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Mi, 15:10 Uhr
10.06.2020
Nach Missbrauchsfällen in Münster

Polizei personell und technisch aufrüsten

In der Debatte um Konsequenzen aus den aufgedeckten Missbrauchsfällen in Münster fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine umfassende Aufrüstung von Personal und Technik im Kampf gegen Kinderpornografie...


Dieser müsse eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein. Zudem sei man es den Opfern schuldig, auch von Gesetzesseite alles zu tun, was notwendig sei, um Täter schnell und dauerhaft dingfest zu machen, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Mittwoch in Hannover.

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„Die Polizei braucht mehr länderübergreifende Befugnisse im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten. Ebenso müsse man an die IP-Adressen mutmaßlicher Kinderschänder schneller herankommen“, sagte Schilff. Da sei auch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ein handfestes Thema. „Für die ermittelnden Behörden ist sie ein unerlässliches Instrument. Davon sind wir überzeugt.“ In der Vergangenheit sei die Aufklärung entsprechender Fälle genau daran gescheitert. „Im Sinne des Opferschutzes muss die Politik hier grundlegend umdenken.“

Der nordrhein-westfälische GdP-Landesverband hatte die Politik bereits dazu ermahnt, Ermittlern schnellstmöglich benötigte Online-Rechte zu erteilen, um Missbrauchsfälle schneller aufklären zu können.

Das technische Wettrüsten mit den Tätern müsse ein Ende haben, betonte Schilff. „Ohne fähige IT-Experten ist das nicht möglich. Bislang haben wir gegenüber der freien Wirtschaft das Nachsehen. Das muss sich ändern“, so der GdP-Vize.
Autor: red

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Kommentare
Frank1966
10.06.2020, 15:39 Uhr
Bundesjustizministerin Lambrecht...
...ist gegen ein schärferes Strafrechts bei Kinderpornografie.
Ein aktuelles, weiteres unfassbares Urteil in einem Mißbrauchsfall gegen einen Lehrer, lässt mich einfach nur noch sprachlos zurück. Dann kommen mir manchmal so schlechte Gedanken, das ich mir wünschte, das diese "Menschen" es am eigenen Leib erfahren müssten.
Da kann die Polizei noch so gut ausgerüstet sein, wenn am Ende die Justiz versagt.
Paulinchen
10.06.2020, 16:52 Uhr
Ob die Ministerin...
... die Meinung auch noch vertritt, wenn es ihr eigenes Kind betrifft?
Frank1966
10.06.2020, 18:16 Uhr
Da ein Mordopfer in Amerika...
...in Deutschland dazu geführt hat, der Polizei unverhohlen und pauschal Rassismus vorzuwerfen, müsste es doch eigentlich auch erlaubt sein, einer milde Recht sprechenden Richterschaft, pädophile Neigungen nachzusagen!

An alle Polizisten!

Danke dafür, dass Ihr täglich euer Leben aufs Spiel setzt um Recht und Ordnung zu erhalten. Denn Politik hat momentan das konträre Ziel.
Dass da auch mal was schief geht, ist menschlich. Sollte aber ebenso offen ausgesprochen werden.
Ich verzichte bewusst auf Gendersprache.
Lotterfee
11.06.2020, 08:01 Uhr
Härtere Strafen
Wer sich an Kindern vergeht muss hart bestraft werden.
Ich frage mich ernsthaft, was da noch diskutiert wird.
Wolfi65
11.06.2020, 09:26 Uhr
Lieber Frank
Ich finde es nicht richtig, pauschal die Netzbetreiber zur Herausgabe der IP Adressen zu nötigen, da nicht jeder Verdächtige auch ein Täter ist.
Man bekommt ja auch nicht für jede Privatwohnung einen Durchsuchungsbeschluss, nur weil man den Verdacht einer Straftat hat.
Da muss man schon klare Beweise haben.

Anm. d. Red.: Gekürzt, kein Chat bitte
Wolfi65
11.06.2020, 10:05 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
free Gigi
11.06.2020, 10:07 Uhr
unfassbar was da gerade alles hochkommt
und mir im übrigen auch, wenn man sieht und liest, dass selbst Ermittler schwer geschockt über die Details sind.

Ja harte Strafen müssen sein, ob die eine abschreckende Wirkung bei diesen KRANKEN zeigen kann ich nicht einschätzen ABER vielleicht sollte man auch mal überdenken ob es sinnvoll ist solch KRANKEN Subjekte vorzeitig wegen guter Führung o.ä. zu entlassen. Noch schlimmer wenn sich rausstellt, dass Justizpannen zu dem ein oder andren Vermeidbaren geführt haben!

@SPD: ja, gab es da in den eigenen Reihen nicht mal einen Konsumenten, welcher nicht mal aus der Partei ausgeschlossen werden konnte?
Real Human
11.06.2020, 12:14 Uhr
Wer mit seinem Kind kuschelt, …
… steht schon mit einem Bein im Knast! Das könnte das vorwegenommene Fazit sein. Aus harmlosem Kuscheln kann viel später sehr leicht eine falsche Erinnerung an „Kuschelsex“ (oder mehr!) mit dem Papa oder Mutti werden. Das wird wohl ein Ergebnis der Missbrauchshysterie sein. Ich will Kindesmissbrauch damit nicht verharmlosen oder relativieren. Doch was ist eigentlich darunter zu verstehen?

„Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet willentliche sexuelle Handlungen mit (an, vor oder unter Einbeziehung von) Kindern. Typischerweise spielt dabei ein Macht- oder Wissensgefälle zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer eine zentrale Rolle.“

„Der Begriff der Sexualbezogenheit der Handlung ist dabei nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, das heißt, eine sexuelle Handlung liegt nur dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild des Vorgangs den sexuellen Charakter erkennen lässt.“ (Wikpedia)

Stichwort Macht- oder Wissensgefälle:

Da gab es in Thüringen einen Vorfall, bei dem 13-jährige Mädchen aus Spaß einen über 18 Jahre alten geistig zurückgebliebenen Mann zu sexuellen Handlungen aufforderten. Bei wem wurde da ein „Macht- oder Wissensgefälle“ ausgenutzt?

Wie steht es eigentlich mit PolitikerInnen, die PartnerInnen haben, die auch ihre Kinder sein könnten? Wird da nicht auch oft ein „Macht-oder Wissensgefälle“ ausgenutzt?

Und noch ein Dauer-Thema aber fast absolut tabuisiert:

SchülerInnen provozieren LehrerInnen sexuell. „Nein, an unserer Schule gibt es sowas nicht!“

Mögliche Schlussfolgerung:
Hütet euch in #metoo-Zeiten vor folgenden Berufen: Lehrer, Jugend/Kindertrainer, RomanautorIn, FilmproduzentIn, ÄrztIn und allen Berufen, in denen ihr direkt oder indirekt mit Menschen unter 18 eine Beziehung haben könntet.

Und welches SUBJEKT von RichterIn legt bei der Be-/Verurteilung „OBJEKTIVE“ Maßstäbe an?

Letztes Wort aus der Bibel:

Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn wie ihr richtet, so werdet ihr gerichtet werden und nach dem Maß, mit dem ihr messt, werdet ihr gemessen werden.

Die „Goldene Regel“ würde aber auch reichen.
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