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Fr, 12:54 Uhr
13.11.2020
Präsident Zeh kritisiert Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums

Familienverband will Wahlrecht ab Geburt

Zum16. Male hat die Bundesregierung, oder genauer gesagt das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht, kurz benannt: den 16. Kinder- und Jugendbericht.

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Darin geht es auf fast 600 Seiten immer wieder um das Verständnis demokratischer und politischer Bildung vor den Hintergründen aktueller gesellschaftlicher Entwicklung, aber ein Statement zur Reform des Wahlrechts und dem Wahlrecht ab Geburt zugunsten von Kindern und Jugendlichen fehlt darin. Das beklagt der Deutsche Familienverband, dessen Präsident der Nordhäuser CDU-Politiker Dr. Klaus Zeh ist.

„Die Autoren des 16. Kinder- und Jugendberichts sprechen über Wahlbeteiligung von Kindern, gehen aber auf wichtige Forderungen nicht ein. Das Wahlrecht ab Geburt, das von namhaften Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt wird und Gegenstand mehrerer Gesetzesanträge im Bundestag war, wird mal eben so zur Seite gelegt“, kritisiert Klaus Zeh.

Für einen über 600 Seiten starken Bericht sei das eine sehr schwache Leistung. Eine notwendige Auseinandersetzung mit der aktuellen juristischen Literatur zum Thema Wahlrecht ab Geburt werde erst gar nicht durchgeführt. „Das Wahlrecht ist unser wichtigstes demokratisches Grundrecht. Besonders ärgerlich ist, dass das Wahlrecht ab Geburt im Bericht in einen falschen Kontext gestellt wird“, sagt der Verbandspräsident.

„Mit dem Wahlrecht ab Geburt wird der Grundsatz, dass das Wahlrecht nicht abgetreten werden kann (‚Höchstpersönlichkeitsrecht‘), nicht aufgegeben. Das Wahlrecht gehört den Kindern. So lange diese nicht wahlmündig sind, sind die Eltern ihre natürlichen Stellvertreter. Das sieht unser Grundgesetz seit seiner Einführung vor“, so Zeh.

Die Bundesregierung stützt sich auf die Empfehlung des Kinder- und Jugendberichts und will über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beraten. Eine geplante Kommission für Reformen im Bundestagswahlrecht und Parlamentsrecht soll sich mit dieser Aufgabe befassen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

„Kinder und Jugendliche wollen wählen. Sie wollen sich beteiligen. Dürfen es aber nicht“, sagt Zeh. „Wenn das Wahlalter nur abgesenkt wird, bleiben immer noch 16 Jahrgänge – und damit Millionen von Stimmen von Kindern und Jugendlichen – unberücksichtigt. Nur ein Wahlrecht von Geburt an würde das ändern und die demokratische Bildung frühzeitig fördern.“
Autor: red

Kommentare
Eckenblitz
13.11.2020, 13.31 Uhr
Ja Herr Zeh
Säuglinge und Kinder brauchen unbedingtes Wahlrecht. Diese Personengruppe kann man sehr leicht beeinflussen (verblöden). Das zeigt der Bildungsstand am besten. Aber die Politik und ihre Handlanger brauchen DUMME Wähler, sonst könnte es geschehen, dass sie ihre Macht verlieren.Bei der ARD unterstellt man den Deutschen vornweg Frau Merkel, dass wir unter Neurose leiden. Das passt zu den vielen Irr- und Wirrungen im politischen Lager.
Feuerzeug
13.11.2020, 13.33 Uhr
Stimmengewinnug
Um so jünger, um so mehr Menschen überzeugen
Örzi
13.11.2020, 14.01 Uhr
Was wieder für ein Unsinn!
Das Ehepaar mit 5 Kindern hat also 7 Stimmen, das kinderlose nur 2. Schon reicht es eine Erhöhung des Kindergeldes zu versprechen um die Wahl zu gewinnen. Die Linke wird es freuen und die FDP kann den Laden zu machen.

