Do, 15:41 Uhr
07.05.2020
Verwaltungsgebäude für Besucherverkehr geöffnet
Neue Regelungen bei den Stadtwerken
Im Hinblick auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus war das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke und des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen in der Robert-Blum-Straße 1 seit 17.03. geschlossen. Ab 11. Mai gelten nun neue Regelungen für den Besucher- und Publikumsverkehr...
In Abstimmung mit den Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe sowie dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen wurde sich darauf verständigt, ab 11.05. den Besucher- und Publikumsverkehr neu zu regeln. Zutrittsvoraussetzung ist ein vorab telefonisch unter 03631 639-0 oder per E-Mail unter info@stadtwerke-nordhausen.de bzw. info@abwasser-nordhausen.de vereinbarter Termin.
Die Termine finden unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, statt. Ziel ist und bleibt es, neue Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern, so Olaf Salomon, Konzerngeschäftsführer.
Der Zutritt zum Verwaltungsgebäude ist nur über die Seitentür am Haupteingang möglich. Zum vereinbarten Termin werden die Besucherinnen und Besucher vom zuständigen Mitarbeiter bzw. von der zuständigen Mitarbeiterin am Eingang abgeholt.
Nachfolgend noch einige Hinweise:
Was muss ich beim Betreten des Verwaltungsgebäudes beachten?
Wer darf nicht in das Verwaltungsgebäude?
Der Zugang ist für Besucher und Besucherinnen mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältungssymptomen nicht gestattet. Das Verwaltungsgebäude ist weiterhin für unangemeldeten Besucherverkehr geschlossen.
Wie lang darf ich mich im Verwaltungsgebäude aufhalten?
Der Aufenthalt im Verwaltungsgebäude dient nur der Wahrnehmung des vorab abgestimmten Termins. Nach Ende des Termins begleitet Sie der zuständige Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin wieder zum Ausgang.
Muss ich jede Angelegenheit persönlich mit den Mitarbeitern/innen der Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe bzw. dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen klären?
Bitte wägen Sie selbst ab, ob ein Termin wirklich notwendig ist. Bitte nutzen Sie vorab die Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail.
Mit einem vorab vereinbarten Termin ist ab 11.05.2020 auch für Besucherinnen und Besucher der Bauhof der Stadt Nordhausen, der Gewässerunterhaltungsverband Helme-Ohne-Wipper sowie die Gesellschaft für VerkehrsMedien mbH wieder zugänglich. Die Kantine Eat & Smile bleibt jedoch weiterhin für externe Besucher geschlossen.
Die Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe und der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen bitten alle Besucher und Besucherinnen, die allgemeinen Hygienehinweise (Husten und Niesen in die Armbeuge; 1,5 m Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen sowie Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) einzuhalten.
Autor: redIn Abstimmung mit den Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe sowie dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen wurde sich darauf verständigt, ab 11.05. den Besucher- und Publikumsverkehr neu zu regeln. Zutrittsvoraussetzung ist ein vorab telefonisch unter 03631 639-0 oder per E-Mail unter info@stadtwerke-nordhausen.de bzw. info@abwasser-nordhausen.de vereinbarter Termin.
Die Termine finden unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, statt. Ziel ist und bleibt es, neue Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern, so Olaf Salomon, Konzerngeschäftsführer.
Der Zutritt zum Verwaltungsgebäude ist nur über die Seitentür am Haupteingang möglich. Zum vereinbarten Termin werden die Besucherinnen und Besucher vom zuständigen Mitarbeiter bzw. von der zuständigen Mitarbeiterin am Eingang abgeholt.
Nachfolgend noch einige Hinweise:
Was muss ich beim Betreten des Verwaltungsgebäudes beachten?
- Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe und dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen ist zu folgen.
- Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
- Das Tragen einer persönlichen Mund-Nasen-Bedeckung ist zwingend erforderlich.
Wer darf nicht in das Verwaltungsgebäude?
Der Zugang ist für Besucher und Besucherinnen mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältungssymptomen nicht gestattet. Das Verwaltungsgebäude ist weiterhin für unangemeldeten Besucherverkehr geschlossen.
Wie lang darf ich mich im Verwaltungsgebäude aufhalten?
Der Aufenthalt im Verwaltungsgebäude dient nur der Wahrnehmung des vorab abgestimmten Termins. Nach Ende des Termins begleitet Sie der zuständige Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin wieder zum Ausgang.
Muss ich jede Angelegenheit persönlich mit den Mitarbeitern/innen der Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe bzw. dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen klären?
Bitte wägen Sie selbst ab, ob ein Termin wirklich notwendig ist. Bitte nutzen Sie vorab die Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail.
Mit einem vorab vereinbarten Termin ist ab 11.05.2020 auch für Besucherinnen und Besucher der Bauhof der Stadt Nordhausen, der Gewässerunterhaltungsverband Helme-Ohne-Wipper sowie die Gesellschaft für VerkehrsMedien mbH wieder zugänglich. Die Kantine Eat & Smile bleibt jedoch weiterhin für externe Besucher geschlossen.
Die Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe und der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen bitten alle Besucher und Besucherinnen, die allgemeinen Hygienehinweise (Husten und Niesen in die Armbeuge; 1,5 m Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen sowie Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) einzuhalten.
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