Di, 12:21 Uhr
20.10.2020
Polizeibericht
Exhibitionist wurde geschnappt
Gestern Nachmittag kurz nach 16 Uhr, manipulierte ein Mann vor den Augen mehrerer Kinder und Jugendlicher in der Bahnhofstraße an seinem Geschlechtsteil. Zeugen informierten daraufhin die Polizei...
Die hinzugerufenen Beamten konnten den 45-jährigen Mann aus Syrien stellen und vorläufig festnehmen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Inzwischen befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß.
Möglicherweise kommt er auch als Täter für ähnliche Taten, die sich im Oktober in Nordhausen ereignet haben, in Betracht. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Autor: redDie hinzugerufenen Beamten konnten den 45-jährigen Mann aus Syrien stellen und vorläufig festnehmen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Inzwischen befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß.
Möglicherweise kommt er auch als Täter für ähnliche Taten, die sich im Oktober in Nordhausen ereignet haben, in Betracht. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Kommentare
Piet
20.10.2020, 13.03 Uhr
Möglicherweise
Ich lach mich kaputt. Immer weiter so schimpfen und freilassen. Über Deutschland lacht die ganz Europa. Viele Kommunen sind bereit noch mehr aufzunehmen. KRANK. Die Umfrage bei Nnz hat ganz klar gezeigt das das Volk das nicht will.
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coco66
20.10.2020, 13.10 Uhr
Wieder auf freiem Fuß
na dann ist ja alles Gut.Er war wahrscheinlich noch traumatisiert. Willkommen im neuen Deutschland.
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Nordhäuser
20.10.2020, 13.14 Uhr
Warum?
Warum nimmt die Polizei überhaupt noch jemanden Fest, wenn man den Täter sowieso wieder laufen lässt? Diese Kosten könnte man sich sparen. Personalien und die nötigen Fragen kann man auch vor Ort klären.
Mich würde ja mal interessieren ob ein Deutscher der diese Tat in Syrien begeht auch wieder nach ein paar Minuten frei kommt?
Mich würde ja mal interessieren ob ein Deutscher der diese Tat in Syrien begeht auch wieder nach ein paar Minuten frei kommt?
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Marino50
20.10.2020, 13.34 Uhr
Wieder gehen lassen...
Klar kommt er wieder frei. Aber was passiert mit ihm jetzt. Wird er bestraft oder kann er so weiter machen und noch mehr Kinder oder Frauen belästigen. Er ist ein Straftäter.
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N. Baxter
20.10.2020, 13.54 Uhr
Hintergründe seiner Manipulationen
werden wohl nicht die absichtliche zur Show-Stellung, um dann Berühmtheit bei RTLII oder im Dschungel-Camp zu erlangen gewesen sein. Ich würde ehr sagen, schwer an der Klatsche.
Also warum dann wieder auf freien Fuß? Für die meisten sicherlich ehr amüsant so ein Würstchen aber was ist mit unseren Kindern???
Also warum dann wieder auf freien Fuß? Für die meisten sicherlich ehr amüsant so ein Würstchen aber was ist mit unseren Kindern???
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Undine
20.10.2020, 14.32 Uhr
Der belästigt Frauen und Kinder sexuell und ist schon wieder frei,
alles normal, in Buntland, im Jahre 2020.
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Trüffelschokolade
20.10.2020, 15.13 Uhr
Rechtsstaat
Auch wenn sich, denke ich, alle einige sind, dass der Beschuldigte bei einer Verurteilung seiner gerechten Strafe zugeführt werden sollte, sollte nicht vergessen werden, dass es am Ende halt doch rechtliche Verfahren geht, und die Polizei auch an dieses Recht gebunden ist. Da kann man nicht einfach jemanden ohne Verfahren wegknacken bis auf weiteres.
Die Polizei wird den Beschuldigten nicht freilassen weil Ihnen langweilig ist.
Die Polizei wird den Beschuldigten nicht freilassen weil Ihnen langweilig ist.
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Lotterfee
20.10.2020, 15.44 Uhr
Wo kein Kläger...
Wenn Eltern betroffener Kinder und Jugendlichen keine Anzeige machen,bleibt der Polizei nichts weiter übrig, als den Täter wieder auf freien Fuß zu setzen. Dennoch gibt es auch andere Möglichkeiten wie folgt zu lesen.
Der Strafrahmen des § 183 StGB sieht vor, dass ein Täter, der sich wegen exhibitionistischer Handlungen schuldig gemacht hat, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft wird. Wer allerdings eine exhibitionistische Handlung vor Kindern verübt, der erfüllt unter Umständen sogar den Straftatbestand des sexuellen Missbrauches von Kindern nach § 176 Absatz 4 StGB.