Aber wenn es ein Wahlrecht ab Geburt geben soll, dann aber bitte auch das Wahlrecht über den Tod hinaus. Für die Hinterbliebenen. Jeweils eine Stimme für Kinder, Enkel Neffen, Urgroßnichten und wer sich sonst als solcher fühlt.
Beschränkt auf die Anzahl der Jahre, die äquivalent zum Zeitraum von Geburt bis Wahlmündigkeit sind.
Psychoanalytiker
13.11.2020, 14.03 Uhr
Alle Macht den Kindern und Jugendlichen ...
In der vergangenen Woche musste ich mal in einem anderen Bundesland eine Arztpraxis aufsuchen. Im Wartebereich saßen zwei junge Frauen mit einem etwa 2-3jährigen kleinen Jungen. Die Frauen unterhielten, sich, sprachen untereinander mal "arabisch" (?), mal deutsch. Mit dem kleinen Jungen sprachen sie ausnahmslos "ausländisch" und gaben ihm dabei ein Spielzeug. An all'dem will ich ja noch nichts aussetzen. Das "Spielzeug" war aber ein relativ großer Dolch (aus Plaste), mit dem dieses Kleinkind immer und immer wieder auf eine der Frauen unwiedersprochen "einstach". Da kamen mir so Ideen in den Kopf, die ihren Ursprung in Frankreich oder Dresden hatten.
Und beim lesen dieses Artikels stelle mir nun gerade vor, dass die Mutter für dieses dolchschwingende Kleinkind wählen dürfte ...

Genau so bin ich gegen ein Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren!!! Ich bin dagegen, weil ein solcher Jugendlicher bei einer Straftat juristisch nicht so hart bestraft wird, wie ein Erwachsener, aber als Wähler volles Stimmrecht erhalten soll. Wer das Wahlrecht haben möchte oder haben soll, muss dann aber auch mit der vollen Kraft des Gesetzes zur Verantwortung gezogen werden, aber das wird nicht mit "angesprochen" ...
geloescht.20250302
13.11.2020, 14.07 Uhr
PETA und VIER PFOTEN sagen dazu...
...vergesst mal nicht das Wahlrecht für Tiere!

Deshalb auch wasserfeste Stimmzettel für Aquariumbewohner und Stempelkissen für den Pfotenabdruck...

Sorry für Ironie...Aber man kann bei der Beurteilung Kind/Jugendlicher/Erwachsener Rechte nicht von Pflichten abkoppeln und dann darf man den Begriff "Mündigkeit" nicht vergessen.

Und wer führt dann den Stift für das Kind, das den Wahlzettel nicht lesen kann? Die Eltern, Oma/Opa oder die gute Tante im Wahllokal oder vom Jugendamt beim Hausbesuch?

Oder läuft das schon wieder auf fliegende Wahlurnen oder eine Bevorzugung der Briefwahl hinaus?
geloescht 20210614
13.11.2020, 14.12 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB.
Paulinchen
13.11.2020, 15.41 Uhr
Da mein Urenkel...
...noch nicht laufen geschweige schreiben und oder logisch denken kann, hier meine Frage Herr Dr. Zeh: "Genügt vielleicht ein Abdruck von der gefüllten Pampers?" Zumindest sollte es für einen DNA Test reichen.

Auf was für Gedanken die Politiker kommen, wenn die Wahlergebnisse nicht den Vorstellungen entsprechen?
geloescht.20220103
13.11.2020, 15.53 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Günther Hetzer
13.11.2020, 16.07 Uhr
@Örzi
"...Aber wenn es ein Wahlrecht ab Geburt geben soll, dann aber bitte auch das Wahlrecht über den Tod hinaus. Für die Hinterbliebenen..."

