auch durch den Kamin ohne sich dreckig zu machen.
harzwj
17.12.2020, 10:54 Uhr
Liebe Kommentatoren**innen,...
"Heimhistoriker" und "Wie Bitte", Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass ich, bevor ich den Weg der "Öffentlichkeit" gewählt habe, zuständige Behörden über die "Zustände" auf der KI zwischen B81 und B4, auch mit Foto informiert habe. Und noch eins, die Sophienhofer nehmen regelmäßig den Besen in die Hand, dazu zähle auch ich, um ihren "Flecken" sauber zu halten. Doch, was zuviel ist, ist zuviel.
Ich hoffe, dass vor dem Fest noch was passiert.
Nun, Ihnen allen frohe Festtage und einen guten Rutsch in 2021 und bleiben Sie alle gesund.
Wolfgang Jörgens
Wolfi65
17.12.2020, 11:13 Uhr
Vielleicht kommt ja zum Fest Schnee da oben?
Dann ist wenigstens alles weiss.
Ansonsten hilft vielleicht auch Starkregen.
Die Bessere Lösung wäre aber ein Reinigungsdienst.
Den muss dann wohl erst einmal Ilfeld bezahlen, wenn der Verursacher nicht will.
Wenn die Straße 10 mal am Tag verdreckt wird dann muss 10 mal gereinigt und bezahlt werden.
Ganz einfach.
Ansonsten muss mal überlegt werden ob das fahrlässige Verschmutzen einer öffentlichen Straße keine Sachbeschädigung und Strassenverkehrsgefährdung darstellt.
Ich kann mir Vorstellen, dass der nächste Zweiradfahrer extrem unglücklich stürzen kann.
Paulinchen
17.12.2020, 15:05 Uhr
Es ist schlicht...
... eine große Sauerei! Für die Landwirtschaft werden Schilder aufgestellt, mit der Aufschrift FELDABFUHR und am Ende wird gewartet, bis der liebe Gott die Straße reinigt. Anders ist es auch in der Stadt Nordhausen nicht. Wie oft ist die Stolbergerstr. Bis zur Gumpe eine Schlammwueste? Wer Dreck macht, der hat ganz einfach die Pflicht, seinen Dreck auch zu beseitigen.
Im vergangenen Jahr, hab ich die Baustelle der Uniklinik in Göttingen gesehen. Dort fuhren die 4achsigen Kipper vor dem Befahren der öffentlichen Straße, durch eine große Wanne. Mit einer kleinen Kehrmaschine wurde die Ausfahrt nach 2 Fahrzeugen immer gereinigt und das, über mehrere Tage.
Der Herr Jörgens, hat völlig recht mit seiner Kritik. Die Straßen sind sehr oft in Baustellenbereichen eine Katastrophe. Wo bleibt hier die zuständige Behörde?? Hinter dem Schreibtisch, löst man derartige Probleme nicht. Aber jetzt haben wir ja Corona, wenn das mal keine Begründung für die Versäumnisse ist.
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