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Mi, 08:01 Uhr
21.10.2020
Die Landestierärztekammer Thüringen teilt mit:

Neuerungen beim tierärztlichen Notfalldienst

Die Landestierärztekammer baut seit Herbst 2019 eine zentrale Plattform zur Selbstorganisation der Notfalldienste auf. Sukzessive werden die bestehenden Notdienste in die neue Organisationsstruktur überführt, die eine Vermittlung des tierärztlichen Notfalldienstes über eine thüringenweit einheitliche zentrale Notrufnummer beinhaltet...

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Dieses Projekt ist bundesweit einzigartig und wird vom Freistaat Thüringen mit 50.000 Euro pro Jahr unterstützt. Mit den geplanten Maßnahmen kann eine einfache und schnelle Erreichbarkeit des Notdienstes für die Tierbesitzer ermöglicht werden.

Die Vermittlung des Notfalldienstes der Thüringer Tierärzte wird künftig von der Landesvermittlungszentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) übernommen. In einem erfolgreichen Pilotprojekt konnte die neue Notdienststruktur in den Regionen Erfurt, Gotha und Unstrut-Hainich-Kreis ausgiebig getestet werden. Rund 3.500 tierärztliche Hilfeersuchen wurden dabei erfolgreich betreut. „Unser Pilotprojekt hat die Vorteile eines zentral vermittelten tierärztlichen Notfalldienstes noch einmal klar belegt. Auch der Bedarf ist da. Die Daten aus dem Pilotprojekt lassen uns mit mindestens 23.000 Hilfeersuchen pro Jahr in Thüringen rechnen“, sagte Kammerpräsident Dr. Lothar Hoffmann. Jetzt sollen schrittweise alle Regionen aufgeschaltet werden.

Ab dieser Woche übernimmt die Landesvermittlungszentrale u.a. auch die Vermittlung tierärztlicher Hilfeersuchen in der Region Nordhausen/Sondershausen.

Der tierärztliche Notfalldienst Thüringen ist über die folgende zentrale Notrufnummer erreichbar: 0361 644 788 08

Notdienstzeiten tierärztlicher Notfalldienst:
Werktage Mo – Fr
18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag
Wochenende
Fr 18.00 - Mo 08.00 Uhr
Feiertage
08.00 - 08.00 Uhr am Folgetag

Achtung: Im Notfalldienst werden höhere Gebühren fällig
Notfalldienstzeiten liegen außerhalb regulärer Arbeitszeiten (Nachtzeit, Wochenenden, Sonn- und Feiertage). Die besondere Belastung durch die Dienste spiegelt sich in deutlich höheren Gebühren wieder, die von den notfalldiensthabenden Tierärzten nach Gebührenordnung (GOT) veranschlagt werden müssen. Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine Notdienstpauschale in Höhe von 50,00 € (zzgl. MwSt) sowie mindestens den 2-fachen, höchstens den 4-fachen GOT-Satz, während des Notdienstes zu berechnen.
Autor: red

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