Do, 14:04 Uhr
02.07.2020
Stadtrat von Nordhausen hat beschlossen:
Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas
Im Rahmen der gestrigen Stadtratssitzung hat der Stadtrat beschlossen, im Haushaltsjahr 2021 die Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen fortzusetzen...
Das bedeutet, dass die Kosten für das technische Personal zur Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung der Verpflegung, inklusive der Personalnebenkosten, von der Stadt Nordhausen bezuschusst werden.
Eine Umlage der Kosten für das technische Personal würde für Eltern bedeuten, neben dem Elternbeitrag und den Lebensmittelkosten, eine zusätzliche Belastung ohne eine einheitliche Erstattungsmöglichkeit bei niedrigen Familieneinkommen zu haben. Die Stadt Nordhausen möchte daher, im Rahmen der sozialen Daseinsfürsorge, bis zu einer verbindlichen Regelung die Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen wie in den Vorjahren unterstützen, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Der Zuschuss solle zum einen ermöglichen, dass vorhandene betriebliche Strukturen der Träger sowie vertragliche Verpflichtungen beibehalten werden können und damit finanziell gesichert sind und zum anderen die bestehende Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung durch regionale Anbieter zu erhalten. Die mit dem Zuschuss unterstützte gleichberechtigte Beteiligung aller Kinder an den Mahlzeiten stärke außerdem nicht nur das Gemeinschaftsgefühl in den Kindergruppen, sondern präge ganz nebenbei Lebensgewohnheiten und unterstütze eine gesunde Ernährungsweise.
Autor: redDas bedeutet, dass die Kosten für das technische Personal zur Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung der Verpflegung, inklusive der Personalnebenkosten, von der Stadt Nordhausen bezuschusst werden.
Eine Umlage der Kosten für das technische Personal würde für Eltern bedeuten, neben dem Elternbeitrag und den Lebensmittelkosten, eine zusätzliche Belastung ohne eine einheitliche Erstattungsmöglichkeit bei niedrigen Familieneinkommen zu haben. Die Stadt Nordhausen möchte daher, im Rahmen der sozialen Daseinsfürsorge, bis zu einer verbindlichen Regelung die Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen wie in den Vorjahren unterstützen, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Der Zuschuss solle zum einen ermöglichen, dass vorhandene betriebliche Strukturen der Träger sowie vertragliche Verpflichtungen beibehalten werden können und damit finanziell gesichert sind und zum anderen die bestehende Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung durch regionale Anbieter zu erhalten. Die mit dem Zuschuss unterstützte gleichberechtigte Beteiligung aller Kinder an den Mahlzeiten stärke außerdem nicht nur das Gemeinschaftsgefühl in den Kindergruppen, sondern präge ganz nebenbei Lebensgewohnheiten und unterstütze eine gesunde Ernährungsweise.
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