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So, 09:00 Uhr
07.06.2020
Angefragt

Neues Parkhaus auf dem Bebelplatz?

Am übernächsten Montag (15. Juni) wird sich der Ausschuss für Stadtentwicklung treffen. Dabei ist ein interessanter Punkt in der Tagesordnung des öffentlichen Teils zu finden. Ein Leser der nnz hat dazu auch gleich einige Anfragen an die Stadträte, die sich da treffen...

Vor einigen Tagen kam es auf dem Platz zu Baugrunduntersuchungen (Foto: Peter Blei) Vor einigen Tagen kam es auf dem Platz zu Baugrunduntersuchungen (Foto: Peter Blei)
Diesem Tagesordnung konnte man entnehmen, dass die Planungen für ein Parkhaus am Petersberg eingestellt werden und ein neuer Standort am August-Bebel-Platz favorisiert wird. Für nnz-Leser Marcel Hardrath ist das Grund genug, einige Anmerkungen zu machen und Fragen zu stellen.

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"Im Jahr 2019 habe ich mich mehrfach zu diesem Thema geäußert und auf die fehlende Bürgerbeteiligung, unklare Eignung des Standortes und insbesondere die geringe Transparenz im damaligen Verfahren hingewiesen. Eine Einsichtnahme an die damals zur Beschlussfassung führenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen wurde mir verwehrt und durch die Bürgermeisterin nur auf Beschlusstexte verwiesen. Im Rahmen der damaligen Beschlusslage ist bekannt, dass es eine Beauftragung von Vermessern, Planern, einen Verkauf der Grundstücke und eine öffentliche Ausschreibung zum „Los 1 – Spezialtiefbau“ gab."

Bei der SWG Nordhausen GmbH handelt es sich um ein städtisches Unternehmen, welches einen Teil seiner Gewinne regelmäßig an die Stadt Nordhausen zur Finanzierung des kommunalen Haushaltes abführt, jährlich teilweise im Bereich von rund 1.000.000 Euro.

Daher stellt möchte Marcel Hardrath hiermit die folgende Fragen stellen:

Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Aufwendungen für das nun verworfene Verfahren und inwieweit hat dies Auswirkungen auf die künftige Ausschüttung bzw. finanziellen Beziehungen zwischen Stadt und städtischer Gesellschaft?

1.1. Wie hoch war der Verkaufspreis der Grundstücke, die von der Stadt Nordhausen an die SWG übertragen wurden? Welche Nebenkosten sind entstanden und werden bei der Rückabwicklung entstehen, wer trägt diese Kosten?

1.2. Wie hoch waren die Vermessungs- und Planungskosten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens? Wie viele Mitarbeiter wurden bei der Stadt in der Prüfung gebunden und wurde eine Baugenehmigung erteilt? Wir hoch waren die Gebühren im Genehmigungsverfahren?

1.3. Ist der Stadt Nordhausen bzw. seinem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da aufgrund der nicht erfolgten Umsetzung in der Bilanz keine Aktivierung der Planungskosten möglich ist und sich damit das Jahresergebnis verschlechtern wird?

1.4. Gab es bei der Stadt Nordhausen bzw. SWG daraus resultierend Folgen für die handelnden Personen bzw. wird irgendwer Verantwortung für die Nichtdurchführung und bisher entstanden Kosten übernehmen?
Autor: psg

Kommentare
katzenfreund
06.06.2020, 19.35 Uhr
Warum Parkhaus auf dem Bebel Platz?
Warum muss ein Parkhaus mit ca. 180 Stellflächen auf dem August Bebel Platz gebaut werden? Was sagen die Anwohner, die Schausteller, Zirkusleute oder die dort parken müssen, dazu? Muss ein solch zentraler großer freier Platz geopfert werden?

