Do, 17:39 Uhr
26.11.2020
Weltkriegslast
Hilfen werden verlängert
Der Hilfsfonds für die Beseitigung von Bombenaltlasten wird bis Ende 2023 verlängert. CDU-Abgeordneter Manfred Grund teilt dazu mit: "Dies ist ein Erfolg und eine Erleichterung für Städte wie Nordhausen, Oranienburg und Kassel"...
"Seit 2015 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Beseitigung von Weltkriegsmunition. Er übernimmt 50 Prozent der Kosten unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Land in gleicher Höhe seine Mittel beisteuert", informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete am Donnerstag. Die Fortführung des Hilfsfonds des Bundes über das Jahr 2021 hinaus war das Ziel.
"Im engen Kontakt mit meinen Kollegen im Haushaltsausschuss, Eckardt Rehberg und Dr. André Berghegger, konnte dieses Ziel umgesetzt, sprich im nächsten Bundeshaushalt verankert werden", sagte der CDU-Wahlkreisabgeordnete am Donnerstag. Der Bundeshaushaltsplan für 2021 soll nach den Worten von Manfred Grund vom 8. bis 11. Dezember im Bundestag abschließend beraten und abgestimmt werden.
In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Mittwoch wurde beschlossen, den Abrechnungszeitraum um nochmals zwei Jahre bis 2022 zu verlängern. Ursprünglich umfasste der Fonds 2015 bei Begründung 60 Millionen Euro. Bei geschätzten jährlichen Ausgaben in Höhe von rd. 10 Mio. Euro werden zum Jahresende 2020 etwa 34 Mio. Euro und zum Jahresende 2021 noch etwa 24 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Neben der Verlängerung um zwei Jahre sollen nach den Maßgaben der Bundeshaushaltsordnung die bis dahin nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel den Ländern für Erstattungszahlungen auch noch bis zum Jahr 2023 zur Verfügung stehen.
Abgeordneter Grund teilt mit: "Oberstes Ziel bleibt es, im Interesse aller Betroffenen die Geschwindigkeit der Kampfmittelsuche zu erhöhen. Die Finanzierung spielt immer eine große Rolle. Die Menschen interessieren sich nicht dafür, wer die Kosten trägt, sondern erwarten zurecht eine Lösung des Problems. Deshalb begrüße ich, dass der Bund seine Aufgaben erfolgreich fortführt."
Deshalb appelliert Manfred Grund an den Freistaat Thüringen, den betroffenen Kommunen - wie der mit Bombenaltlasten geplagten Stadt Nordhausen - noch enger zur Seite zu stehen und die Mittel bei Bedarf zügig abzurufen und mit eigenen Mitteln unbürokratisch aufzustocken.
Autor: psg"Seit 2015 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Beseitigung von Weltkriegsmunition. Er übernimmt 50 Prozent der Kosten unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Land in gleicher Höhe seine Mittel beisteuert", informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete am Donnerstag. Die Fortführung des Hilfsfonds des Bundes über das Jahr 2021 hinaus war das Ziel.
"Im engen Kontakt mit meinen Kollegen im Haushaltsausschuss, Eckardt Rehberg und Dr. André Berghegger, konnte dieses Ziel umgesetzt, sprich im nächsten Bundeshaushalt verankert werden", sagte der CDU-Wahlkreisabgeordnete am Donnerstag. Der Bundeshaushaltsplan für 2021 soll nach den Worten von Manfred Grund vom 8. bis 11. Dezember im Bundestag abschließend beraten und abgestimmt werden.
In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Mittwoch wurde beschlossen, den Abrechnungszeitraum um nochmals zwei Jahre bis 2022 zu verlängern. Ursprünglich umfasste der Fonds 2015 bei Begründung 60 Millionen Euro. Bei geschätzten jährlichen Ausgaben in Höhe von rd. 10 Mio. Euro werden zum Jahresende 2020 etwa 34 Mio. Euro und zum Jahresende 2021 noch etwa 24 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Neben der Verlängerung um zwei Jahre sollen nach den Maßgaben der Bundeshaushaltsordnung die bis dahin nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel den Ländern für Erstattungszahlungen auch noch bis zum Jahr 2023 zur Verfügung stehen.
Abgeordneter Grund teilt mit: "Oberstes Ziel bleibt es, im Interesse aller Betroffenen die Geschwindigkeit der Kampfmittelsuche zu erhöhen. Die Finanzierung spielt immer eine große Rolle. Die Menschen interessieren sich nicht dafür, wer die Kosten trägt, sondern erwarten zurecht eine Lösung des Problems. Deshalb begrüße ich, dass der Bund seine Aufgaben erfolgreich fortführt."
