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Mi, 11:29 Uhr
10.08.2005

Weniger Bürokratie

Nordhausen (nnz). Nicht nur der normale Bürger, vor allem der agile Unternehmer ärgert sich seit Jahren über die Macht die Bürokratie. Die aber soll jetzt eingeschränkt werden. In Thüringen erst mal in Gaststätten. Wie das funktioniert, das hat die nnz erfahren.


Die Änderung des Gaststättengesetzes ist beschlossene Sache. Im Rahmen des Gesetzentwurfes "Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" brauchen in Zukunft nur noch Gastwirte und Restaurantbetreiber, die Alkohol ausschenken, eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.

Der Ausschank von alkoholfreien Getränken und der Verkauf von Speisen ist dagegen erlaubnisfrei. So entfällt das Konzessionserfordernis beispielsweise bei Metzgereien oder Bäckern, wenn sie neben Speisen nur alkoholfreie Getränke verkaufen. Auf das Bereitstellen von Sitzplätzen kommt es nicht mehr an. Ebenfalls erlaubnisfrei ist in Beherbergungsbetrieben nun die Ausgabe von Speisen und Getränken an Hausgäste. Bei Hotelrestaurants, die jedermann zugänglich sind, ist allerdings auch weiterhin eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Die Änderungen im Gaststättengesetz können auf der Homepage der Erfurter IHK Button Branchen - Gastronomie - ausgedruckt oder heruntergeladen werden.
Autor: nnz

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