Parken in der Stadt ist sicher nicht leicht. Was ist denn, wenn die Berufsfeuerwehr aus ihren Domizil in der Hohekreuzstraße auszieht? Was wird mit dem Gebäude, bzw. mit dem frei werdenen Grundstück? Kann man nicht da ein viel größeres, tieferes oder höheres Parkhaus errichten? Da können Besucher und Gäste der Stadt, aber auch Nutzer, Besucher des Hohekreuzsportplatz dies nutzen und nicht zu vergessen, die Bewohner der Hohekreuzstraße und Besucher der dortigen Gerichte.

Muß ein freier Platz weichen und übrig bleibt in der Hohekreuzstraße eine Ruine oder Baulücke?
Paulinchen
07.06.2020, 09.27 Uhr
War doch schon immer...
... meine Meinung. Zwei Etagen unter die Erde und eine oben drauf. Oben ist es keine Parkgarage, sondern eine feine Markthalle. Auf deren Dach gehört eine Freiluft Gaststätte. Bitte keine Kneipe Ala Gartenlaube. Das Umfeld schon begrünt, mit Bänken zum Verweilen versehen und schon hat Nordhausen einen neuen Magneten.
Sonntagsradler 2
07.06.2020, 10.27 Uhr
Parkhaus auf dem Bebelplatz
Alles schön und gut!
Aber für ein Apfel und ein Ei, kommt man da nicht rei(n)!
SeniorRepente
07.06.2020, 10.39 Uhr
Ein Rathaus ohne Konzept
Man hat immer mehr den Eindruck daß man sich im Rathaus planlos von einem Projekt ins andere stürzt ohne Konzept, ohne Kommunikation, ohne Priorisierung. Die Führungsspitze unter Hernn Kai Buchmann scheint nur von Tag zu Tag zu arbeiten und zu planen. Es fehlt die große Richtung.
Das dürfte erhebliche Kosten verursachen, weil viele Projekte fehlerbehaftet sind, siehe jüngstes Beispiel des Schulhofs in Petersdorf oder aktuell das Hikhak um das Parkhaus.
Zusätzlich wirkt die Rathausspitze immer nervöser, umotivierter und unwilliger. Bei der letzten Stadtratssitzung konnte man einen OB erleben, der den Stadträten wütend vorwarf daß sie die falschen Fragen und Anträge stellen.
So darf das nicht weiterlaufen, weil die zunehmende Unkoordiniertheit der Stadt schadet und nicht zu unterschätzende Kosten verursacht. Hier ist in erster Linie der Stadtrat in der Pflicht, seine Kontrollfunktion zu verstärken.
SeniorRepente
07.06.2020, 11.20 Uhr
Hier ein Interview von Hr. Kai Buchmann Vor der Wahl
https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=219761