Diese Idee scheint zu funktionieren, zumindest wenn man sich die Berichterstattung (international) zu den US-Wahlen anschaut.
geloescht 20210614
13.11.2020, 16.14 Uhr
zum Glück kann ja ein Wahlrecht nur demokratisch
geändert werden und "meiner Meinung nach solche Auswüchse" werden sicherlich einigen normalen Politikern aufstossen.
Ich hoffe ,dass dieser Beitrag nicht unter die AGB oder unter das Motto " welches Brot man ....... dessen Lied man singt" fällt.
Ich war doch sehr verwundert,dass ein freigeschalteter Beitrag deaktiviert wird.
Meinungsfreiheit beinhalten auch weniger wertvolle oder pol. nicht anspruchsvolle Meinungen lt. Verfassungsbericht.Bitte nachzulesen.
geloescht.20241017
13.11.2020, 16.23 Uhr
An Örzi
Super kann ich dazu nur sagen.
An alle die der gleichen Meinung sind, macht weiter eure Ohren und Augen auf.

Schönes Wochenende
Real Human
13.11.2020, 16.31 Uhr
Erst die demokratische Bildung, danach das Wahlrecht!
Testfrage:
Mit welcher Stimme üben Sie größeren Einfluss auf die Politik aus?
a) mit ihrer Erststimme?
b) mit ihrer Zweitstimme?

Stellen Sie mal eine solche Frage einer/einem 90jährigen, mit beginnender Altersdemenz! (Übrigens führt gerade die CDU vor Wahlen in Altenheimen oft eine ganz spezielle Wählerbeeinflussung durch.) Einem 9 jährigen Kind kann man natürlich die gleiche Frage stellen. Manches von ihnen, deren Eltern sich am Esstisch über politische Themen unterhalten, wird diese Frage vielleicht eher beantworten können als „Tante Liesbeth“ aus dem Pflegeheim.

Eines sollte einem akademisch gebildeten Politiker mindestens bewusst sein: Demokratien sind immer anfällig für Demagogie. Schon viele Nationen und Völker sind von Demagogen ins Unglück verführt worden.

Ein Stellvertreterwahlrecht würde vor allem völkischen und religiösen Parteien nützen. Sie würden zu einem demografischen Wettbewerb aufrufen.

Etwa:
„Zeugt möglichst viele Muslime, damit wir in Europa möglichst viele Staaten schaffen können, in denen der rechte Glaube gelehrt wird!“

oder

„Deutsche zeugt möglichst viele Deutsche, damit wir nicht in 50 Jahren in einem Kalifat leben müssen!“

In Palästina bzw. in Israel gibt es schon einen ähnlichen demografischen Wettbewerb zwischen ultraorthodoxen Juden und Palästinensern.

Sollte es hochentwickelte außerirdische Zivilisationen geben, die das Geschehen beobachten können, würden sich ihre Vertreter wohl an den Kopf oder sonst wohin greifen, je nachdem womit sie denken.

Oder, es hat wohl bisher keine Zivilisation länger als 10.000 Jahre existiert. (Eine mögliche Auflösung des Fermi-Paradoxons!)

Habe gerade Eilmeldung vom RND erhalten: „Franziska Giffey verzichtet auf ihren Doktortitel“
Nein, ein Doktortitel besagt oft nicht genug!

Ach ja, ich fordere hiermit das Stellvertreterwahlrecht für meine zahlreichen Malawibarsche und gründe eine Malawibarschpartei! Alles andere wäre „Speziesismus“!
Psychoanalytiker
13.11.2020, 16.47 Uhr
Ne' Örzi ...
... 100.000 Ehepaare mit jeweils 9 Kleinstkindern hätten 1.100.000 Stimmen. Und dann stellen Sie sich vor, die (durchaus schnell gründbare) MPD (Migrationspartei Deutschlands) tritt nächstes Jahr zur Bundestagswahl an ...
geloescht.20250302
13.11.2020, 17.10 Uhr
Bevor mir das Tierwahlrecht einfiel...
...wollte ich mich auch postum von meiner Witwe vertreten lassen. Aber das haben ja andere zukünftige Hinterbliebene oder Dahingeschiedene lustigerweise kommentiert.