In § 183 Abs. 2 StGB ist festgelegt, dass Exhibitionismus nach dem StGB nur auf Antrag verfolgt wird, sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Antragsdelikt.
Da in diesem Fall öffentliches Interesse besteht,sollten im Wiederholungsfall die Geschädigten Anzeige erstatten.
Der Strafrahmen des § 183 StGB sieht vor, dass ein Täter, der sich wegen exhibitionistischer Handlungen schuldig gemacht hat, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft wird. Wer allerdings eine exhibitionistische Handlung vor Kindern verübt, der erfüllt unter Umständen sogar den Straftatbestand des sexuellen Missbrauches von Kindern nach § 176 Absatz 4 StGB.
In § 183 Abs. 2 StGB ist festgelegt, dass Exhibitionismus nach dem StGB nur auf Antrag verfolgt wird, sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Antragsdelikt.
Da in diesem Fall öffentliches Interesse besteht,sollten im Wiederholungsfall die Geschädigten Anzeige erstatten.
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Gehard Gösebrecht
20.10.2020, 16.42 Uhr
Auf Antrag
Niemand hält Jemanden ab, einen Strafantrag zu stellen.
Man braucht noch nicht einmal Zeuge der Tat gewesen zu sein.
Man braucht noch nicht einmal Zeuge der Tat gewesen zu sein.
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Sachlich
20.10.2020, 17.20 Uhr
Erfolg
Erst einmal Durchatmen und Dank an die Ordnungshüter. Eins von vielen Kriminalitäten im sicheren Hafen wie die Linken und Grünen sagen ist hoffentlich erstmal geklärt. Viele Eltern können leicht durchatmen. Es ist ein Rätsel das sich in kürzester Zeit dieses furchtbare Ereigniss zweimal ereignet hat. Nordhausen hat viele Brennpunkte wo Bürger Angst um ihre Sicherheit haben . Die Altparteien ignorieren die Hilferufe der Bürger. Die AFD spricht diese Ereignisse seit Monaten an und die Bürger genau wie ich auch nutzen und suchen zu öffentlichen Veranstaltungen das Gespräch. Wenn Grüne und Linke diese Kriminalität durch Ausländer noch belächeln und begründen das diese Menschen traumatiesirt sind , Hilfe und ihre Familien hier brauchen fehlen einen die Worte. Die Polizei wird in ihrer Handlungsweise eingeschränkt und das ist traurig. Dank an die AFD für ihre transparente Arbeit im Sinne für Freiheit und Gerechtigkeit.
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Fischkopp66
20.10.2020, 18.52 Uhr
Meinungsfreiheit
Oben auf der Seite ist ein Bericht über Meinungsfreiheit, aber mein Kommentar wird gesperrt wegen Verstoß der Agb's. Verstehe wer will
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Kama99
20.10.2020, 22.41 Uhr
Ein Deutscher Bürger....
wäre nach 3 gleichartigen Delikten zumindest in der Psychatrie gelandet.
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Einheimischer
21.10.2020, 10.11 Uhr
Manipulation
Geht es nach den Altparteienfanatikern sollen Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz verankert werden. Werden die Rechte dieser Kinder in massivster Weise manipuliert gilt wie immer im Blödland Deutschland Täterschutz vor Opferschutz. Insbesondere dann, wenn der Täter einer nichtdeutschen Minderheit angehört und die Opfer Einheimische sind! Im umgekehrten Fall hätte Steinmeier schon irgendein Demokratiegedöns in Mikrofon geblasen. Ekelhafte Doppelmoral. Ursache ist und bleibt eine völlig entartete Politik gegen die einheimische Bevölkerung.
Hoffentlich kommen die Kinder über den Schock hinweg!
Hoffentlich kommen die Kinder über den Schock hinweg!
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Okieh
21.10.2020, 11.56 Uhr
StGb gilt für alle
Unser Strafgesetz gilt für alle Menschen, egal welcher Hautfarbe. Leide gehört im Strafgesetzbuch schon länger einiges Nachgebessert, auch was die Härte der Strafen betrifft. So manch ein Straftäter lacht sich über das Strafmaß eins ins Fäustchen. Von wegen Verbrechen lohnen sich nicht.
Falls sich jemals eine Partei in unserer wundersamen Regierung an Änderungen zum Strafgesetzbuch heran traut, dann hoffe ich die Bevölkerung kommt dann nicht mit den Rechten des Grundgesetz und kippen diese Verschärfung.
Falls sich jemals eine Partei in unserer wundersamen Regierung an Änderungen zum Strafgesetzbuch heran traut, dann hoffe ich die Bevölkerung kommt dann nicht mit den Rechten des Grundgesetz und kippen diese Verschärfung.
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