Bei der Sucheingabe "Bebelplatz" bin ich auf o.a. Interview von Hr. Buchmann gestoßen von VOR der Wahl. Es trägt die passende Überschruft: KOSTENLOSE DAUERPARKPLÄTZE!!
Der Unterschied zwischen Versprechen und Gehalten ist gewaltig. Nicht nur beim Parken auf dem Bebelplatz auch zum Thomas Mann Klub usw.
Nur eine wörtliche Rede:
"Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass die Parkplätze „Schotterparkplatz Nord“, „August-Bebel-Platz“, „Gehege“ wieder kostenlos für Dauerparker zur Verfügung stehen."
Nicht nur in diesem Punkt hat Hr. Buchmann nicht nur mich sondern auch viele andere Wähler getäuscht und hinters Licht geführt die ihn als Alternative gewählt hatten. Auch ihm kam nur auf den Posten und das gute Gehalt an.
Herr Buchmann ist als Aufsichtsratsvorsitzender der SWG damit deren oberster Chef. Also hat er die letzte Entscheidung, wo Parkhäuser gebaut werden oder nicht.
DDR-Facharbeiter
07.06.2020, 15.40 Uhr
Bebelplatz sollte für Jahrmarkt, Parken, Demonstrationen und Zirkus bleiben . ..
Kurz gesagt, der Bebelplatz wird vielfältig benutzt. Parkplatz kann man in der Hohekreuzstrasse -wie von Katzenfreund vorgeschlagen - schaffen. Ein Stadtplaner würde sich mal die täglichen Verkehrsströme in die Stadt und raus anschauen. Da fällt mein Blick auf die Leimbacherstrasse.
Wer da wohnt, weiss ein Lied zu singen vom morgendlichen und abendlichen Verkehrsgetöse.
Auf dem Alten Friedhof zwischen Windlückenweg und der stets vollgeparkten Frankenstrasse ist Platz für einen von der Leimbacherstrasse gut zugänglichen Parkplatz. Eine Halt-Station der Elektrischen ist auch da.
Der Parkplatz muss ja nicht umweltschädlich versiegelt werden.
Da gibt es heute einige Möglichkeiten
Ohne Jahrmarkt auf dem Bebelplatz würde Nordhausen was fehlen.
Schlaubert
07.06.2020, 19.28 Uhr
@SeniorRepente
Herr Buchmann als Aufsichtsratsvorsitzender kann gar nichts beschließen oder Ausrichten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Repräsentant des Aufsichtsrats. Er besitzt jedoch keine Entscheidungsbefugnis anstelle des Aufsichtsrats, sondern bedarf immer einer besonderen Ermächtigung des Gremiums.
Er ist kein Organ der Gesellschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende (im Fall seiner Verhinderung: sein Stellvertreter) hat insb. folgende Aufgaben:

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist verantwortlich für die Vorbereitung und die fristgerechte Einberufung der Aufsichtsratssitzungen.
Er leitet die Aufsichtsratssitzungen und protokolliert deren Ergebnisse.
Der Aufsichtsratsvorsitzende kontrolliert die Umsetzung der in den Aufsichtsratssitzungen getroffenen Entscheidungen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Tätigkeit etwaiger Ausschüsse des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zwar nicht zwingend, aber üblicherweise in der Satzung der Gesellschaft als Leiter der Hauptversammlung vorgesehen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Ansprechpartner des Vorstands. Er nimmt die vom Vorstand zu erstattenden Berichte entgegen und leitet sie an die anderen Aufsichtsratsmitglieder weiter (§ 90 Abs. 5 Satz 3 AktG).
In mitbestimmten Gesellschaften ist der Aufsichtsratsvorsitzende der Inhaber des Zweitstimmrechts (§§ 29 Abs. 2, 31 Abs. 4 MitbestG); außerdem ist er „geborenes Mitglied“ des Vermittlungsausschusses nach § 27 Abs. 3 MitbestG.
Gudrun1974
07.06.2020, 22.01 Uhr
Hr. Buchmanns Wahlversprechen....
Auf die sind ja wohl eine ganze Menge Leute reingefallen auf seine Versprechen. Ich kenne nicht eins das er eingehalten hat. Vielleicht die Gehege Treppe, das wollten aber auch schon alle seine Vorgänger.
Feuerwehr und Theater war auch schon vor ihm und bei Corona hat man nix von ihm gehört außer sinnlose Stichelein gegen Jendricke wegen der Masken auf face book. Im Kreistag habe ich dazu auch noch kein Wort von ihm gehört sehen tut man ihn sowieso nicht. Buchmanns, Klaans und Krauth Parkhaus auf dem Bebelplatz hat nur einen Sinn - abkassieren. Sonst könnte man die Autos ja parken lassen wie bisher und den Platz so ein wenig schöner machen!
Es gab keine "Fachkompetenz statt Parteikarriere" mit Buchmann. Alles Ver... sche.
SeniorRepente
16.06.2020, 08.22 Uhr
Antworten zu Hr. Hardraths Fragen zum Parkhaus
Bitte Herr Hardrath, veröffentlichen Sie auch die Antworten auf Ihre Fragen zu den bisher angefallenen Kosten zum geplanten Parkhaus Weberstraße!
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