@Günther Hetzer Ich dachte auch erst, dass der Verdacht über tote Wahlberechtigte für Biden vom "Postillon" lanciert worden wäre.

Aber das scheinen (tod)ernste Vorwürfe zu sein. In irgendeinem US-Kaff ist neulich auch ein Toter zum Bürgermeister gewählt worden. Kein Witz und nachzulesen.

Anders ist nicht zu erklären, dass die Vorwürfe über Karteileichen im wörtlichsten Sinne bei den deutschen Biden-Groupies in Politik und Medien weder erwähnt noch lächerlich gemacht wird.

Und Wahlrecht für Kinder...Vielleicht schon für das Ungeborene und dann ab welcher Woche?
A-H-S
13.11.2020, 17.38 Uhr
Die Gesetzeslage
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt

Bundeswahlgesetz
§ 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.


Wer Teile davon nicht versteht, darf sich gerne melden. Ich erkläre es auch ausführlicher... Es ist irre, solche Normen dem Zeitgeist unterwerfen zu wollen.
Kama99
13.11.2020, 18.20 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Im Nu
13.11.2020, 19.21 Uhr
Die Ideen...
...der Politiker machen mir zunehmend Angst...wo bleibt nur der gesunde Menschenverstand? Den wünsche ich mir zurück!
Frank Tabatt
13.11.2020, 20.35 Uhr
Wahlrecht für Kinder ?
Halte ich für nicht zielführend , weil man als abschreckendes Beispiel FFF vor Augen hat , wie Jugendliche durch bestimmte Interessengruppen beeinflusst werden können. Genau so würde es beim Wahlrecht laufen , irgendwelche Rattenfänger tauchen in den Schulen auf und setzen den Kids irgendwelche Phantastereien ins Ohr.
Bei FFF habe ich bis heute nichts gehört wie die Demonstrationsteilnehmer selber zum Klimaschutz beitragen wollen.
Das das Gesetz das 18 Lebensjahr ( mit Ausnahme verschiedener Kommunalwahlen ab 16 ) als Wahlalter vorsieht hat mit Sicherheit auch etwas mit Lebenserfahrung zu tuen . Lasst es so wie es ist!
Psychoanalytiker
14.11.2020, 09.49 Uhr
Nein, lasst es nicht, wie es ist ...
... ich finde es "unmöglich", dass das Wahl-Alter (z.B. bei Landtagswahlen) unter 18 Jahren liegt oder liegen soll! Ich schrieb es bereits zuvor: Vor Gericht, in Strafverfahren, gelten "unter 18jährige" (teilweise sogar 20jährige) als noch nicht "reif" genug und erhalten durch das Jugendstrafrecht mildere Strafen (z.B. bei Mord maximal 10 Jahre statt "Lebenslänglich"). Bestimmte Messerjoungleure werden getätschelt, weil sie ja noch Jugendliche sind. Auch dürfen sie noch nicht einmal in bestimmte Geschäfte (Nachtbars, Sex-Shops) oder bestimmte Filme oder Fernsehsendungen sehen, weil man dazu mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben muss. Aber wenn es um Wählerstimmen geht, gelten sie als so "reif", dass sie das volle Wahlrecht wahrnehmen sollen !?

Verlogene Welt ...
Eckenblitz
14.11.2020, 12.40 Uhr
Psychoanalytiker
Sie haben Recht, denn gewählt dürfen sie ja auch nicht. Also dienen sie nur als dummes Wahlvieh.
free Gigi
14.11.2020, 13.05 Uhr
Wer?
bzw welche Partei(en) hätten denn den größten Nutzen von neuen unverbrauchten und motivierten Wählern...?

Und dann auch noch Freitags frei... wie cooool ist das denn???
Trüffelschokolade
14.11.2020, 16.05 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
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