Do, 11:59 Uhr
02.04.2020
Landespolitiker äußern sich
Die Thüringer Steuerverwaltung informiert:
Finanzämter sind arbeitsfähig. Ministerin Taubert dankt Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung. Dazu diese Meldung aus dem Thüringer Finanzministerium...
Die Steuerverwaltung hat in den letzten Wochen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die steuerlichen Hilfsangebote schnell und effektiv bearbeiten zu können. Zudem wurden Arbeitsbedingungen neu geregelt, um weiter arbeitsfähig zu sein.
In den Thüringer Finanzämtern sind alle Bereiche arbeitsfähig. Verschiedene Maßnahmen, etwa das Arbeiten in Einzelbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten sowie Besprechungen per Telefonkonferenz, reduzieren das Krankheitsrisiko für die Belegschaft. Durch Heimarbeit und flexible Arbeitszeiten wird die Betreuung von Kindern und Angehörigen ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Arbeitsfähigkeit gewährleistet.
Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sind seit dem 12. März 2020 die Servicestellen der Finanzämter geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit und die Telefonsprechzeiten der Finanzämter wurden deshalb ausgeweitet.
Das Personal wurde entsprechend vordringlicher Arbeitsaufgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die eilig zu bearbeitenden Sachverhalte in den Finanzämtern, wie zum Beispiel in den Stundungs- und Erlassstellen, Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und Veranlagungsstellen, auch zügig abgearbeitet werden können. Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.
Die Zahl der Stundungs- und Erlassanträge steigt. Die Webseite des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen und dem Formular für die Beantragung der Steuerhilfen wurde in den letzten zwei Wochen mehrere tausend Mal aufgerufen.
Wichtiger Hinweis: Anträge auf Steuerliche Hilfen nur schriftlich!
Die Steuerverwaltung bittet, von telefonischen Anträgen auf steuerliche Hilfe Abstand zu nehmen. Die Anträge können nur schriftlich per Post, E-Mail oder über das ELSTER-ONLINE-Portal gestellt werden. Das Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus die wichtigsten Informationen auf seiner Internetseite (https://finanzen.thueringen.de/) zusammengestellt und wird diese weiterhin aktualisieren.
Bitte um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung 2019 etwas länger braucht.
Die Bearbeitung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 hat bereits begonnen und in dieser Woche erhalten die ersten Thüringerinnen und Thüringer ihren Steuerbescheid. Wie in allen Bereichen ist auch der Bereich der Arbeitnehmer-Veranlagung von den Personalmaßnahmen betroffen. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, bei Bedarf diesen Bereich personell zu unterstützen. Die Bearbeitungsdauer hängt immer vom Einzelfall ab, zum Beispiel ob sich aufgrund der Angaben Rückfragen beim Steuerbürger ergeben.
Die Finanzämter bitten daher um Verständnis, wenn es auf Grund der aktuell veränderten Arbeitssituation vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen kommt.
Ministerin Taubert dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat sich in der vergangenen Woche in einem Brief an alle Bediensteten der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung gewandt.
Darin habe ich den Kolleginnen und den Kollegen in den Finanzämtern, dem Thüringer Landesamt für Finanzen, dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Thüringer Finanzministerium für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Tagen gedankt. In dieser außergewöhnlichen Situation ist es wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. In der Finanzverwaltung wissen wir: wir haben eine wichtige Aufgabe für unseren Staat zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für unsere Gemeinschaft, insbesondere jene, die von der Krise im Moment besonders betroffen sind. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenwärtig dieser Herausforderung stellen, gebührt Respekt und Dank, sagte Heike Taubert.
Autor: khhDie Steuerverwaltung hat in den letzten Wochen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die steuerlichen Hilfsangebote schnell und effektiv bearbeiten zu können. Zudem wurden Arbeitsbedingungen neu geregelt, um weiter arbeitsfähig zu sein.
In den Thüringer Finanzämtern sind alle Bereiche arbeitsfähig. Verschiedene Maßnahmen, etwa das Arbeiten in Einzelbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten sowie Besprechungen per Telefonkonferenz, reduzieren das Krankheitsrisiko für die Belegschaft. Durch Heimarbeit und flexible Arbeitszeiten wird die Betreuung von Kindern und Angehörigen ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Arbeitsfähigkeit gewährleistet.
Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sind seit dem 12. März 2020 die Servicestellen der Finanzämter geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit und die Telefonsprechzeiten der Finanzämter wurden deshalb ausgeweitet.
Das Personal wurde entsprechend vordringlicher Arbeitsaufgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die eilig zu bearbeitenden Sachverhalte in den Finanzämtern, wie zum Beispiel in den Stundungs- und Erlassstellen, Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und Veranlagungsstellen, auch zügig abgearbeitet werden können. Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.
Die Zahl der Stundungs- und Erlassanträge steigt. Die Webseite des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen und dem Formular für die Beantragung der Steuerhilfen wurde in den letzten zwei Wochen mehrere tausend Mal aufgerufen.
Wichtiger Hinweis: Anträge auf Steuerliche Hilfen nur schriftlich!
Die Steuerverwaltung bittet, von telefonischen Anträgen auf steuerliche Hilfe Abstand zu nehmen. Die Anträge können nur schriftlich per Post, E-Mail oder über das ELSTER-ONLINE-Portal gestellt werden. Das Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus die wichtigsten Informationen auf seiner Internetseite (https://finanzen.thueringen.de/) zusammengestellt und wird diese weiterhin aktualisieren.
Bitte um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung 2019 etwas länger braucht.
Die Bearbeitung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 hat bereits begonnen und in dieser Woche erhalten die ersten Thüringerinnen und Thüringer ihren Steuerbescheid. Wie in allen Bereichen ist auch der Bereich der Arbeitnehmer-Veranlagung von den Personalmaßnahmen betroffen. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, bei Bedarf diesen Bereich personell zu unterstützen. Die Bearbeitungsdauer hängt immer vom Einzelfall ab, zum Beispiel ob sich aufgrund der Angaben Rückfragen beim Steuerbürger ergeben.
Die Finanzämter bitten daher um Verständnis, wenn es auf Grund der aktuell veränderten Arbeitssituation vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen kommt.
Ministerin Taubert dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat sich in der vergangenen Woche in einem Brief an alle Bediensteten der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung gewandt.
Darin habe ich den Kolleginnen und den Kollegen in den Finanzämtern, dem Thüringer Landesamt für Finanzen, dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Thüringer Finanzministerium für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Tagen gedankt. In dieser außergewöhnlichen Situation ist es wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. In der Finanzverwaltung wissen wir: wir haben eine wichtige Aufgabe für unseren Staat zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für unsere Gemeinschaft, insbesondere jene, die von der Krise im Moment besonders betroffen sind. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenwärtig dieser Herausforderung stellen, gebührt Respekt und Dank, sagte Heike Taubert.
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