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Do, 10:09 Uhr
02.07.2020
Thüringer Landesamt für Statistik

Weniger Minijobs in Thüringen

Im April 2018 wurde in Thüringen in circa 30 Tausend Beschäftigungsverhältnissen der Mindestlohn gezahlt. Das entsprach etwa 3 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. In rund 13 Tausend Jobs wurde weniger als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt...

Statistik (Foto: TLS) Statistik (Foto: TLS)


Seit der Einführung im Januar 2015 wäre damit der Anteil erheblich gesunken. Im Jahr 2014 – also vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes – betrug der Anteil der Jobs mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn etwa ein Fünftel an allen Beschäftigungsverhältnissen.

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Der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde ergibt bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenarbeitsstunden cirka 1 532 Euro im Monat. Der zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro erhöhte gesetzliche Mindestlohn entsprach im April 2018 in Thüringen damit mehr als der Hälfte (51,6 Prozent) des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes in Thüringen von 2 969 Euro. Damit liegt Thüringen nicht nur über dem Bundesdurchschnitt (40,4 Prozent), sondern auch knapp über dem Durchschnitt der neuen Länder (50,3 Prozent). Im Ländervergleich befand sich Thüringen an vorletzter Stelle.

In allen thüringischen Arbeitsmarktregionen, außer in Jena, liegt dieser so genannte Kaitz-Index1) über 50 Prozent. Dennoch weisen die einzelnen Arbeitsmarktregionen Thüringens untereinander re- lativ starke Unterschiede auf. Die Regionen Pößneck, Eichsfeld und Mühlhausen gehören zu den am stärksten vom Mindestlohn betroffenen Regionen des Freistaates Thüringen. Auch mit Blick auf das Jahr 2014 hat sich an dieser Konstellation nicht viel geändert.

Bitte beachten:
Zur Einführung 2015 betrug der Mindeststundenlohn zunächst 8,50 Euro. Ab Januar 2017 dann 8,84 Euro. Seit dem 1.1.2020 müssen mindestens 9,35 Euro pro Stunde gezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten.

1) Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Je höher der Index, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein. Der Kaitz-Index misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten.

Die Datengrundlage für den Bruttomonatsverdienst ist die Verdienststrukturerhebung 2018. Bei der Zahl der Beschäftigten handelt es sich um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Autor: red

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