Deshalb appelliert Manfred Grund an den Freistaat Thüringen, den betroffenen Kommunen - wie der mit Bombenaltlasten geplagten Stadt Nordhausen - noch enger zur Seite zu stehen und die Mittel bei Bedarf zügig abzurufen und mit eigenen Mitteln unbürokratisch aufzustocken.
Kommentare
Wolfi65
26.11.2020, 19.02 Uhr
Das soll wo ein Treppenwitz sein?
Fördermittel für Kampfmittelberäumung bis 2023.
Und dann ist wo alles beräumt?
Von was träumen hier einige Nachts?
Dann können die Kommunen ab 2024 die Kosten für die Entschärfung und Beräumung der Kampfmittelaltlasten selbst bezahlen?
Es wird immer besser!
Und dann ist wo alles beräumt?
Von was träumen hier einige Nachts?
Dann können die Kommunen ab 2024 die Kosten für die Entschärfung und Beräumung der Kampfmittelaltlasten selbst bezahlen?
Es wird immer besser!
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geloescht.20240214
26.11.2020, 21.12 Uhr
Bombe. ...
...In einem Meter Tiefe. Eigentümerproblem. Gips in einem Meter Tiefe. Gehört dem Freistaat. Was hat Grund eigentlich erreicht?
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Manfred_Grund
04.12.2020, 09.38 Uhr
Es bleibt dabei: Länder sind zuständig
Das Zusammenwirken von Bund mit Ländern und / oder Kommunen ist nicht ganz einfach, deshalb gern zur Klarstellung: Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen darf der Bund nicht direkt mit den Kommunen agieren. Das Geld geht an die Länder, auch weil die Beseitigung von Kampfmitteln und Kampfmittelrückständen in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Gemäß Artikel 120 Absatz 1 GG erstattet der Bund den Ländern entsprechend einer bis 1965 geübten Staatspraxis bestimmte Kosten für die Entmunitionierung. Dabei wird zwischen Räummaßnahmen auf bundeseigenen und nicht bundeseigenen Liegenschaften unterschieden. Für nicht bundeseigene Liegenschaften wurde die Staatspraxis in Anlehnung an § 19 Absatz 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) vom 5. November 1957 entwickelt, nach der eine Erstattung erfolgt, soweit von den Kampfmitteln eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen ausgeht und es sich um (ehemals) reichseigene Kampfmittel handelt. Bei Räummaßnahmen auf bundeseigenen Liegenschaften erstattet der Bund die Zweckausgaben für die Beseitigung aller Kampfmittel ohne eine Differenzierung nach Herkunft der Munition.
Unabhängig davon hatte der Haushaltsausschuss 2015 beschlossen, dass der Bund den Ländern als einmalige und freiwillige Maßnahme vorübergehend bis zu 50 v. H. der ihnen tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften sowie von Weltkriegsmunition ungeklärter oder gemischter Herkunft erstattet. Die aus diesem Fonds bislang nicht abgerufenen Mittel stehen nun zwei Jahre länger zur Verfügung.
Thüringen hat seit der Bundestagswahl 2017 mehr als 1,7 Mio. Euro (von 8,5 Mio. Euro) erhalten.
Landesrecht - ob es die Verteilung der Lasten der Entsorgung von Munition oder im Bergrecht die Hoheit für Rohstoffe regelt - kann man schwerlich der Bundesregierung zur Last legen oder beim Bundestagsabgeordneten abladen.
Unabhängig davon hatte der Haushaltsausschuss 2015 beschlossen, dass der Bund den Ländern als einmalige und freiwillige Maßnahme vorübergehend bis zu 50 v. H. der ihnen tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften sowie von Weltkriegsmunition ungeklärter oder gemischter Herkunft erstattet. Die aus diesem Fonds bislang nicht abgerufenen Mittel stehen nun zwei Jahre länger zur Verfügung.
Thüringen hat seit der Bundestagswahl 2017 mehr als 1,7 Mio. Euro (von 8,5 Mio. Euro) erhalten.
Landesrecht - ob es die Verteilung der Lasten der Entsorgung von Munition oder im Bergrecht die Hoheit für Rohstoffe regelt - kann man schwerlich der Bundesregierung zur Last legen oder beim Bundestagsabgeordneten abladen.
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