Mo, 11:13 Uhr
20.07.2020
Thüringer Landesamt für Statistik
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Im Jahr 2019 wurde in Thüringen für 498 im Ausland erworbene berufliche Ausbildungsnachweise die vollständige oder eingeschränkte Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation festgestellt bzw. anerkannt...
Insgesamt wurden von den zuständigen Stellen während des Jahres 2019 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 673 Anerkennungsverfahren bearbeitet, davon 476 Anträge zu bundesrechtlich1) geregelten und 197 Anträge zu nach Thüringer Recht2) geregelten Berufen. Damit stieg die Zahl der Verfahren im Vergleich zum Jahr 2018 (653 Verfahren) um 3,1 Prozent.
Bei 54,7 Prozent der Verfahren wurden die Anträge von Frauen gestellt. Bei 69,7 Prozent (388 Verfahren) der 557 abgeschlossenen Verfahren wurde die ausländische Berufsausbildung mit voller Gleichwertigkeit anerkannt. In 17,6 Prozent der Fälle (98 Anträge) wurde festgestellt, dass wesentliche Unterschiede gegenüber der in Deutschland geregelten Berufsqualifikation mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme ausgeräumt werden können.
Ein partieller Berufszugang wurde in 12 Fällen (2,2 Prozent) beschieden. Negativ3) fiel die Entscheidung im Jahr 2019 bei 10,6 Prozent (59 Verfahren) aus. Für 99 Anträge war Ende 2019 noch keine Entscheidung gefallen, ohne Bescheid wurden 17 Verfahren beendet.
Rund zwei Drittel (423) der beantragten Anerkennungen betrafen medizinische Gesundheitsberufe. Aus dem Bereich lehrende und ausbildende Berufe wurden 128 Verfahren bearbeitet.
24,5 Prozent der Anerkennungsverfahren (165) bezogen sich auf Abschlüsse, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden. Weitere 268 Verfahren (39,8 Prozent) wurden für Berufsqualifikationen aus dem übrigen europäischen Ausland durchgeführt. 240 Verfahren (35,7 Prozent) befassten sich mit Ausbildungsnachweisen aus dem außereuropäischen Ausland, darunter 172 mit in Asien erworbenen Abschlüssen.
1) Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen - BQFG
2) Thüringer Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqua-
lifikationen – ThürBQFG
3) darunter Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Autor: redInsgesamt wurden von den zuständigen Stellen während des Jahres 2019 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 673 Anerkennungsverfahren bearbeitet, davon 476 Anträge zu bundesrechtlich1) geregelten und 197 Anträge zu nach Thüringer Recht2) geregelten Berufen. Damit stieg die Zahl der Verfahren im Vergleich zum Jahr 2018 (653 Verfahren) um 3,1 Prozent.
Bei 54,7 Prozent der Verfahren wurden die Anträge von Frauen gestellt. Bei 69,7 Prozent (388 Verfahren) der 557 abgeschlossenen Verfahren wurde die ausländische Berufsausbildung mit voller Gleichwertigkeit anerkannt. In 17,6 Prozent der Fälle (98 Anträge) wurde festgestellt, dass wesentliche Unterschiede gegenüber der in Deutschland geregelten Berufsqualifikation mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme ausgeräumt werden können.
Ein partieller Berufszugang wurde in 12 Fällen (2,2 Prozent) beschieden. Negativ3) fiel die Entscheidung im Jahr 2019 bei 10,6 Prozent (59 Verfahren) aus. Für 99 Anträge war Ende 2019 noch keine Entscheidung gefallen, ohne Bescheid wurden 17 Verfahren beendet.
Rund zwei Drittel (423) der beantragten Anerkennungen betrafen medizinische Gesundheitsberufe. Aus dem Bereich lehrende und ausbildende Berufe wurden 128 Verfahren bearbeitet.
24,5 Prozent der Anerkennungsverfahren (165) bezogen sich auf Abschlüsse, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden. Weitere 268 Verfahren (39,8 Prozent) wurden für Berufsqualifikationen aus dem übrigen europäischen Ausland durchgeführt. 240 Verfahren (35,7 Prozent) befassten sich mit Ausbildungsnachweisen aus dem außereuropäischen Ausland, darunter 172 mit in Asien erworbenen Abschlüssen.
1) Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen - BQFG
2) Thüringer Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqua-
lifikationen – ThürBQFG
3) darunter Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

