So, 09:00 Uhr
07.06.2020
Angefragt
Neues Parkhaus auf dem Bebelplatz?
Am übernächsten Montag (15. Juni) wird sich der Ausschuss für Stadtentwicklung treffen. Dabei ist ein interessanter Punkt in der Tagesordnung des öffentlichen Teils zu finden. Ein Leser der nnz hat dazu auch gleich einige Anfragen an die Stadträte, die sich da treffen...
Vor einigen Tagen kam es auf dem Platz zu Baugrunduntersuchungen (Foto: Peter Blei)
Diesem Tagesordnung konnte man entnehmen, dass die Planungen für ein Parkhaus am Petersberg eingestellt werden und ein neuer Standort am August-Bebel-Platz favorisiert wird. Für nnz-Leser Marcel Hardrath ist das Grund genug, einige Anmerkungen zu machen und Fragen zu stellen.
"Im Jahr 2019 habe ich mich mehrfach zu diesem Thema geäußert und auf die fehlende Bürgerbeteiligung, unklare Eignung des Standortes und insbesondere die geringe Transparenz im damaligen Verfahren hingewiesen. Eine Einsichtnahme an die damals zur Beschlussfassung führenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen wurde mir verwehrt und durch die Bürgermeisterin nur auf Beschlusstexte verwiesen. Im Rahmen der damaligen Beschlusslage ist bekannt, dass es eine Beauftragung von Vermessern, Planern, einen Verkauf der Grundstücke und eine öffentliche Ausschreibung zum Los 1 – Spezialtiefbau gab."
Bei der SWG Nordhausen GmbH handelt es sich um ein städtisches Unternehmen, welches einen Teil seiner Gewinne regelmäßig an die Stadt Nordhausen zur Finanzierung des kommunalen Haushaltes abführt, jährlich teilweise im Bereich von rund 1.000.000 Euro.
Daher stellt möchte Marcel Hardrath hiermit die folgende Fragen stellen:
Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Aufwendungen für das nun verworfene Verfahren und inwieweit hat dies Auswirkungen auf die künftige Ausschüttung bzw. finanziellen Beziehungen zwischen Stadt und städtischer Gesellschaft?
1.1. Wie hoch war der Verkaufspreis der Grundstücke, die von der Stadt Nordhausen an die SWG übertragen wurden? Welche Nebenkosten sind entstanden und werden bei der Rückabwicklung entstehen, wer trägt diese Kosten?
1.2. Wie hoch waren die Vermessungs- und Planungskosten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens? Wie viele Mitarbeiter wurden bei der Stadt in der Prüfung gebunden und wurde eine Baugenehmigung erteilt? Wir hoch waren die Gebühren im Genehmigungsverfahren?
1.3. Ist der Stadt Nordhausen bzw. seinem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da aufgrund der nicht erfolgten Umsetzung in der Bilanz keine Aktivierung der Planungskosten möglich ist und sich damit das Jahresergebnis verschlechtern wird?
1.4. Gab es bei der Stadt Nordhausen bzw. SWG daraus resultierend Folgen für die handelnden Personen bzw. wird irgendwer Verantwortung für die Nichtdurchführung und bisher entstanden Kosten übernehmen?
Autor: psg
Vor einigen Tagen kam es auf dem Platz zu Baugrunduntersuchungen (Foto: Peter Blei)
Diesem Tagesordnung konnte man entnehmen, dass die Planungen für ein Parkhaus am Petersberg eingestellt werden und ein neuer Standort am August-Bebel-Platz favorisiert wird. Für nnz-Leser Marcel Hardrath ist das Grund genug, einige Anmerkungen zu machen und Fragen zu stellen.
"Im Jahr 2019 habe ich mich mehrfach zu diesem Thema geäußert und auf die fehlende Bürgerbeteiligung, unklare Eignung des Standortes und insbesondere die geringe Transparenz im damaligen Verfahren hingewiesen. Eine Einsichtnahme an die damals zur Beschlussfassung führenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen wurde mir verwehrt und durch die Bürgermeisterin nur auf Beschlusstexte verwiesen. Im Rahmen der damaligen Beschlusslage ist bekannt, dass es eine Beauftragung von Vermessern, Planern, einen Verkauf der Grundstücke und eine öffentliche Ausschreibung zum Los 1 – Spezialtiefbau gab."
Bei der SWG Nordhausen GmbH handelt es sich um ein städtisches Unternehmen, welches einen Teil seiner Gewinne regelmäßig an die Stadt Nordhausen zur Finanzierung des kommunalen Haushaltes abführt, jährlich teilweise im Bereich von rund 1.000.000 Euro.
Daher stellt möchte Marcel Hardrath hiermit die folgende Fragen stellen:
Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Aufwendungen für das nun verworfene Verfahren und inwieweit hat dies Auswirkungen auf die künftige Ausschüttung bzw. finanziellen Beziehungen zwischen Stadt und städtischer Gesellschaft?
1.1. Wie hoch war der Verkaufspreis der Grundstücke, die von der Stadt Nordhausen an die SWG übertragen wurden? Welche Nebenkosten sind entstanden und werden bei der Rückabwicklung entstehen, wer trägt diese Kosten?
1.2. Wie hoch waren die Vermessungs- und Planungskosten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens? Wie viele Mitarbeiter wurden bei der Stadt in der Prüfung gebunden und wurde eine Baugenehmigung erteilt? Wir hoch waren die Gebühren im Genehmigungsverfahren?
1.3. Ist der Stadt Nordhausen bzw. seinem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da aufgrund der nicht erfolgten Umsetzung in der Bilanz keine Aktivierung der Planungskosten möglich ist und sich damit das Jahresergebnis verschlechtern wird?
1.4. Gab es bei der Stadt Nordhausen bzw. SWG daraus resultierend Folgen für die handelnden Personen bzw. wird irgendwer Verantwortung für die Nichtdurchführung und bisher entstanden Kosten übernehmen?

